Beiträge von cipher

    ja ich denke die meisten Frauen reagieren komplett negativ auf sowas, auch wenn es aus unserer Sicht noch so sinnvoll erscheint, sehen sie es als starken hinterher spionieren und sie malen sich aus was wird er erst tun wenn sie es beendet, schreibt er dann alle Freunde an usw.

    ja, genau so schätze ich das auch ein. solche ergebnisse am besten stillschweigend zur kenntnis nehmen - auch wenn es in den fingern juckt.

    Zu kommunizieren was ich erwarte von einer Beziehung hat nichts mit der Bezahlung zu tun, ich kommuniziere auch was ich erwarte wenn ich bei Tinder oder auf dem Wochenmarkt jemand kennenlernen und eine Beziehung ansteuere, das habe ich in frühen jahren gelernt das dies immer wichtig in einer Beziehung ist, denn nur so hat sie ein Chance lange zulaufen, nichts zu klären und zu hoffen es entwickelt sich in die richtige Richtung ist der Grund für die vielen Scheidungen und die vielen alleinerziehenden Mütter aber da braucht mein ein open Mindest für, nicht unbedingt eine stärke des deutschen Mannes.

    außer es handelt sich, was ich zugeben muss auch noch vor ein paar jahren auf Msd gemacht zu haben um einen ONS.

    DFa war ich mir damals aber schon bewusst das es kein SD ist, da wurde oft alles bis ins kleinste Teil besprochen und da habe ich auch immer Bar bezahlt!


    Aber wie gesagt davon bin ich komplett weg, es gibt einem ein fach nichts außer 1-2 locker Nümmerchen, das ist mir zu wenig.

    >"Zu kommunizieren was ich erwarte von einer Beziehung hat nichts mit der Bezahlung zu tun,

    >ich kommuniziere auch was ich erwarte wenn ich bei Tinder oder auf dem Wochenmarkt jemand kennenlernen und eine Beziehung ansteuere"


    bei bekanntschaften über tinder (oder dem wochenmarkt), wechselt aber in aller regel kein GELD den besitzer ! insofern hinkt dieser vergleich.


    es ging ja hier um die frage, ob die finanziellen zuwendungen eines sugardaddys als „geschenk“ deklariert werden können, um die steuerpflicht zu umgehen. und wenn du selbst schreibst:

    „Und wohl gemerkt ich kommuniziere WAS ICH ERWARTE und keine SB muss sich, vor allem bei meinem kleinen Budget darauf ein lassen“

    dann ist das ja genau der beweis, dass es sich bei deiner zahlung eben NICHT um ein geschenk (im rechtlichen sinne) handelt !

    (egal wie du dir das in deiner romantisch verklärten sicht hindrehst 😉 )


    es hat übrigens auch nichts mit „altersstarsinn“ zu tun, wenn ich versuche sachlich über die rechtslage aufzuklären. irgnorieren kann man das natürlich. manche gehen auch bei rot über die straße – da passiert auch fast immer nix. nur wenn, dann tut es weh.

    ja aber wir hatten da schon festgestellt das wir uns nicht einig werden, ich erwarte GASR nichts von meinem SB denn wenn ich sie für etwas bezahlen würde wäre sie kein SB sondern eine Escort, das dies das FA anders sehen könnte, klar das Risiko besteht, wäre ein interessanter Musterprozess, dann hätten wir auch endlich geklärt was Sd ist ^^:saint:

    jau, du bist da aber auch ein "sonderfall" ;) ich bin überzeugt, dass die meisten arrangements schon in irgendeiner form besprochen werden, z.b. wie oft man sich im monat trifft o.ä.

    aber so ein musterprozess wäre sicher interessant - freiwillige vor ;)

    gute frage ! ich frage mich auch schon länger, was die unterschiede beim löschen von profilen sind - also warum manchmal der zusatz "gelöschter user" da steht, und manchmal die profile ganz verschwunden sind. und um die verwirrung auf die spitze zu treiben: es gibt ja auch noch den status "inaktiver user". das steht bei mir z.b. bei einem profil im chat - wobei dieses profil in der liste der freischaltungen als "gelöscht" (und nicht "inaktiv") geführt wird.

    >Es wird ja sowieso erst ab 20.000 Euro (Schenkungsfreigrenze) theoretisch steuerlich relevant.


    eine "schenkung" ist beim sugardating in der regel gar nicht relevant !

    das wurde schon in div. anderen threads in diesem forum "diskutiert".

    ich zitiere mich kurz selbst:

    die gesetzliche definition einer schenkung ist im deutschen bürgerlichen gesetzbuch (bgb) geregelt, und zwar in § 516 bgb. damit eine schenkung im rechtlichen sinne vorliegt, muss unter anderem die voraussetzung der "unentgeltlichkeit" erfüllt sein: das heisst im klartext: es wird keine gegenleistung verlangt oder ERWARTET !

    und so wie ich die allermeisten sb/sd beziehungen kenne, erfolgen die finanziellen zuwendungen nicht aus reiner gutmütigkeit, sondern weil der sd eine gegenleistung zumindest erwartet - und sei es nur in form von zeit mit dem sb zu verbringen. oftmals wird ja über diese arrangements auch vorher geschrieben, was dadurch - wenn es doof läuft - entsprechend nachgewiesen werden kann.

    aber vielleicht kennst du auch KEINEN sugardaddy, der eine gegenleistung für seine zahlungen erwartet - und daher ist das für dich immer eine schenkung ;) getreu dem motto "ich male mir meine welt, wie sie mir gefällt".


    es hat hier auch niemand gesagt, dass das risiko extrem hoch ist.

    aber es ist zumindest so existent, dass es im zusammenhang mit dem thema dieses threads hier erwähnt werden kann. letztlich entscheidet jeder selbst, welche risiken er/sie im leben eingeht.

    du vergleichst also das risiko auf dem weihnachtsmarkt zu tode gefahren zu werden, mit 48.000 strafverfahren wegen steuerstraftaten ? sorry, wird mir langsam zu unsachlich mit dir.

