Da haben wir es doch schwarz auf weiß. AO ist verwerflich und gefährlich ![]()
§ 370 AO regelt die vorsätzliche Steuerhinterziehung in Deutschland und sieht Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren vor.
Tatbestand
§ 370 AO stellt unter Strafe, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sie pflichtwidrig in Unkenntnis lässt oder die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt, wodurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden (z. B. durch falsche Steuererklärungen, verschwiegenes Einkommen oder erfundene Betriebsausgaben) [Blockierte Grafik: https://www.bing.com/th?id=ODLS.A2450BEC-5595-40BA-9F13-D9EC6AB74B9F]www.gesetze-im-internet.de+2.
Die Tat ist ein Erfolgsdelikt, das heißt, der Taterfolg besteht in der Steuerverkürzung oder dem Erlangen eines unrechtmäßigen Steuervorteils. Auch der Versuch ist strafbar