Beiträge von tufkaka2

    Einen verlässlichen Sugar Daddy oder ein Sugar Babe zu finden, ist deutlich schwieriger, als oft dargestellt wird. Geht es nur um rein sexuelle Treffen, gestaltet sich die Suche einfacher, doch eine langfristige, vertrauenswürdige Beziehung erfordert erheblich mehr Aufwand. Es bedeutet, Zeit zu investieren, Telefongespräche zu führen, zu chatten und viele Dates zu haben. Oft trifft man dabei auf Personen, die nicht den eigenen Erwartungen entsprechen. Es ist ratsam, sich auf eine längere und möglicherweise erfolglose Suche einzustellen, selbst nach Monaten ohne den gewünschten Erfolg.


    Letztlich hängen deine Erfolgsaussichten stark von deinen Erwartungen ab. Bietest du mehrere Dates für kleinere Beträge an, wirst du schnell jemanden finden. Suchst du jedoch einen langfristigen Sugar Daddy, der dich auf Reisen begleitet und dir monatlich einen deutlich höheren Betrag zur Verfügung stellt, wird die Suche länger dauern und anspruchsvoller sein. Geduld und realistische Erwartungen spielen dabei eine entscheidende Rolle.ü

    Wobei Kondomverweigerer sich ja auch gerne katholisch nennen.

    Dass sich einige Menschen, die die Verwendung von Kondomen ablehnen, als katholisch bezeichnen, hat tief verwurzelte Gründe.


    Die katholische Kirche verbietet grundsätzlich auch heute noch die Verwendung von Kondomen, da sie als Verhütungsmittel betrachtet werden und somit im Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche stehen. Die kirchliche Morallehre, wie sie insbesondere in der Enzyklika - Humanae Vitae - von 1968 formuliert wurde, untersagt jede künstliche Empfängnisverhütung, einschließlich Kondomen, da der Geschlechtsverkehr auf die Zeugung von Kindern ausgerichtet sein soll.

    Das ist inzwischen leider zur Regel geworden. Den Monat noch abkassieren und dann „tschüss Alter“.


    Es zeigt natürlich auch die Verachtung die gegenüber dem Sugardaddy empfunden wurde.


    Du kannst es als Verlust verbuchen


    oder


    nur sinnvoll, wenn du es überwiesen hast, einfordern und eventuell einklagen.


    Je mach Persönlichkeit wird das unterschiedlich gehandhabt.

    Erster Antwort, wo sind Einschreiben etc. von Privatpersonen untereinander geregelt?

    Ganz allgemein in diesem Paragraphen:


    § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden


    (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.


    (2) Dies gilt nicht für eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, der geschäftsunfähig ist.


    Zweite Preisfrage, wie sind 130 BGB und die Zustellungsformen der ZPO miteinander verknüpft?

    Wenn der Empfänger beweisen kann, dass er das Schreiben nicht erhalten hat, ist es gleichgültig, ob es per Einschreiben oder per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.



    Ein Beispiel dafür ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Februar 2014, Az. XII ZB 185/12 In diesem Fall konnte der Empfänger glaubhaft machen, dass das zugestellte Schriftstück nicht ordnungsgemäß übergeben wurde. Der Empfänger hatte nachgewiesen, dass er zum Zeitpunkt der Zustellung im Krankenhaus war und niemanden bevollmächtigt hatte, das Schreiben in seinem Namen entgegenzunehmen.


    Wichtige Aspekte des Urteils:


    1. Nachweis der Abwesenheit: Der Empfänger konnte durch Krankenhausunterlagen nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung nicht an der Wohnadresse befand und daher das Schriftstück nicht persönlich entgegennehmen konnte.


    2. Fehlerhafte Ersatzzustellung. Der Gerichtsvollzieher hatte das Schriftstück im Rahmen einer sogenannten Ersatzzustellung (etwa durch Einwurf in den Briefkasten) zugestellt. Da jedoch nachweislich keine bevollmächtigte Person anwesend war und der Empfänger nicht zu Hause war, konnte die Zustellung erfolgreich angefochten werden.


