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Gesperrt?

  • sweetchilli
  • 9. November 2021
test
  • sweetchilli
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    • 9. November 2021
    • #1

    Da es so aussieht als könne ich dem Admin keine Privatnachricht schreiben über diesen Weg: X/


    Wie soll eine Frage, ob man TG problemlos aufs Konto laden kann, oder OB MAN ES NICHT LIEBER VERSTEUERN SOLLTE, eine Anleitung zum Steuerhinterzug sein?

    Ich frage ja extra, damit das nicht passiert?


    Wahrscheinlich (und dieses Mal auch verständlicherweise) wird dieses Thema auch gesperrt, aber dann mit der Bitte einer PN...

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  • Da_Dampa
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    • 9. November 2021
    • #2

    Meld doch einfach ein Kleinunternehmen an. Bis 7000 zahlst eh keine Steuern. Und du kannst alles absetzen. Es wäre dumm es nicht zu tun. WISO oder Lexware Büro oder besser sevDesk erledigt deine EÜR.

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  • wartyx
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    • 9. November 2021
    • #3

    so lang es nicht viel Geld ist, kann man es aufs Konto laden.

    Man darf ja Geschenke annehmen. Gelegenheitsgeschenke sind Steuerfrei. Ab einer Gewissen Menge sollte man halt aufpassen. Gesetzlich gibt es hier leider wenig Praxisurteile.


    vgl. https://www.groll-gross-steine…ehung-anzeigepflicht.html


    Sex gegen Geld ist immer ein Gewerbe. Wenn man eine Affäre hat und zuwendungen bekommt ist das etwas anderes. Abhängig von der Höhe natürlich.


    Wenn man Hartz4 bezieht ist das naturlich was anderes.

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  • sweetchilli
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    • 9. November 2021
    • #4

    Danke für eure Antworten.


    Hattet ihr meinen dieser Frage vorangehenden Beitrag gelesen? Da hatte ich ja von ca. 400-500 Euro monatlich aufs Konto laden gesprochen, würdest du das als viel bezeichnen?


    Und bzgl. der 7000 Euro Grenze - da würde ich jährlich nicht drunter bleiben... geht doch aber wahrscheinlich den meisten Babes so, oder?


    Sex gegen Geld ist es (trotz des Sugarrahmens) bei weitem nicht, aber das muss jemand einem auch erstmal glauben...

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  • wartyx
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    • 9. November 2021
    • #5

    Ich bin kein Steuerexperte. Ich weiß nur, dass Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten erlaubt sind, so lange diese Gewisse Höhen nicht überschreiben.


    vgl. https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2598885.html


    https://www.iww.de/erbbstg/ges…ntfernte-verwandte-f80603


    Darunter könnte theoretisch auch fallen, wenn man seine "Affäre" finanziert und ihr einen angemessenen Lebensunterhalt verschaft. So lange dies alles in Grenzen ist.


    Mehr kann ich dir leider nicht helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von wartyx (9. November 2021)

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  • Thomas
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    • 9. November 2021
    • #6

    Wie jeder Jurist sagt. „Es kommt darauf an“.


    1) Ist es ein Gewerbe? Wird zur Gewinnerzielung, auf Dauer, eine sexuelle Dienstleistung angeboten? Dann musst du dich als Prostituierte anmelden. Das Finanzamt meldet sich schon bei dir. Du füllst einen Bogen aus und erhälst einen Steuerbescheid.


    2) Hast du einen älteren Freund, der dir Geschenke macht? Dann ist bis 20.000 Euro erst mal alles steuerfrei. Innerhalb von 10 Jahren, nicht pro Jahr.


    Was das Finanzamt glaubt, ist völlig egal. Es geht um die Nachweisbarkeit. Das können Zeugen sein, Anouncen usw.


    Schwer nachweisbar sind Barzahlungen oder Einladungen, Geschenke ohne auf einen Namen lautetende Rechnung.


    Überweisungen auf ein Konto sind leicht nachweisbar.


    Finanzämter prüfen nur, wenn sie Hinweise haben. Es werden nicht stichprobenartig Kontos von Privatpersonen überwacht.

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  • Da_Dampa
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    • 9. November 2021
    • #7

    Die Bank ist angehalten seltsame geldbewegungen zu melden. Wenn du nichts vom Konto abhebst und dann noch was anzahlst kann es bei einer Verkettung unglücklicher Umstände fragen aufwerfen.
    nichts desto trotz bleibt alles bis 20k in 10 Jahren von ein und derselben!! Person als Geschenk steuerfrei.

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  • Thomas
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    • 9. November 2021
    • #8

    Dazu ist das viel zu wenig Geld.

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  • sweetchilli
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    Beiträge
    16
    • 9. November 2021
    • #9

    Super danke, ihr habt mir geholfen :) Kann das jz alles besser einordnen

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