Korrekt heißt die Verordnung:
„Verordnung zur Sicherung derEnergieversorgung über kurzfristige Maßnahmen“
und gilt zunächst für 6 Monate.
Was nächste Winter anders sein soll, weiß niemand, insbesondere sind bis dahin die Atomkraftwerke von Netz. Anyway.
Der Wortlaut von Paragraph 4 ist:
Die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen Innen-oder Außenpools (einschließlich Aufstellbecken) mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz wird untersagt in Wohngebäuden und zugehörigen privaten Gärten, außer in Fällen, in denen die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen oder zur Abwehr von Schäden an der Poolanlage ist.
So als alter Mann über 50 finde ich den Passus über therapeutische Anwendung spannend. Hat da jemand schon mal Erkundigungen eingezogen?