    3. Beweislast: In diesem Fall konnte der Empfänger den Nachweis erbringen, dass die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt war. Der BGH entschied, dass die Zustellung unwirksam war, da die Voraussetzungen für eine wirksame Ersatzzustellung nicht gegeben waren.




    Dieses Urteil zeigt, dass es in Ausnahmefällen möglich ist, den Zugang eines durch den Gerichtsvollzieher zugestellten Schreibens zu bestreiten, wenn der Empfänger konkrete und nachweisbare Umstände darlegen kann, die belegen, dass er das Schriftstück nicht erhalten hat. In solchen Fällen muss der Empfänger jedoch umfangreiche Beweise vorlegen, wie zum Beispiel eine belegbare Abwesenheit oder Verfahrensfehler bei der Zustellung.

    Hier nochmal der Urteilstenor des BGH


    Ein Einschreiben wird in vielen Gerichtsurteilen und gesetzlichen Regelungen als ein rechtlich anerkanntes Mittel zur Zustellung von Dokumenten angesehen, insbesondere wenn es darum geht, den Nachweis des Zugangs eines Schreibens zu erbringen. Ein konkretes Urteil, das die Rechtmäßigkeit der Zustellung per Einschreiben bestätigt, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland vom 27. September 2017 (Az. VIII ZR 126/16).


    In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die Zustellung eines Schreibens per Einschreiben grundsätzlich als Zugangsnachweis gilt, sofern der Empfänger den Empfang nicht bestreitet. Wichtig ist, dass das Einschreiben bei dem Empfänger angekommen ist, was durch den Rückschein oder den Einlieferungsbeleg nachgewiesen werden kann. Wenn der Empfänger den Zugang jedoch bestreitet und beweisen kann, dass das Schreiben nicht angekommen ist, kann das Einschreiben allein unter Umständen nicht ausreichend sein.


    Das Urteil betont die Bedeutung eines Zugangsbeweises und hebt hervor, dass das Einschreiben eine übliche und weitgehend anerkannte Zustellungsform ist, die in vielen Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei Kündigungen, Mahnungen oder Fristsachen, verwendet wird.

    Wenn dem so ist, wie du sagst, warum gibt es dann Einschreiben? Sind ja völlig sinnlos.


    Zudem erinnere ich noch mal an das Urteil des BGH, der eine so ganz andere Rechtsauffassung hat, wie du. Irrt der BGH hier?


    (BGH) in Deutschland vom 27. September 2017 (Az. VIII ZR 126/16).

    Ich meine nicht die angebotenen Dienste der Post. Was, welches Postunternehmen anbieten muss, steht im Postgesetz.


    Wo steht, dass ein Einschreiben eine rechtsverbindliche Zustellung ist? In den AGB der Post wohl kaum. Oder ist das deiner Meinung nach nicht gesetzlich geregelt?


    Wenn es nicht in der ZPO geregelt ist, wie du meinst, dann muss es anderswo geregelt sein oder es ist mehr oder minder rechtsfreier Raum.


    Ich möchte das schon genau wissen, welches Gesetz, welche Paragraphen.

    Nach meinem Kenntnisstand beträgt die Gebühr für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher 16 Euro. Für jeden weiteren Zustellversuch fallen zusätzliche Kosten an, ebenso für das Ausstellen einer Zustellungsurkunde. Wenn ich dich richtig verstanden habe, meinzest du, dass die private Zustellung nicht in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist. In welchem Gesetz ist sie dann geregelt?

    Du vertrittst also die Auffassung, beispielsweise eine Kündigung, die per Einschreiben versendet wurde, hat vor Gericht bei Bestreiten keinen Bestand?


    Was hälst du dann von


    (BGH) in Deutschland vom 27. September 2017 (Az. VIII ZR 126/16).


    Hier wird festgestellt, dass der Empfänger bei Bestreiten des Zuganges eines Einschreibens beweispflichtig ist.