ja klar, aber das müsstest du bei einer Anzeige auch und da wäre es schwierig es vor der eigenen Familie geheim zuhalten, andersrum kann es ihr da ja egal sein was seine Familie und Kollegen jetzt wiederum von ihr halten da sie zu denen keinen Kontakt hat.
Lieblingsantwort des Juristen: Es kommt drauf an.
Chatverläufe können grundsätzlich geeignete Beweismittel darstellen - sowohl im Zivilrecht (Stichwort freie Beweiswürdigung durch Gericht) als auch im Strafrecht.
Bei Telegram könnte allerdings das Problem bestehen, den Chat nachweislich einer bestimmten Person zuzuordnen, da dort Telefonnummern ausgeblendet werden können und böse Menschen dort eher nicht mit Klarnamen, sondern mit irgendwelchen Nicknames bspw. „ralliges Mäuschen“ agieren.
Im Zivilrecht (ich klage bspw. auf Rückzahlung von Summe x) bin ich selbst beweispflichtig. Da man selbst nicht über die Möglichkeiten zur Identifikation der anderen Seite hat, wie bspw. Ermittlungsbehörden, könnte es mit dem Beweis schon schwierig werden, wenn der Chatverlauf hinsichtlich Inhalt und Identifikation nicht eindeutig ist.
Im Strafverfahren kann man das getrost den Ermittlungsbehörden überlassen.
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Das Problem dürfte nur sein, dass zwar eine moralische "Sauerei" vorliegt, aber wohl keine Straftat.
Wenn sie sich für sexuelle Dienstleistungen bezahlen lässt, war es vermutlich illegal (nicht angemeldet, eventuell im Sperrbezirk d.h. in BW in einer Gemeinde < 50.000 Einwohner etc.). In diesem Fall dürfte gar kein Zahlungsanspruch bestehen. Zwar ist der sog. Dirnenlohn grundsätzlich einklagbar, bei illegaler Prostitution dürfte es sich aber anders verhalten. Zumal spätestens die Ermittlungsbehörden verpflichtet sind, illegal erlangte Gelder abzuschöpfen (illegale Prostitution ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit uU ein Vergehen). Wie gewonnen so zerronnen.
Sollte es ein Schenkungsversprechen in einer Beziehung gewesen sein, besteht ebenfalls kein Zahlungsanspruch, da es an der vorgeschriebenen Form der notariellen Beurkundung fehlt. Nein, ein Telegramscreenshot erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Durch das Doxen des Types könnte sie jedoch sicherlich selbst Straftatbestände verwirklichen. In dem Bereich kenne ich mich nicht aus, würde mich aber wundern, wenn es anders wäre.
Die süße Rache könnte dann schnell einen bitteren Beigeschmack bekommen.
Um es mit Schopenhauer zu sagen:
"Kein Geld ist vorteilhafter angewandt, als das, um welches wir uns haben prellen lassen: denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt."
Ohne vorherige anwaltliche Beratung, die Geld kostet, wäre ich seh vorsichtig.
SPOILER: Vielleicht macht es ja einer der mitlesenden Juristen pro bono.
Daher mein gut gemeinter Rat (wie schon vor ein paar Monaten), lass es und lerne daraus, auch wenn die Lektion bitter war.