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Beiträge von admin
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Was man vergleichen müsste, ist die Anzahl aktueller realer Sugarbabes (bzw Sugardaddys), also
- ohne "Karteileichen"
- ohne Fakes, die vom Betreiber rein gestellt wurden
- ohne Fakes, die von Dritten reingestellt wurden
- ohne Professionelle, die Zweitmarketing betreiben.
Und das im eigenen Einzugsgebiet.
Wenn es an eine Zweitauflage von "Sugardating" geht, kann ich mich ja da mal drei Monate lang anmelden und schauen, wie so die Erfahrungen sind.
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Grundsätzlich gerne, aber ein wenig "Masse" sollte dann schon zusammen kommen.
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Wenn man viel Zeit hat, kann man dazu noch markt.de und quoka.de versuchen.
Hätte ich andere gefunden, hätte ich darüber geschrieben.
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Vielleicht gibt es mal ein Buch für Fortgeschrittene.
Zumindest nicht von mir.
Aber es gibt da ja ein kleines Internetforum zu diesem Thema...

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Als E-Book ist es inzwischen auch erschienen.
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Wenn Ihr in die betreffende Nutzergruppe wollt, dann bewerbt Euch für den Gruppeneintritt (Kontrollzentrum -> Benutzergruppen) und schreibt einen Zweizeiler zu Euch.
Vielleicht hätte ich das Brett statt "Bitte alle lesen" doch besser "Bitte alles lesen" nennen sollen...

Habe Dich dann trotzdem mal aufgenommen...
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Wahrscheinlich habt Ihr den Werbeblock auf der rechten Seite deutlich vor diesem Beitrag entdeckt - möglicherweise leistet aber auch Euer Ad-Blocker ganze Arbeit, von daher auch noch mal hier der Hinweis:
Es gibt ein Buch von mir zum Thema Sugardating, 10,- Euro für 184 Seiten (ISBN-13: 9783749481217), als E-Book ist es im Moment noch nicht raus und wird 7,49 kosten.
Das Buch lässt sich ganz normal über den Buchhandel oder auch online beziehen, z.B. über den Buchshop von BOD (https://www.bod.de/buchshop/su…micha-ebner-9783749481217), da gibt es dann auch eine Vorschau (Inhaltsverzeichnis und die ersten Seiten).
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Leider geht nicht so recht aus dem Artikel hervor, für welche Tätigkeit das Zeugnis ausgestellt werden muss:
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Das kommt darauf an, ob das jetzt eher als private Beziehung oder eher als Prostitution anzusehen ist.
Bei Prostitution (auch nebenberuflicher) ist das einfach: unterliegt Einkommen-, Mehrwert- und Gewerbesteuer. Wobei es da Freibeträge gibt (Für EKSt 8820,- (wobei da jedes Einkommen zählt), USt 17.500,- GewSt 24.000,-). Und nicht zu vergessen: Anmeldepflicht nach ProstSchG vor Aufnahme der Tätigkeit.
Wenn es sich eher um eine private Beziehung zwischen Menschen unterschiedlichen Einkommens handelt, bei der es einen gewissen Transfer gibt, dann fällt Schenkungssteuer an (Freibetrag 20.000,- alle 10 Jahre).
Details klärt der Steuerberater...
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Für diese beiden Kategorien habe ich entsprechende Nutzergruppen eingerichtet.
Wenn Ihr in die betreffende Nutzergruppe wollt, dann bewerbt Euch für den Gruppeneintritt (Kontrollzentrum -> Benutzergruppen) und schreibt einen Zweizeiler zu Euch.
NEUE REGEL: In die Benutzergruppe "Sugardaddys unter sich" werden ab sofort nur noch Teilnehmer aufgenommen, die bislang mit 3 (in Worten DREI) sinnvollen Beiträgen zum Forum beigetragen haben.
HINWEIS: Von den Mitgliedern dieser beiden Nutzergruppen wird erwartet, dass sie konstruktiv zur Diskussion beitragen. Also nicht nur keinen Müll schreiben, sondern auch mit Informationen zu diesem Forum beitragen. Wer das nicht kann oder möchte, wird nach einiger Zeit wieder aus der Benutzergruppe entfernt.
HINWEIS 2: Wir hatten das jetzt ein paar Mal, dass sich einzelne Männer um die Aufnahme in "Sugarbabes unter sich". Sicher aus rein wissenschaftlichen Interesse, oder mit der Maus ausgerutscht oder so... Von daher prüfte ich das jetzt ab (Videotelefonat o.ä.)
HINWEIS 3: Wo war noch mal das Kontrollzentrum...
Von einem mobilen Gerät aus: Auf das runde Symbol rechts oben, dann dann Einstellungen, dann Benutzergruppen.
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Bei der Registrierung wird das Geburtsdatum abgefragt. Hintergrund dieser Frage ist die Altersprüfung bezüglich einem Mindestalter von 18 Jahren.
Da das Geburtsdatum zu den eher kritischen persönlichen Daten gehört (an etlichen Stellen wird das Geburtsdatum zur Verifikation genutzt), ist es an dieser Stelle allen bereits volljährigen Menschen ausdrücklich erlaubt, das Geburtsdatum um bis zum 90 Tage nach vorne oder nach hinten zu verlegen.
(So weit ich das System verstanden habe, wird das Geburtsdatum gespeichert, aber nicht angezeigt. Ich bin aber auch noch nicht mit jeder Datenbanktabelle "per Du".)
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Unter dem Titel "Sugar-Daddy bekommt Geld nicht zurück" findet sich im Juraforum.de der folgende Text.
ZitatAlles anzeigenDas Landgericht Köln hat mit Urteil 24.01.2019 zum Aktenzeichen 19 O 224/17 entschieden, dass eine 37-jährige die finanziellen Zuwendungen eines 75-jährigen nicht an diesen zurückzahlen muss.