    übrigens wäre "geld für botengänge" auch eine dienstleistung die in der regel zu versteuern ist.

    aber wenn du meinst, dass nix passieren kann, soll es mir egal sein.

    >Welches Sugarbabe hat den je deswegen Probleme mit dem Finanzamt bekommen? Bitte mal melden.

    >Wer hat ernsthaft davon gehört, ein SB hätte Probleme deswegen mit dem Finanzamt bekommen Bitte mal melden?


    es gab 2023 in deutschland knapp 48.000 strafverfahren wegen steuerstraftaten (also ca. 130 pro tag).

    wie viele von diesen fällen kennst du denn ? gibt es die fälle - von denen du nicht gehörst hast - also nicht ? ;)

    die medien berichten allenfalls von schubeck und hoeneß, aber sicherlich nicht über ein unbekanntes sugarbabe, welches ihre sugareinnahmen dem finanzamt vorenthält.

    obwohl es keine bagatellgrenze gibt, werden verfahren bis 5.000 euro mitunter eingestellt (oder als ordnungswidrigkeit behandelt). ab 5 k wird es allerdings ernst – und das hat ja so manches babe (dem vernehmen nach) - durchaus schon erzielt.

    ich finde es immer wieder erschrecken was ihr mit euren Sb so treibt, für mich ist das ganze Thema Sd wenn ich mit einem SB zusammen bin komplett tabu, sollte sie anfangen von anderen sd zu erzählen oder das Thema ansonsten anschneiden wäre die sache gelaufen , für mich ist wichtig wenn ich ein sb habe auszublenden das ich sie überhaupt auf der Plattform kennengelernt habe.

    du bist halt auch der "verklärte romantiker" schlechthin was sugardating betrifft 8o (nicht negativ gemeint !)

    ja, ich sage auch nicht, dass die gefahr sonderlich groß ist. wollte aber nur einige falsche aussagen wie "anonyme anzeigen interessiert das finanzamt nicht", oder "zahlungen an sugarbabes sind schenkungen" revidieren.

    "Bei den Sbs sind es ja immer noch Schenkungen" -> das wird ein finanzamt anders sehen !


    die gesetzliche definition einer schenkung ist im deutschen bürgerlichen gesetzbuch (bgb) geregelt, und zwar in § 516 bgb. damit eine schenkung im rechtlichen sinne vorliegt, muss unter anderem die voraussetzung der "unentgeltlichkeit" erfüllt sein: das heisst im klartext: es wird keine gegenleistung verlangt oder erwartet !

    und so wie ich die allermeisten sb/sd beziehungen kenne, erfolgen die finanziellen zuwendungen nicht aus reiner gutmütigkeit, sondern weil der sd eine gegenleistung zumindest erwartet - und sei es nur in form von zeit mit dem sb verbringen. oftmals wird ja über diese arrangements auch vorher geschrieben, was dadurch - wenn es doof läuft - entsprechend nachgewiesen werden kann.

    zu den typischen merkmalen einer „unentgeltlichen zuwendung“ gehört u.a. auch "keine stillschweigende gegenleistung".


    man sollte sich also zumindest der risiken bewusst sein, und sich nicht in falscher sicherheit wiegen.

    naja es bestätigt eher was wir gesagt haben , bisher wurde nicht nachgegangen in den meisten fällen , jetzt installieren sie ein quasi stasi 2.0 System, was ja passt und typisch deutsch ist , das kann funktionieren, wenn es das in Hessen gibt kenne ich einige die ich ärgern werde , es lebe die Anonymität 😂💪🏻

    auch bisher wurde dem nachgegangen, wenn:

    "Die Finanzverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält."

    das system wurde / wird jetzt lediglich optimiert.

    Möglich, who knows :)

    So war das Urteil. Leider weiß man nicht wie der Betrag zustande kam. Kurios ist, dass ihr Ex weniger eingeklagt hat..... mal den n-tv Text lesen

    "178.194,00 Euro werden laut RTL vor einem deutschen Gericht verhandelt. In England, wo die 48-Jährige wohnt, schuldet sie dem Kläger angeblich noch weitere 311.675,12 Euro."


    und der aktuelle betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    "Die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 154.733 Euro und 27.961 Euro, die er ihr gegeben habe, als die beiden von Herbst 2018 bis Anfang 2021 ein Paar waren. Dazu fordert er Zinsen (32.248,19 Euro) und Anwaltskosten (3311,18 Euro)."


    da fällt mir ein, dass meine ganzen zahlungen an die babes auch nur darlehen waren - ich bin dann mal weg zum anwalt ... ;):P