Anscheinend ist es ausländischen juristischen Personen seit Jahresbeginn gestattet.
Auch mal lesen, was du verlinkst:
„Mit Beginn der zweiten Phase der Bodenreform dürfen nun seit dem 1. Januar 2024 juristische Personen, deren Eigentümer ukrainische Bürger sind, bis zu 10’000 Hektar Land kaufen. Die Veräusserung von Staats- und Kommunalgrundstücken ist jedoch weiterhin verboten.“