Mehr als 80.000,- € ließ der 75-jährige Kläger der 37-jährigen Be-klagten zukommen. Als er die Rückzahlung verlangte, warf sie ihm verschmähte Liebe vor und berief sich auf Schenkungen.
Nun hat das Landgericht darüber entschieden, ob sie das Geld zurückzahlen muss.
Die Parteien lernten sich im Jahr 2008 kennen, als die Beklagte während ihres Studiums in dem Betrieb des Klägers als Aushilfskraft arbeitete. Es entwickelte sich ein mindestens freundschaftliches Verhältnis, welches dazu führte, dass der Kläger zwischen Mai 2012 und Mai 2013 Bafög-Schuldenund ein überzogenes Konto der Beklagten mit Zahlungen von mehr als 8.000,- € ausglich. Im Frühjahr 2013 stellte der Kläger der Beklagten sogar rund 74.000,- € für den Erwerb einer Wohnungin Istanbul zur Verfügung. Erstmals im Oktober 2016 forderte er sämtliche Gelder zurück und reichte schließlich Klage beim Landgericht Köln ein.
Dieses sah sich mit völlig unterschiedlichen Versionen zum Hintergrund der Geldüberlassungen konfrontiert.
Während der Kläger sich auf die Gewährung von Darlehen im Rahmen einer jahrelangen Freundschaft berief, behauptete die Beklagte, es habe eine Liebesbeziehung gegeben, die den Kläger dazu veranlasst hätte, ihr die Geldbeträge zu schenken. Die Rückforderung erfolge nun aus verschmähter Liebe. Von dem Geld für die Wohnung habe sie dem Kläger zudem einen Großteil in bar zurückgegeben, als dieser sie in Istanbul besuchte. In der Folgezeit hätten sie dieses Geld bei gemeinsamen Unternehmungen ausgegeben.
Ob es sich um einen Fall verschmähter Liebe oder ausgenutzter Freundschaft handelte, konnte das Landgericht offenlassen.
Es verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung des Geldes für die Wohnung, da nach der vorgelegten WhatsApp-Korrespondenz die Beklagte eine Rückzahlung zugesagt habe, es sich also um ein Darlehen handelte.
Das Geld, welches der Kläger für den Ausgleich der Bafög-Schulden und des Kontos der Beklagten aufgewendet habe, erhält er nach der Entscheidung des Gerichts allerdings nicht zurück.
Insoweit konnte die Richterin nicht feststellen, dass die Parteien eine Rückzahlung vereinbart hätten.
Daher müsse man diesbezüglich von Schenkungen ausgehen.
Das Urteil ist in zwei öffentlichen Datenbanken zu finden:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…4_17_Urteil_20190124.html
https://www.iww.de/quellenmaterial/id/208076
In beiden Texten sind Begriffe wie Sugardaddy oder Sugarbabe nicht zu finden. Der Verfasser des Beitrags im Juraforum schließt dies vielleicht aus dem Altersunterschied und den nicht unerheblichen Summen.
Eine Anmerkung noch: Da die Frau das Geld für die Wohnung zurückzahlen muss, braucht auch nicht weiter untersucht werden, ob da Schenkungssteuern gezahlt worden sind...
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Es reicht.
Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, war lisaleonie1927. Wer hinter diesem Account steckt, weiß ich nicht. Dass es die abgebildete Person ist, ist durchaus möglich, aber ich halte es für nicht sonderlich wahrscheinlich. Auf jeden Fall wollte diese Person eine Anzahlung haben. Vor dem ersten Date. Über PayPal. Nein, nicht Bar am Anfang des Dates, vorab über PayPal.
Dass es nach einer solchen Anzahlung wirklich zu einem Treffen gekommen wäre, ist durchaus möglich, aber ich halte es wiederum für nicht besonders wahrscheinlich. So naiv, einfach mal irgendwo Geld hin zu schicken, bin noch nicht mal ich. Noch nicht mal, wenn die abgebildete Person durchaus direkt in mein Beuteschema fällt - Bilder von hübschen Frauen gibt es im Netz wie Sand am Meer.
Es ist also kein Schaden entstanden. Abgesehen von den paar Kredits und ein paar Minuten Zeit. Aber es braucht ja nur einen kleinen Tropfen, um das Fass zum Überlaufen zu bringen.
Gefüllt wurde das Fass schon lange. Von Accounts (welches Geschlecht die dahinter stehende Person hat, entzieht sich ja üblicherweise der Kenntnis), die es noch nicht mal schaffen, ein Date abzusagen, wenn sie nicht können oder wollen. Von Prostituierten, die auf einschlägigen Portalen Zweitvermarktung betreiben. Ich habe nichts gegen Prostituierte, aber die bekommt man anderswo schneller, günstiger, unkomplizierter und zuverlässiger. Ohne, dass man sie mit Kredits freischalten muss.
Ich bin ein Macher. Lange sich aufzuregen ist meine Sache nicht. Also habe ich dieses Forum eingerichtet. Damit sich echte Sugarbabes und Sugardaddies vernetzen können. Damit vor Fakes und Abzockern, vor Blendern und anderen weniger wünschenswerten Zeitgenossinnen und Zeitgenossen gewarnt werden kann. Aber auch, damit Interessierte eine Anlaufstelle haben, bei der sie aus unterschiedlichen Perspektiven beraten werden und nicht nur die Hochglanz-Heile-Welt interessierter Plattformbetreiber gezeigt bekommen.
Dies ist mein Angebot an Euch. Ohne Mitgliedsbeiträge, Kredits, Platin-Mitgliedschaft. Nutzt es oder lasst es.