Die ist doch grad mal eine 4/10.
Die Geschmäcker sind unterschiedlich - und das ist auch gut so.
Die ist doch grad mal eine 4/10.
Die Geschmäcker sind unterschiedlich - und das ist auch gut so.
Vielleicht "besser", aber nicht "deutlich besser".
Von den hier derzeit gelisteten Punkten könnte mich rein gar nichts motivieren.
Was mich in Versuchung bringen könnte, wäre ein deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Fakes, Bilderverkäuferinnen und Professionelle kosten nicht nur Geld, sondern vor allem Zeit und Nerven. Entweder wird dort richtig aufgeräumt, oder die Preise müssen sehr deutlich runter. (Wobei ich, siehe Zeit und Nerven, die erste Variante klar präferieren würde.)
40 Jahre sind dann Sugar-Opa? 😂
Bei 40 Jahren kann man das noch als Zweifelsfall sehen, ab 50 dann auf jeden Fall.
alles unter 30 Jahren ist kein Sugardating,
Der Begriff "Daddy" impliziert einen Altersunterschied von etwa einer Generation. Das kann also auch schon ein Altersunterschied von 20 Jahren oder knapp darunter sein.
Schau mal auf RTJ https://www.reif-trifft-jung.com/ Da findet man ab und an nette Girls mit Daddy Issues.
Ist nicht so offensichtlich auf SugarDAting ausgerichtet, aber natürlich schwingt überall das mit.
Die Vollständigkeit des Impressums... nun ja.
Zumal ich bei dem Ort es nicht völlig auszuschließen ist, dass die etwas mit der auffälligen Firmenhäufung am Zuger See zu tun haben.
Wie könnte sich das erklären?
Es sind mehrheitlich nicht "die Braven", die sich bei MSD anmelden.
Ich hatte einen ganz netten Chat bei MSD. Ging irgendwann auch um erotische Vorlieben. Als ich ihn dann gefragt habe, was er von Kondomen hält kam eine sehr eigenwillig Antwort: Er hat mich gesperrt.
Ist das normal, Leute?
Was ist schon "normal", gerade in diesen Zusammenhängen?
Für den Fall, dass es nicht bekannt ist: Es gibt Foren für Männer, die Sexarbeiterinnen suchen, die GV ohne Gummi anbieten. Die Angebote auf MSD werden dort umfänglich besprochen.
(Selbstverständlich werde ich keiner Frau Vorschriften machen, ob sie ungeschützt mit solchen Männern verkehren soll, die üblicherweise auch mit vielen anderen Frauen ungeschützt verkehren. Aber ich habe eine dezidierte Meinung dazu, was klug wäre und was eher nicht...
Nach einer längeren Beziehung ist das selbstverständlich anders zu bewerten.)
Nachfrage: Zählen wir das Kennenlerntreffen auch schon als Date?
ich will ihn nicht ausnutzen
Ich befürchte, mit einer solchen Einstellung bist Du für die Aufgabe mental nicht geeignet.
a) In Schweden strafbar - Tatortprinzip. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Tatort der sexuellen Handlung oder Tatort der Bezahlung?
Allerdings hatte ich mal auf einer anderen Seite gelesen, dass man aus Sicherheitsgründen jemandem bescheid sagen soll, wenn man sich mit einem SD trifft.
Das schadet zumindest nicht.
Im "klassischen Sugardating" ist das erste Treffen irgendwo in einer gehobenen gastronomischen Einrichtung, und anschließend geht man getrennt nach Hause, und beide Seiten haben die Gelegenheit, sich das noch mal in Ruhe zu überlegen. In einem solchen Fall braucht man sich eigentlich keine Sorge um die eigene Sicherheit machen, zumindest noch nicht beim Kennenlerntreffen. Und wenn man bezüglich des ersten "richtigen" Dates Sorge hat, dann ist er wohl nicht der Richtige.
Wenn man MSD eher für "casual dating" nutzt und sich gleich "für den Nahkampf" verabredet, dann gelten die üblichen Regeln für "casual dating". Wobei dann auch die Frage ist, was die Bescheidwissende denn tun soll, wenn die Rückmeldung nicht erfolgt. Da können unschöne Konstellationen entstehen wie "Handy plötzlich kaputt, oder Empfang zu schlecht, oder was auch immer, die Bescheidwissende ruft die Polizei, die stellen dann fest, dass eigentlich gar nichts passiert ist, aber prüfen dann gleich mal, ob eine Anmeldebestätigung nach ProstSchG vorliegt..."
Bedingter Vorsatz besteht, wenn der Täter es für möglich hält, aber die Konsequenzen billigend in Kauf nimmt. Das ist schwer beweisbar.
Eher Tatbestandsirrtum...
Zitat§ 16 Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Ein Umstand, den man ggf. nicht kennt, ist das Alter des Babes.
Es ist ein Randphänomen vor Gericht.
Das dürfte auch an § 182 (6) liegen:
Zitat(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Da könnte so mancher Richter der Ansicht sein, wenn die Betreffende sich auf einer solchen Seite anmeldet und eindeutige Angebote macht, könnte vielleicht das Unrecht der Tat nicht ganz so hoch sein. Ein guter Anwalt mag da sehr gezielt darauf hinweisen und ggf. die Einstellung gegen Spende an eine gemeinnützige Organisation anregen.
Aber: Ich würde mich darauf nicht verlassen.
FYI: Da fehlen jetzt ein paar Beiträge. Aus Gründen...
Und bei einem User habe ich dann auch Konsequenzen gezogen, bei dem das Verhältnis von Ärger zu konstruktiven Beiträgen überhaupt nicht stimmte.
Aus gegebenen Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass man Dialoge auch als "Konversation" mit dem Gegenüber direkt führen kann, wenn einen der Verdacht beschleicht, dass der Informationsgewinn für die Allgemeinheit eher überschaubar ist...
Oder ganz einfach, die Plattform wird „platt“ gemacht.
Möglicherweise wird sie auch nur in ein Land verlegt, das deutschen Rechtshilfeersuchen eher unwillig nachkommt.
und über Geld redet man eh nicht bei MSD sondern wechselt vorher in nen Messenger.
Eigentlich stehe ich immer noch auf dem Standpunkt, über Geld und Sex spricht man beim Kennenlerntreffen ungefähr ab dann, wenn das Dessert auf dem Tisch steht...
Wie macht MSD das denn bisher wenn ein Girl wg Verdacht auf < 18 gemeldet wird ? Nach nem Ausweis fragen ?
Mutmaßlich ja.
Ich hatte das mal, dass ein Profil, mit der ich mich schon mal getroffen hatte, plötzlich gesperrt war. Eine 16 im Benutzername ist mir dann auch erst aufgefallen, wobei ich aus dem, was sie erzählte, schon auf Volljährigkeit geschlossen hätte. Nach zwei Tagen war das Profil dann wieder da, mit einer ID Verifikation.
Wenn es stimmt, wäre es auch ein Verbrechen.