SB als student. Aushilfe einstellen

  • Mein Steuerberater kostet je MA einmalig für die Anlage 24,- und dann 7,- je Monat für den Ausdruck und die Meldung. Wer mehr zahlt ist selbst schuld. Ich hab nen sehr guten StB.

    Eine komplett neue Lohnbuchhaltung kostet mehr. Das wäre dann die Neuanlage einer neuen Firma mit einer Person + 3 Lohnabrechnungen + 1 Anmeldung + 1 Abmeldung + 1 Arbeitsvertrag.

  • Da ich mir sowieso mal den Durchblick bei den Minijobs verschaffen wollte, habe ich das ohne StB gemacht und komme zu dem Ergebnis, dass man das schlecht ohne Kontrolle dem StB überlassen kann. Der StB macht es sich evtl. einfach und meldet den Minijobber nicht als kurzfristige, sondern regelmäßge Beschäftigung an, dann wird auf jeden Fall Rente und KV fällig, aber der StB ist immer "fein raus" im Falle einer Prüfung. Bei der abgabenfreien Variante (kurzfristig) müssen insbesondere die Vorbeschäftigung und aktuelle Situation (berufsmäßig) geprüft werden. Welcher StB macht das schon für 24,- €?
    Neben der Variante "max 3 Monate" gibt es noch die Variante "max 70 Tage im Jahr" mit Rahmenvertrag in dem das genau vorab festgelegt wird. Das plane ich für 2021 ein, wenn ich mit dem SB noch im Geschäft bin.
    Bzgl. Steuerhinterziehung halte ich das für schwer greifbar. Es gibt jede Menge Arbeitsverhältnisse in denen nicht oder wenig gearbeitet wird, nach Freistellung oder sonstiges. Aktuell stocken viele Firmen das Kurzarbeitergeld auf, für Leute die zuhause sitzen und nichts tun. Es ist sicher Teil der unternehmerischen Freiheit eine persönl. Assistentin zu beschäftigen und sei es nur zum Kaffeekochen. Einschränkungen gibt es nur unter nahen Verwandten.
    Ich könnte ja auch ein Stipendium vergeben (SB ist Studentin). Da zahlt die Firma ausdrücklich ohne Gegenleistung und niemand kommt auf die Idee, dass dies Steuerhinterziehung wäre. Die Sekretärin, die was mit dem Chef hat, ist auch keine Steuerhinterziehung oder wurde hier schon mal ein Abzug für "teilweise privat veranlasst" bekannt? Stipendium wäre durchaus angebracht, da die Dame in bestimmten Bereichen hochbegabt ist;)
    Evtl. könnte man einen Strick daraus drehen, dass zuerst das private Verhältnis vorlag und daraus ein berufliches wurde...Andererseits kann es kein Ausschlussgrund sein, einen Beschäftigten bereits vor dem Arbeitsverhältnis gekannt zu haben.
    Anzeige durch das SB halte ich für unrealistisch. Dazu müsste Sie sich sich vor aller Welt als SB outen und wäre evtl. auch selbst dran und wegen was auch?
    Die Idee die neues Dessous aus London als Arbeitskleidung zu deklarieren habe ich aber dann doch verworfen!