Irgendwie verstehe ich den Sinn hinter Deinen Fragen nicht. Es gibt keine einheitliche Regelung.
Egal welchen Weg man für die Zustellung wählt. Wenn er nicht funktioniert hat kann er angefochten werden. Ob man nun einen Zustellungsweg gem. ZPO wählt oder nicht, spielt keine große Rolle. Lediglich kann eine Zustellung über einen GV schwerer angefochten werden als eine per Brieftaube.
BGB 130 ist ein allgemeines Gesetz, die ZPO zwar auch aber sie regelt den prozessualen Ablauf vor Gericht und nur den, deshalb heisst sie ja auch Zivil Prozess Ordnung.
Da braucht es keine Verbindung und die ZPO hat im Alltag keine besondere Bedeutung, es sei denn ein Prozess steht im Raum und man will gleich entsprechend vorbereitet sein.
Normale Rechtsgeschäfte werden normal vom BGB geregelt, wenn es dann zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt, gilt zusätzlich die ZPO für den Ablauf des Verfahrens.