Erpressung mit Nacktfotos

  • Na dann würde ich das zur Anzeige bringen. Erpressung ist schließlich strafbar. Ich habe da zwar meine Zweifel ob das wirklich verschwiegen bleibt. Zumindest mit einer Anzeige würde ich drohen. Für Erpressung kann es bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geben (§253 StGB). Und der Versuch ist schon strafbar (Abs 3, §253 StGB).


    Wenn der "Erpresser" sich allerdings nicht bereichern will so sprich der Jurist von Nötigung /§240 StGB). Dann kann es aber auch bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geben, solange kein besonders schwerer Fall von Nötigung ist.