Einige Anmerkungen zur Höhe der Zuwendung:
1. Das ist regional sehr unterschiedlich. Hier Zahlen in den Raum zu werfen, ohne weitere Information, auf welche Region sie sich beziehen, dürfte nur begrenzt sinnvoll sein.
2. Sugardating bewegt sich zwischen konventionellen Beziehungen auf der einen Seite und Prostitution auf der anderen. Je mehr die Höhe der Zuwendung zum Kriterium wird, desto mehr ist man im Bereich der Prostitution (und damit streng genommen auch Anmeldepflicht nach ProstSchG und Einkommensteuer)
Gerade eine Höhe der Zuwendung unterhalb des Marktpreises für (Gelegenheits-) Prostitution halte ich für ein Indiz, dass Geld nicht das alleinige Kriterium ist.
3. Meine Empfehlung geht immer dahin, nicht auf die Zahl, sondern auf das "Gesamtpaket" zu schauen. Fühlt es sich, mit dem oder der Betreffenden, unter Berücksichtigung aller Umstände (zu denen auch die Zahl gehört, aber nicht nur) stimmig an oder nicht.
Und noch eine Anmerkung zu ungeschütztem Verkehr: Wenn wir uns nicht im Anwendungsbereich ProstSchG bewegen, wäre das zumindest erlaubt. Ob es klug ist, in eine andere Sache. Ob es geil ist, noch mal eine andere. Das Risiko dürfte bei dieser kurzen Dauer der Beziehung etwa auf dem Niveau liegen, das man auch bei einer Disco-Bekanntschaft hat.