Ähm, großer Widerspruch.
Die Privatinsolvenz wird beim zuständigen Gericht beantragt. Zuvor muss mit den Gläubigern ein Tilgungsplan angeboten werden. Die Tilgung kann auch 0 Euro sein. Das kann der Gläubiger annehmen oder es auch lassen, spielt keine Rolle.
Alle Gläubiger werden bei der Privatinsolvenz vom Gericht angeschrieben und informiert. Es wird ein Insolvenzverwalter (meist ein Anwalt) bestellt. Dessen Aufgabe ist es, pfändbares Vermögen nach Abzug seiner Kosten unter die Gläubiger zu verteilen,
Der Selbstbehalt liegt bei Singles ohne Kinder bei 1259,99 Euro pro Monat netto. Alles was der Schuldner mehr an Einkommen hat, pfändet in der Theorie der Insolvenzverwalter. In der Praxis ist es oft schwer, das Einkommen und Vermögen zu beweisen. Außer der Schuldner ist so blöd wie Boris Becker
Nach einem Jahr soll das Vermögen verteilt sein und der Schuldner kommt in die Wohlverhaltensphase. Das ist im Prinzip nicht viel anders aber die Kontrollen durch den Insolvenzverwalter sind nicht mehr so dicht.
Nach insgesamt drei Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung. Die Titel der Gläubiger werden wertlos.
Der Gläubiger bekommt nur Geld, wenn es der Schuldner als Tilgung mit ihm vereinbart oder mehr als 1259,99 Euro netto verdient oder anderweitiges vermögen hat.
Wer schlau ist geht in Zeiten der Arbeitslosigkeit, Studiums oder Ausbildung in die Privatinsolvenz.
Eine Privatinsolvenz ist von der Insolvenz von Firmen zu unterscheiden.