Sugardating ist laut juristischer Einschätzung hier in Deutschland KEINE! Prostitution, deshalb war Msd während Corona auch offen, und leider sind dann alle dort hingewandert.
Dann verlinke mir bitte ein Urteil eines ordentlichen deutschen Gerichtes, das dies festgestellt hat, in einem Fall, der auf unsere Situation zutrifft, also (1) kennengelernt auf MSD oder einer vergleichbaren Seite, (2) inklusive vorgängiger Absprache über die Höhe von Zahlungen und (3) mit anschliessenden regelmässigen Treffen, an denen AUCH (nicht ausschliesslich) sexuelle Handlungen stattfinden, und wo ein Gericht feststellt, dass dies keine Prostitution ist und daher nicht unter ProstSchG etc. fällt, bloss weil man neben dem Sex auch noch andere Unternehmungen macht.
Das würde mich SEHR SEHR interessieren wenn Du da vernünftige Belegstellen hast. Sowas wird nunmal nicht alltäglich vor Gerichten verhandelt, darum ist es nicht so einfach dazu was zu finden.
Das beste was ich auf die Schnelle finden kann ist das hier: LAG Hamm. Es geht explizit um einen "Sugar Daddy". Die Frau war seine "Hauswirtschafterin", sie hat ihn "zu Abendessen mit Freunden" begleitet sowie zu "Kurzurlauben", er hat ihr ausserdem "Mietzuschüsse" gegeben und ihr seinen "BMW X1" zur Benutzung überlassen. Also entschuldige bitte, das ist so weit von einem Hoteldate/ONS entfernt wie es nur sein kann, klingt sehr klassisch.
Der Streitgegenstand war ein Arbeitszeugnis
Was natürlich ziemlich lustig ist. Aber der zentrale Punkt ist, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass "auch Prostitution [!] im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses" ausgeübt werden kann. Also ganz klar als Prostitution klassifiziert, weil sexuelle Handlungen TEIL dieser (Geschäfts)beziehung waren, trotz der ganzen anderen Sachen die auch ein Teil waren.
Jetzt seid Ihr an der Reihe. Gebt mir etwas ähnlich eindeutiges.
Und beachtet dazu: das ist AKTUELLE Rechtsprechung. Die Definition wird noch viel weiter gefasst werden, wenn das nordische Modell kommt. Da man das Gesetz DANN so formulieren wird, dass es alle Schlupflöcher schliesst. Dafür gibt es bis anhin keinen guten Grund, sodass Gerichte es momentan enger auslegen werden als sie es dann tun werden.
P.S.: Oh, ich weiss, was Medima sagen wird: die Frau war schon zu alt
Sie war 35. Also kein "echtes SB". Das hat das Gericht wohl erkannt. Wäre sie 19 gewesen hätte das nicht als Prostitution gezählt.