Der Mensch ist mit 16 weit entfernt von Reife und Selbständigkeit. Das Gehirn (und nur um diesen Körperteil geht es hier) entwickelt sich noch jahrelang weiter, bis in die Zwanziger hinein. Das Vorauseilen der körperlichen Entwicklung ändert daran nichts.
Natürlich differiert das individuell, aber die gesetzlichen Altersgrenzen sind unvermeidlicherweise pauschal und natürlich immer ein Kompromiß.
Ich sehe die ständige Tendenz zum Herabsetzen dieser Grenzen – insb. natürlich, wenn sie aus offenkundigem Opportunismus geschieht wie beim Wahlrecht – eben kritisch.
Ich bin im Zweifel immer geneigt, den Freiheitsgedanken über alles andere zu stellen.
Aber hier scheint mir der Schutzzweck (im Fall der Sexualität Schutz der Minderjährigen, im Falle des Wahlrechts Schutz der Gemeinschaft vor ihnen) sehr wichtig, und ich würde persönlich in beiden Fällen eher für 18 plädieren als für 16, beim Wahlrecht eher noch höher.
Ich habe dabei kein Patentrezept für die "richtige" Altersgrenze, daher schrieb ich auch nicht "falsch", sondern "problematisch". Wie gesagt, es geht um die Tendenz!
Keine Frage. Und ja, habe ich kapiert. 
Da sind wir uns ziemlich einig.