Neulich ist einer Freundin auch etwas ziemlich Krasses passiert – und ich finde, darüber sollte man unbedingt generell sprechen:
Sie verkauft gelegentlich intime Fotos und Videos – diskret, per SEPA-Überweisung. Warum SEPA? Weil man da beim Empfängernamen alles Mögliche angeben kann – Hauptsache, die IBAN stimmt. Ideal für anonyme Zahlungen, solange beide Seiten ehrlich sind.
Aber jetzt kommt’s:
Ein „Kunde“ hat nach dem Kauf ernsthaft eine Rückforderung der Überweisung gestellt. Und jetzt der eigentliche Schock – wenn man dieser Rückbuchung widerspricht, hat der Absender das Recht, Namen und Anschrift des Kontoinhabers zu erfahren!
Das kann bei sensiblen Inhalten richtig gefährlich werden.
Mit dieser Vorgehensweise begibt Deine Freundin sich auf dünnes Eis.
Zunächst wird das Geld zwar gutgeschrieben, aber es handelt sich um "ungerechtfertigte Bereicherung", da sie ja offensichtlich nicht der gewollte Empfänger ist und das auch kaum nachweisen kann.
Bislang werden bei SEPA Überweisungen der Empfängername und die IBAN nicht miteinander abgegliche. Ab Oktober 25 ist das vorbei. Dann müssen die Banken das machen.
Wenn man der Bank das vorher freiwillig mitteilt, erfährt die Bank von dem Vorfall und müsste, auch bei kleinen Beträgen, eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz abgeben (AML/CFT , Meldung an FIU) und dürfte sich das Konto genauer anschauen. Tritt das häufiger auf, wird die Bank vermutlich das Konto sperren. (Mule-account Verdacht)
Der Absender kann von der Bank den richtigen Kontoinhaber fordern, da er im Falle der ungerechtfertigten Bereicherung Klage einreichen muss, wenn der Kontoinhaber nicht der Rücküberweisung zustimmt. Meist geschieht das dann über den Anwalt wg. gerechfertigtem Interesse.
So wie Du das schilderst ist der Bildchenkäufer scheinbar kein NoNo und wird da sicher weitermachen. Vor Gericht wird das sicher lustig werden, wenn Deine Freundin nachweisen muss, dass sie tatsächlich "geliefert" hat und nicht u.U. sich nicht noch zusätzlich wg Copyright Verstoß wg kopierten Bildern aus dem Netz -> Betrug verantworten muss. Zudem müssen bei einem solchen Bildchenkauf , sprich Handelsgeschäft , ja auch die zugesichten Eigenschaften (Motiv, Qualität usw) stimmen.
Sofern sie das öfter macht, kann sie auch noch mit ner Meldung an FA rechnen, sofern es wg der Anzahl der Vorgänge den Anschein hat gewerblich zu sein. Dann ist es kein Privatgeschäft mehr und das Fernabsatzgesetz greift, sprich der Käufer kann vom Handel zurücktreten....
Wäre eine Übungsaufgabe für Jura Studenten, denen bestimmt dazu noch mehr einfällt 
Von den Kosten für Deine Freundin wollen wir mal gar nicht sprechen....
imho keine gute Idee das so zu machen.
In ihrem Fall war der Typ kein Unbekannter – ein Lokalpolitiker, der mit dicken Beträgen (angeblich 5.000 € pro Tag) gewunken hat. Das roch sofort nach Scam. Zwar hat er die Medien bezahlt – aber der Trick war die Rückforderung. So wollte er wohl an ihre persönlichen Daten kommen. Eine perfide Taktik, die mit realer Bedrohung enden kann.
Zum Glück hat sie klug reagiert:
Sie ging direkt zur Bank, erklärte den Sachverhalt – dass sie dem Mann die vereinbarten Inhalte geliefert hat, dass er zufrieden war, und dass sie aus gutem Grund nicht will, dass ihre Adresse rausgegeben wird. Sie erwähnte auch, dass sie ihn als potenziellen Stalker einschätzt. Danach war Ruhe.
Was lernen wir daraus?
Solche Machenschaften gehören ans Licht – vielleicht sogar an die Medien oder an die Partei dieses Herrn. Denn wenn jemand seine Machtposition missbraucht, um andere unter Druck zu setzen, ist das nicht nur moralisch verwerflich, sondern gefährlich.