Mein Wagen ist Leasing.😅
Beiträge von tufkaka2
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Ganz realistisch, eher die, die 200.000 Euro
für ein Date wollen. Ob sie das machen würden, weiß ich nicht, aber es gäbe da die eine oder andere für die ich das hinblättern würde. Lottogewinn ist ein Geschenk des Schicksals, davon sollte man keine Aktien kaufen.😉
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Wenn sie dann noch genug Geld nach Hause bringt, dass ihr Ehemann (Hausmann), mit dem Landschaftsarchitekten ein perfektes Konzept für den Garten entwickeln kann, um die zu überraschen. Ein Traum.
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Thread erstellt. Das Thema interessiert mich wirklich.
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Aus gegebenen Anlass hier ein Thread.
- Mich interessiert, wenn eine rechtskräftige Zustellung einer Briefsendung von Privatpersonen nicht in der ZPO geregelt, wo dann?
- Zum Themenkreis: Einschreiben mit Rückantwort. Wann ist es rechtskräftig zugestellt, wann nicht. Gesetzte, Urteile.
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Hätten uns die Feministinnen nicht alles versaut, müsste ich jetzt nicht arbeiten gehen 😂.
Ich kann prima kochen und backen und wäre eine gute Hausfrau geworden, mit einem dicken, aber glücklichen Mann😝.
Ich habe bei nicht so wenigen SBs den Eindruck, dass sie aufgrund der Perspektive, es nie aus eigener Kraft zu Wohlstand zu bringen und im Rentenalter zu den Tafeln zu gehen müssen, diese Idee nicht mehr allzu abschreckend finden.
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Ja bitte und darin belehrst du uns. Ich werde es wahrscheinlich sogar lesen.
admin Könnte man den ganzen Zustellungskram hier ausgliedern?
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Mach einen eigenen Thread auf.
Hier mal Haufe zur Kündigung von Privatpersonen und die ZPO. Die ist eben doch nicht nur für Behörden untereinander zuständig. 😉
Ist doch jetzt völlig unsinniger Quatsch hier. Gebündeltes Halbwissen im falschen Thread.
https://www.haufe.de/personal/…sk_PI42323_HI2173264.html
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Ein Gericht stellt nie per Einschreiben zu, nie.
Das sind die gelben Umschläge, förmliche Zustellung, die aber dein Postbote bringt und kein Gerichtsvollzieher. Die verwenden auch Behörden.
Oder per Gerichtsvollzieher.
Oder per normalem Brief.
Es geht um rechtsgültige Zustellung, in der ZPO.
RECHTSGÜLTIG - egal von wem. Vor einem Prozess oder in einem.
Irgendwie sind mir hier zu viele Experten.
Ich bin raus - ist auch nicht das Thema des Threads.
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Du kündigst deinem Mieter per Einschreiben und der sagt: „Nö, da war nur ein Blatt Papier drin, auf dem Stand, die Miete halbiert sich. Habe ich aber weggeworfen, ich dachte ich könnte dem Vermieter trauen.“
Dann ist die Frage, wem glaubt der Richter? Es ist ja beides möglich und beweisen lässt dich weder das eine noch das andere.
Dafür haben Juristen den Anscheinbeweis erfunden:
Hier mal eine Definition:
Folgt man der überwiegend vertretenen Beweiswürdigungstheorie, so setzt ein Anscheinsbeweis einen Erfahrungssatz voraus, der stark genug ist, um das Gericht von einem bestimmten Geschehensablauf zu überzeugen, auch wenn nicht alle Details des Sachverhalts ermittelt werden konnten. Dabei wird regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Ablaufs vorausgesetzt, um die Annahme eines typischen Verlaufs zu stützen.
Das heißt, aus der Lebenserfahrung heraus, ist es weit wahrscheinlicher, dass der Vermieter tatsächlich gekündigt hat.
Ein Einschreiben ist letztendlich auch nur ein Anscheinbeweis. Es könnte aus dem Briefkasten gestohlen worden sein, der Briefkasten wurde abgefackelt, der Empfänger hat es mit der Werbung weggeworfen. Das es der Empfänger je gelesen hat, kannst du fast nie beweisen.
