Seit diesem Jahr werden Vorgänge auf online Platformen bei mehr als 30 Vorgängen oder in Summe mehr als 2.000€/Jahr automatische an das Finanzamt übermittelt. Das gilt für e-bay usw. Verkäufe, bin mir nicht ganz sicher, aber auch für paypal Eingänge und Amazon Gutschein Einlösungen....
Das FA will überall mitverdienen und unterstellt damit gewerbliche Tätigkeit.
Ich würde mich nicht über paypal bezahen lassen.... !
Das Gesetz heißt Plattformen-Steuertransparenzgesetz (ehrlich wahr😅) und gilt seit dem 01.01.2023.
Es gilt auch für paypal ABER nur für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Wie in der Juristerei immer, ein Detail macht einen riesigen Unterschied.
Wird für „Freunde und Familie“ (ohne Käuferschutz) überwiesen, gilt die Regelung nicht.
Wenn stets für „Freunde und Familie“ überwiesen wird, erfährt das Finanzamt nichts.
Paypal hat schon am 31.10. seine AGB dahingehend angepasst. Von einem Paypal-Geschäftskonto sind Überweisungen für „Freunde und Familie“ nicht mehr möglich.
Wenn Paypal nach deiner Steueridentifikationsnummer fragt, war es zu viel. So lange das nicht passiert, bist du im grünen Bereich.
Ihr seid doch Freunde und er schenkt dir Geld, und du schenkst ihm unabhängig davon Filme, oder?