Urteil zu "Sugar-Daddy bekommt Geld nicht zurück"

  • Unter dem Titel "Sugar-Daddy bekommt Geld nicht zurück" findet sich im Juraforum.de der folgende Text.



    Das Urteil ist in zwei öffentlichen Datenbanken zu finden:


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…4_17_Urteil_20190124.html

    https://www.iww.de/quellenmaterial/id/208076


    In beiden Texten sind Begriffe wie Sugardaddy oder Sugarbabe nicht zu finden. Der Verfasser des Beitrags im Juraforum schließt dies vielleicht aus dem Altersunterschied und den nicht unerheblichen Summen.


    Eine Anmerkung noch: Da die Frau das Geld für die Wohnung zurückzahlen muss, braucht auch nicht weiter untersucht werden, ob da Schenkungssteuern gezahlt worden sind...

  • Das hatte ich auch schon mal, nur in viel kleineren Dimension. Ich habe einer von msd 1300 Euro gegeben, weil sie sonst aus ihrer Wohnung geflogen wäre. Das waren Mietrückstände. Sie konnte das belegen und ich habe es direkt an die Hausverwaltung überwiesen - also eine wahre Geschichte.


    Weniger wahr wohl, dass sie schon beim zweiten Date verkündete, sie könne sich mit mir in der Öffentlichkeitkeit nicht mehr blicken lassen, da sie jetzt einen festen Freund habe. Sie könne mich in ihrer Wohnung bekochen und dann Sex. Das Date pro 300 Euro, bis die Summe aufgebraucht ist. Das war so nie abgemacht.


    Ich wollte zumindest den Restbetrag (700 Euro) zurück. Darauf gab es eine unappetitliche WhatsApp-Korrespondenz. Ich solle froh sein, wenn ich jemals etwas zurück bekäme etc.


    Ich habe einen Titel gegen sie beantragt. Schon beim ersten Schreiben des Gerichtes hat sie sofort bezahlt. Per WhatsApp hatte ich den Betrag als Darlehen gegeben. Musste das aber nie vor Gericht darlegen.


    Also Augen auf, bei solchen Dingen. Immer daran denken, dass das Geld vor Gericht eventuell eingeklagt werden muss.