Eine Strafanzeige wegen Betrugs könnte im Fall von „Kaffeestrauch“ tatsächlich scheitern.
Betrug setzt Vorsatz voraus, also die Absicht, jemanden zu täuschen, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
„Kaffeestrauch“ müsste daher schlüssige Indizien dafür vorlegen, dass das Sugarbabe von Anfang an die Absicht hatte, lediglich das Geld zu kassieren und das Ticket gar nicht zu erwerben. Das Problem dabei: Sie könnte jederzeit behaupten, sie sei beispielsweise krank geworden und hätte die Reise deshalb nicht antreten können. In einem solchen Fall wäre der Betrugsvorwurf schwer zu beweisen.
Ein gerichtliches Mahnverfahren hingegen kann nur vom Antragsteller oder durch richterliche Entscheidung gestoppt werden. Es ist daher wahrscheinlich die erfolgversprechendere Vorgehensweise. Dabei ist wichtig zu beachten, dass Strafanzeige und Mahnverfahren einander nicht ausschließen; beide Wege können parallel beschritten werden.
Ein Mahnverfahren kann man zudem selbst einleiten, ohne die Beauftragung eines Anwalts.
https://www.mahngerichte.de/
Die notwendigen Daten, wie die aktuelle Anschrift der Person, können über das Einwohnermeldeamt beschafft werden. In vielen Städten, wie beispielsweise Berlin, gibt es dafür eine Online-Auskunft, die den Vorgang vereinfacht.
Hier für den Bund (habe ich selbst noch nicht ausprobiert)
https://verwaltung.bund.de/lei…e/leistung/99115004001001
Hier Berlin (funktioniert😋)
https://olmera.verwalt-berlin.…ewesen/webclient/app/emra
Dieser Ansatz bietet eine pragmatische und direkte Möglichkeit, offene Forderungen geltend zu machen, ohne auf die unsichere und oft langwierige strafrechtliche Verfolgung angewiesen zu sein.