Warum wurde das Strafverfahren eingestellt? Wenn das nachweislich falsche Bilder sind, die aus dem Internet stammen, und die Person diese Bilder als ihre ausgegeben hat und der Wert über 50 Euro übersteigt, ist ganz klar der Tatbestand des Betruges nach § 263 erfüllt und bei 300 Euro wird das auch kein Staatsanwalt einstellen. Wichtig ist natürlich das man als Beweis den Chatverlauf/SMS Verlauf gespeichert hat.
https://www.mainpost.de/region…ld-zu-kommen-art-10364844
Nachtrag:
Bezügliches des Links:
" Statt eines plumpen Erpressungsversuches ist eine Strafanzeige und ein gerichtliches Mahnverfahren oft sehr heilsam"
Ich sehe hier kein Expressungsversuch. Der wäre erfüllt wenn der betrogene Herr von der Dame heimlich Nacktfotos gemacht hätte und nun droht diese zu veröffentlichen etc.
Hier liegt für mich nur eine Zahlungsaufforderung des Herren vor, Geld oder Treffen. Was ich auch nachvollziehen kann, denn eine Anzeige ist immer mit Arbeit verbunden und in so einem Fall doch schon sehr intim.