Steuerfragen

  • Hey, ich fange gerade neu mit dem Ganzen an und hätte eine Frage bezüglich der Steuern usw.

    Zunächst muss ich mich doch beim Finantamt als Gewerbe anmelden oder?

    Oder wie macht ihr das? Und wie viel Steuern werden abgezogen bzw wie viel vom Einkommen muss ich offenlegen?

  • admin

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Umfangreiches Thema...


    Zunächst einmal: Sugardating spielt sich zwischen konventionellen Beziehungen und Prostitution ab. Wie das steuerlich (und bezüglich der Anmeldung nach ProstSchG) zu bewerten ist, hängt davon ab, ob es eher eine konventionelle Beziehung oder eher Prostitution ist.


    Sofern es eher eine konventionelle Beziehung ist, fällt keine Einkommens-, möglicherweise aber Schenkungssteuer an. "Möglicherweise" deshalb, weil es da erst mal gar nicht so geringe Freibeträge gibt. Eine Anmeldung nach ProstSchG ist dann auch nicht erforderlich.


    Ist es eher Prostitution, dann unterliegen die Einnahmen der Einkommensteuer, und die Tätigkeit muss auch nach ProstSchG angemeldet werden.


    Die Sache mit "Gewerbe beim Finanzamt anmelden" ist zwar richtig gemeint, aber nicht ganz korrekt formuliert. Gewerbe wird nicht beim Finanzamt, sondern bei Gewerberegister (Rathaus) angemeldet, und Prostitution ist auch kein Gewerbe und muss nicht als solches angemeldet werden. Wohl aber muss aber dem Finanzamt eine solche Tätigkeit gemeldet werden, und dann müssen die erzielten Gewinne (Einnahmen abzüglich nötige Kosten) in der Einkommensteuererklärung angemeldet werden.


    Wie viel darauf Steuern zu zahlen sind, ist ein ganz weites Feld, steuerliche Progression und so. Wenn man weitere Einnahmen hat, können das auch schon mal rund 50% sein.


    Zur Frage "Wie macht Ihr das": Ich erziele mit Sugardating keine Einkünfte, ich bin Sugardaddy... Ich habe bislang meine Sugarbabes nicht danach gefragt, ob sie ihre Einnahmen versteuern, und wenn ja, wie. Ich wäre - ehrlich gesagt - auch ein wenig erstaunt, wenn die von sich aus auf die Idee kommen.


    Wobei natürlich auch klar ist, dass Steuerhinterziehung eine Straftat ist. Und dass hohe Einnahmen, ohne dass dem Finanzamt erklärt werden kann, wo die herkommen, zum Problem werden können.


    Werbeblock: Zu der Frage "eher privat oder eher Prostitution" habe ich mich im Buch Sugardating ausführlich ausgelassen, inklusive Kriterien-Katalog.

  • Meine Sugarbabes sind keine Prostituierten, sondern meine Freundinnen. Damit gilt ein Freibetrag (nicht zu versteuernder Betrag) von 20.000 Euro in zehn Jahren.


    Da ich keine Quittungen verlange und vergeßlich bin, würde ich gar nicht bemerken, wenn dieser Betrag überschritten wäre.


    Mir kann das Finanzamt sowieso keinen Strick drehen, denn das Geld, das ich ihr gebe, ist bereits versteuert.

  • Im Prostititutionsgewerbe ist Bargeld üblich. Rechnungen gibt es auch nicht. Das Finanzamt schätzt in solchen Fällen.


    Wenn Michelle sich als Prostituierte selbst deklariert, muss sie auch Einnahmen erzeugen, sonst zahlt sie Steuern für gar nichts. Da hat sich schon manche gewundert.


    Zudem ist Prostitution wegen Corona immer noch untersagt.


    Wenn sie sich mit ihrem ersten Sugardaddy trifft, wäre gleich mal ein Bußgeld fällig.

  • Wenn Michelle sich als Prostituierte selbst deklariert,

    Die Selbst-Deklaration ist in solchen Fällen reichlich unerheblich, es kommt auf die Umstände im Einzelfall an. Bei den Umständen bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten...


    Wenn sie sich mit ihrem ersten Sugardaddy trifft, wäre gleich mal ein Bußgeld fällig.

    Das hängt davon ab, wie das zuständige Bundesland das jeweils geregelt hat.


    In Baden-Württemberg ist zum Beispiel jede Ausübung untersagt: "Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen; untersagt ist auch jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,"


    Während NRW nur die Prostitutionsstätten erwähnt: "5. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen." Wenn ein Sugarbabe in die eigene Wohnung kommt, wird daraus ja keine Prostitutionsstätte.


    Und wenn wir gerade bei dem Thema sind: Beim Sugardating haben wir ja üblicherweise eine Sugarbabe, das stets denselben Sugardaddy trifft. Das ist eine völlig andere Gefährdungsklasse als eine klassische Prostitutierte, die im Laufe eines Monats durchaus mit mehreren hundert unterschiedlichen Kunden verkehren kann.

  • Mit einer Anmeldung als Prostituiere erklärt sie sich als solche.😋


    Ohne Anmeldung ist sowieso alles Theorie. Das Finanzamt surft nicht auf Sugardaddy-Sites. Trifft sich mit Sugarbabes zum Essen, um dann Name, Adresse, Geburtsdatum, Einkünfte in Erfahrung zu bringen, damit ein Steuerbescheid zugestellt wird. Zumal diese Gespräche keine Einkommenserklärung sind und später als pure Angeberei dargestellt werden können. Ihr Fachanwalt berät sie gerne.


    Es wäre rein theoretisch, aber wirklich nur theoretisch, eine Überprüfung der Kontobewegungen denkbar. Gefährlicher ist hier meines Erachtens, wenn das SB von ALG2 lebt. Es spielt keine Rolle warum die Bedürftigkeit nicht mehr besteht. Ob Schenkung oder Prostitution spielt hier keine Rolle. Ein Vorwurf des Sozialleistungsbetruges wäre denkbar.


    Wenn ich meinem SB Geld überweise ist stets ein konkreter Verwendungszweck angegeben. „Antiquitäten“ oder was auch immer. Das hat sie für mich gekauft und als Bote fungiert. Damit ist es für sie steuerneutral und auch kein Sozialleistungsbetrug.

  • Praktisch kann das Finanzamt nur Bankzahlungen nachverfolgen oder der Name steht auf einer Rechnung. Und dies gilt auch nur für Sachen die in Deutschland laufen.


    Eine Prostituierte müsste sich zumindest beim Gewerbeamt anmelden, wobei dies wegen den Verbotszonen nicht überall möglich sein dürfte. Das Gewerbeamt meldet sie dann an das Finanzamt wegen der Steuererklärungen und die BG wegen der Unfallversicherung. Außerdem muss sie sich selber krankenversichern. Wie es mit den Regeln zum Gesundheitsamt aussieht kann ich nicht sagen.


    Für Geschenke fängt die Geschenkesteuer ab 20.000 Euro an. Alles innerhalb von 10 Jahren wird dabei zusammengerechnet. Der Beschenkte ist für die Meldung ans Finanzamt zuständig.