Während sich angehende SB ja gerne mal ein paar Jährchen jünger machen (es sei denn, sie sind noch minderjährig), gibt es andere Bereiche, in denen einiges draufgepackt wird. Kürzlich hatte ich eine Reinigungkraft gesucht, leider nur wenige brauchbar erscheinende Anfragen erhalten. Mit einem Großteil könnte man nicht mal kommunizieren. Um wesentlich mehr an Erfahrung zu suggerieren, wird teilweise gelogen, dass sich die Balken biegen. Die Krönung war eine angeblich 27-jährige, bei der sich herausstellte, dass sie gerade mal 15 war. Wer holt sich jemanden dieses Alters ins Haus?
Die Crux mit dem Alter
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Nur zur Klarstellung: du suchst eine Nacktputze oder eine Putzperle?

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Nur zur Klarstellung: du suchst eine Nacktputze oder eine Putzperle?

Selbstverständlich eine seriöse Reinigungskraft.

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Ich halte falsche Altersangabe für ein nogo, auch wenn ich etwas Verständnis für die noch älteren SD habe.
Mir ist halt Ehrlichkeit wichtig und wo soll es hinführen, wenn schon beim ersten Treffen das Erwachen kommt....
Gilt auch natürlich für beide Seiten und beide Richtungen der Alterslüge
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Die Arbeit von Jugendlichen in Deutschland ist durch das **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)** streng reglementiert, um ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung zu schützen. Hier sind die wichtigsten Regelungen:
1. **Mindestalter**:
- Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
- Jugendliche ab 13 Jahren dürfen leichte Arbeiten ausführen, jedoch nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und unter bestimmten Bedingungen (z.B. Zeitungsaustragen, Babysitting).
- Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche mit Einschränkungen arbeiten.
2. **Arbeitszeit**:
- Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gibt es z.B. für Bäckereien, wo ab 5 Uhr gearbeitet werden darf, oder in der Gastronomie, wo die Arbeitszeit bis 22 Uhr ausgedehnt werden kann.
- Nachtschichten sind für Jugendliche verboten, mit wenigen Ausnahmen (z.B. in der Landwirtschaft während der Erntezeit).
3. **Ruhepausen und Freizeit**:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Pause mindestens 60 Minuten.
- Nach der Arbeit müssen Jugendliche eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden haben.
- Zudem haben Jugendliche einen Anspruch auf mindestens 2 freie Tage pro Woche.
4. **Urlaubsanspruch**:
- Der Urlaubsanspruch ist altersabhängig:
- Jugendliche unter 16 Jahren haben Anspruch auf 30 Werktage Urlaub pro Jahr.
- Jugendliche unter 17 Jahren haben Anspruch auf 27 Werktage.
- Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf 25 Werktage.
5. **Verbotene Arbeiten**:
- Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung gefährden könnten. Dazu gehören Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, an gefährlichen Maschinen oder unter extremen Bedingungen (z.B. großer Hitze, Kälte, Lärm).
6. **Berufsschule**:
- Die Zeit, die ein Jugendlicher in der Berufsschule verbringt, wird als Arbeitszeit angerechnet. An Tagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden dürfen Jugendliche nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz stellt somit sicher, dass Jugendliche arbeiten können, ohne dass ihre Gesundheit, Sicherheit und schulische Ausbildung darunter leiden.
Warum nicht 15? Wenn sie gut putzt? Die fetten Jahre sind in Deutschland sind vorbei. Jugendarbeit wird nicht so selten sein. Irgendwie muss die Familie über die Runden kommen.
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Warum nicht 15? Wenn sie gut putzt? Die fetten Jahre sind in Deutschland sind vorbei. Jugendarbeit wird nicht so selten sein. Irgendwie muss die Familie über die Runden kommen.
Es beginnt schon damit, dass Jugendliche - sofern sie schulpflichtig sind, wovon auszugehen ist - maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Hinzu kommen Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten, innerhalb der sie tätig sein dürfen, der Art der auszuübenden Tätigkeiten inklusive möglicher Gefahren (eventuell stellt schon das Putzen auf einer Leiter stehend eine erhöhte Unfallgefahr dar) etc. Für mich gibt es kein einziges Argument, dass für eine jugendliche Reinigungskraft spräche.
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Nein. Ich hatte extra das Gesetz zitiert. Die 15jährige darf 8 Stunden am Tag putzen.
Besser bei mir putzen, als in der Fabrik arbeiten. Deutschland will das so. Vor 10 Jahren hätte sich niemals eine Minderjährige für so einen scheiß Job beworben.
Für mich zählt nur Leistung. Egal ob 15 oder 55.
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Nein. Ich hatte extra das Gesetz zitiert. Die 15jährige darf 8 Stunden am Tag putzen.
Ja, wenn sie nicht schulpflichtig ist. Sofern sie ist aber ist, sind es zwei Stunden.
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Nur an Schulpflichtigen Tagen gilt die 2 Stunden Regel. Das ist nach 9 Schuljahren, einmal pro Woche.
Ne, ne, wir sind super Öko und haben eine feministische Außenpolitik, doch irgendjemand muss das auch finanzieren.😉
Abgesehen davon können kleine Hände viel besser in den Ecken wischen.😉