Die Wahrheit ist, wie immer kompliziert. Es gab tatsächlich keine Vergewaltigung in der Ehe. Der Gesetzestext lautete;
„Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.“
Das Entscheidende war zum „außerehelichen Beischlaf“
Sexuelle Gewalt von Eheleute wurde als „Sexuelle Nötigung“ verfolgt. Der Strafrahmen war mit bis zu 5 Jahren etwas geringer.
Straffrei war es nicht. Das ist feministische Propaganda.