• Der BGH definiert die Prostitution als „auf gewisse Dauer angelegte entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen mit wechselnden Partnern“ (BGH NStZ 2000, 86). Im Vordergrund steht dabei die Dienstleistung, nicht das emotionale, persönliche Verhältnis zu den Partnern.


    Wenn wir den BGH nicht hätten.😉

  • Der BGH definiert die Prostitution als „auf gewisse Dauer angelegte entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen mit wechselnden Partnern“ (BGH NStZ 2000, 86). Im Vordergrund steht dabei die Dienstleistung, nicht das emotionale, persönliche Verhältnis zu den Partnern.


    Wenn wir den BGH nicht hätten.😉

    Das war aber vor dem neuen Gesetz.


    Der Gesetzgeber hat definiert:

    "Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt."


    Und:

    "Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen."


    Von Dauer steht da nichts.

  • Als SB kann man Probleme mit dem Finanzamt kriegen, daher sollte alles unauffällig laufen, sprich keine Überweisung von Konto A zu Konto B über Jahre. Bzw Einzahlungen von tausenden von Euro. Lieber ein Leasingwagen, Mietvertrag und andere Verträge laufen auf Konto vom SD oder eine Kreditkarte fürs sb (wenn man sich länger kennt und vertraut).


    Ich glaube alleine die Suche im Internet interessiert kein Finanzamt.

  • Prostitution ist in Deutschland ja legal, daher keine Ding für den SD.

    (Sofern nicht gegen was verstoßen wird, was auch ohne monetäre Gegenleistung nicht ohnehin strafbar wäre).


    Auch die SB bieten ihrer Dienste in Deutschland legal an.

    Aber dann gibts da noch die Steuern...


    Bis 2012 galten Einnahmen aus dem "ältesten Gewerbe" als "Sonstige Einkünfte".

    2012 hat der BFH dann festgestellt, dass Prostituierte, und da spielt es keine Rolle, ob es eine auf dem Strich ist oder ein "High Class SB" - McD wird genau so besteuert wie ein 3* Restaurant - Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.


    Denn sie nehmen am Markt teil und wenden sich an andere Marktteilnehmer und erbringen ihre Leistungen in ihrer Eigenschaft als Marktteilnehmerin und nicht aus anderen Gründen. Die Illusion von "Es geht nicht nur ums Geld" ist eben der Extra Service, die das SB von der normalen SDL unterscheidet, im Kern bleibt es aber Prostitution. Diese Tätigkeit dient der Gewinnerzielung & ist auf Dauer angelegt.

    Wenn ein SB also ein Profil auf MSD oder sonst wo hat, und dort für sich bzw. ihre Dienste/ihre Zeit "wirbt", widmet sie diese an eine unbestimmte Anzahl potentieller Kunden.


    Summa summarum erzielt ein SB, wenn Sie es denn regelmässig macht, Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

    Das hat für sie dann zur Konsequenz, dass sie nicht nur einkommensteuerpflichtig wird, sondern auch gewerbesteuerpflichtig!


    Und wenn Sie über 50.000€ Umsatz im Jahr kommt, fällt sie auch aus der "Kleinunternehmer Regelung" und somit aus der Mehrwertsteuerbefreiung nach §19 UStG.


    Und selbst wenn sie gar kein Geld in Form harter € erhält, sondern z. B. nur Geschenke und Reisen, hat sie immer noch Gewinnerzielungsabsichten.

    § 8 Abs. 1 EStG dazu: "Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten [..] zufließen."

    Im Klartext: 2 mal auf die Seychellen und die Malediven, ein Hermes Täschen hier, eine Lady Datejust da und sie ist steuerrechtlich eine Gewerbetreibende selbst wenn 0€ cash fliesen.


    D. h. für SB, die damit wirklich ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann es mit unter enorme steuerrechtliche (und dann ggf. strafrechtliche) Konsequenzen haben.


    Aber irgendwie ist das ein Bereich der unseren Staat nicht wirklich interessiert.

    Bekannter von mir war lange Zeit bei einem Ordnungsamt in Bayern und hat mit der Polizei "Hobbyhuren" hochgenommen, die ihre Dienste in ihren Wohnungen angeboten hatten um die Haushaltskasse aufzubessern, was in Bayern aber in Gemeinden mit weniger als 30k Einwohnern verboten ist.

    Dann wurden Bußgelder verhängt aber es erfolgte keine Info an das Finanzamt, weder von Polizei noch vom Ordnungsamt. Obwohl da auch teilweise z. B. Handys beschlagtnahmt wurden, aus denen ersichtlich war, dass bis zu 30 Termine die Woche gemacht wurden und hier offensichtlich das Ganze gewerblich betrieben wurde.

    Ist einfach ein Bereich, warum auch immer, der den deutschen Fiskus nicht zu interessieren scheint.


    Noch ein Fun Fact:

    Hatte mal eine F+ (ich hab sie nicht bezahlt), die war so Ende 20 und hat sich als SB ordentlich dazu verdient.

    Hauptberuflich war sie Finanzbeamtin. :D