Wer kennt sie nicht, die Sugarbabes, die den Hals nicht voll bekommen können.
Ein besonders exponierter Fall wurde vor dem Landgericht Bonn verhandelt und heute beendet. Eine 31-jährige Prostituierte (angesichts des Umgangs der Täterin dürfte der Begriff "Sugarbabe" eher unangebracht sein) erpresst ihren Sugardaddy mit einer erfundenen Erpressung durch die Hells Angels. Der Sugardaddy zahlt - wie viel genau, ist unklar: 484000,- Euro konnten nachgewiesen werden, es stand aber auch eine Summe von 1,6 Millionen um Raum.
Kurz: Der Herr war wohl sehr zahlungskräftig und auch willig, und hätte sich die Täterin eher auf ihre weiblichen Reize als auf ihre kriminelle Energie verlassen, hätte sie da wohl Einnahmen erzielen können, die weit über dem Branchendurchschnitt gelegen hätte.
So ist sie jetzt zu viereinhalb Jahre verurteilt worden. (Bei guter Führung wird sie davon etwa 3 Jahre absitzen.) Wenn sie wieder entlassen wird, wird sie finanziell wieder bei Null anfangen, zwischenzeitlich nicht attraktiver geworden sein, und wenn es schlecht läuft, dann wird sich auch noch das Finanzamt die Einnahmesituation der letzten Jahre ansehen. Möglicherweise werden auch noch die beiden Mitangeklagten "nachtragend" sein...
Wir können aus dem Fall lernen. Als Sugarbabe, wie es ausgehen kann, wenn man den Hals nicht voll bekommt. Und als Sugardaddy, dass es auch hier nicht anders abgelaufen ist wie bei anderen Erpressungen: Es beginnt mit vergleichsweise überschaubaren Forderungen, und es hört nicht auf.