• Bei Punkt c ist im Übrigen auch nichts mehr zu holen. Das Sugarbabe kann gerne die Ansprüche zur Tabelle anmelden....Vielleicht gibt es am Ende eine Quote...Eher schon das Pfand nehmen, sofern verwertbar...

  • Zu D, ja eine Prostituierte sofern sie angemeldet ist und brav Abgaben und Steuern bezahlt, kann ihre Vergütung im Notfall einklagen.


    Ein SB nicht, ich denke in 1000 fällen geht es 999 leer aus wenn sie zur Polizei geht oder klagt usw.


    SD, und da legen gerade die meisten SB ja großen wert drauf, ist keine Prostitution und auch keine Bezahlung für etwas , sondern ein Geschenk, und da wird es schwierig mit dem klagen.


    Rumgedreht kann ein Sd halt auch nicht irgendwelche Forderungen wegen Nichterfüllung usw stellen.


    Mal davon abgesehen das es den meisten SB mega peinlich ist was sie tun und damit nicht unbedingt Haustieren gehen wollen.

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Genau das ist es.

    Die Cleveren werden den Braten riechen, bei manch anderen gilt Gier frisst Hirn.

    Da werden dann sämtliche Vorsichtsmaßnahmen über Bord geworfen.

    Dazu kommt dann noch, dass diese hohen Summen dann im Raum stehen und die Runde unter SBs machen, was man doch für Summen als SB verdienen kann.


    Und dann entstehen halt immer diese extrem hohen Geldforderungen.

  • c) Bei Zahlungsunfähigkeit Pfand/ Schuldschein fordern

    Damit meine ich z.B. als Pfand z.B. den Ausweis, die Uhr oder ähnliches. Ein Schuldschein geht doch prinzipiell auch, oder?

    Nein, das gehört in Paysex-/AO-Foren etc. Wer so denkt sucht Sexdates, kein Sugardating.

    Es gibt immer einen Anfang. Zu Anfang ist man sich leider nicht immer sicher, ob beide Seiten es als SB/SD-Verhältnis sehen.