Das gilt auch für die Zustellung mit dem Gerichtsvollzieher, der ja nicht 3 Jahre lang jeden Tag kommt, weil ihm der Adressat nicht die Türe öffnet. Das Ding kommt in Briefkasten, an die Türe oder es bekommt ein anderer aus dem Haushalt. Fertig. Damit ist es juristisch zugestellt.
Wie mit dem Gerichtsvollzieher verhält es sich mit dem Einschreiben mit Rücksntwortschein, der Adressat unterschreibt oder ein Haushaltsangehöriger. Wenn nicht kommt eine Benachrichtigung in den Briefkasten. Holt der Adressat es nicht ab, gilt es ab Fristende zugestellt.
Eine funktionierende Rechtsordnung wäre sonst nicht möglich. Jemand macht dem Gerichtsvollzieher nie die Tür auf und schon ist es unmöglich irgendwas zuzustellen.
Juristen ist auch klar, dass nicht alles und jedes erst mal abgestritten werden kann, bis ein Gerichtsvollzieher auf den Plan tritt.
Nebenbei bemerkt, selbst Ladungen vom Gericht werden förmlich per Post zugestellt und nicht vom Gerichtsvollzieher.
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Lass es einfach.
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Zum Thema „unberechtigte“ Annahmeverweigerung:
Nachts wird kaum der Briefträger kommen und so behindert, dass sie das Schreiben nicht annehmen kann, ist sie wohl nicht. Oder doch? Dann willich nichts gesagt haben.
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Dein Erlebnis wohl schon etliche Jahre her. Hier hat sich etwas geändert.
§ 179 ZPO
Zustellung bei verweigerter Annahme1Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen.2Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. 3Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.
§ 175
Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis(1) Ein Schriftstück kann den in § 173 Absatz 2 Genannten gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden.
(2) 1Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann auch durch Telekopie erfolgen. 2Die Übermittlung soll mit dem Hinweis "Zustellung gegen Empfangsbekenntnis" eingeleitet werden und die absendende Stelle, den Namen und die Anschrift des Zustellungsadressaten sowie den Namen des Justizbediensteten erkennen lassen, der das Dokument zur Übermittlung aufgegeben hat.
(3) Die Zustellung nach den Absätzen 1 und 2 wird durch das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis nachgewiesen.
(4) Das Empfangsbekenntnis muss schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) an das Gericht gesandt werden.
Wenn man googelt findet man aber oft die alte Fassung. 175 ZPO wurde zuletzt am 01.01.2022 geändert.
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Nur dann, wenn man von einer grundlosen Annahmeverweigerung ausgeht. Und hier wäre der Absender in der Beweispflicht.
Das ist Unsinn. Aber du willst einfach nur widersprechen.
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Ein Einschreiben mit Rückschein gilt rechtlich als zugestellt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Zustellung als erfolgt gilt, da der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, diese jedoch nicht wahrgenommen hat. Die Annahmeverweigerung hat keine Auswirkung auf die rechtliche Wirksamkeit der Zustellung, da das Einschreiben ordnungsgemäß angeboten wurde. Anders verhält es sich, wenn das Einschreiben unzustellbar ist, etwa wegen falscher Adresse, was nicht als Zustellung gilt.
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Stellt euch vor, ihr hättet eine Million im Lotto gewonnen, was würdet ihr damit machen ?
Autos, Alkohol, Girls. Den Rest würde ich sinnlos verprassen.
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Hmm, aber eine süße Postkarte von uns allen unterschrieben, mit einem Link, ob sie hier nicht mitdiskutieren möchte, wäre doch nett.🤔
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Arnold Schwarzenegger hat mal gesagt: „Vielen Menschen ist es wichtiger andere um 20 Dollar zu betrügen, als in einem Geschäft 10.000 Dollar zu verdienen. Weil sie sich selbst nicht mögen und andere auch nicht.“
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Um ehrlich zu sein…. das wollen sie ja auch.😉
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Das kann sein. Dann muss sie eben bei Mama einen Kredit aufnehmen, die Bahnticketmasche erneut durchziehen, sich mit einem Sugardaddy treffen.
Klappt das nicht, kommt der Gerichtsvollzieher.
Gibt es nichts zu pfänden, die Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid).
Aber einem gewissen Punkt muss dir das egal sein.