Naja, ich werde mal eine Lanze für die GKV brechen... Auch wenn ich neuerdings privat versichert bin (leider wg. Verbeamtung).
Ein Kassenarzt darf die Behandlung nur aus trifftigem Grund ablehnen und muss dann eine weitere Behandlung sicherstellen (also z.B. an Kollegen verweisen, der Zeit hat).
Daher der Rat: Zum Arzt hingehen und auf eine "persönliche Inaugenscheinnahme" bestehen, da man "akut Symptome" hat. Darauf Verweisen, dass die Dringlichkeit nur vom Arzt eingeschätzt werden kann, nicht von der MFA. Kann sein, dass man dann 1-2 Stunden warten muss, weil der Arzt nicht wirklich Bock hat. Aber man kommt dran... Wenn nicht, dann geharnischten Brief an die Kassenärztliche Vereinigung sowie die eigene Krankenkasse (die Kassen freuen sich über solche Hinweise).
Und als Privatpatient kriegt man oft Sachen aufgeschwatzt von fragwürdigem therapeutischen Nutzen und die zumindest theoretisch zusätzliches Risiko bedeuten (z.B. zusätzliche Magenspiegelung, weil man eh schon eine Darmspiegelung macht).