Rechtsgültige Zustellung

  • Aus gegebenen Anlass hier ein Thread.


    - Mich interessiert, wenn eine rechtskräftige Zustellung einer Briefsendung von Privatpersonen nicht in der ZPO geregelt, wo dann?


    - Zum Themenkreis: Einschreiben mit Rückantwort. Wann ist es rechtskräftig zugestellt, wann nicht. Gesetzte, Urteile.

  • Wenn wirklich Interesse, dann äußere ich mich doch kurz😊

    Wenn keine eingene persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung möglich ist und Ärger/Gerichtsverfahren vorprogrammiert ist, macht auf dem regulären Postweg alles keinen Sinn.

    Einschreiben wird seeehr schwierig zu beweisen, gegen Rückschein wird dann nicht abgeholt und kommt von Post zurück.

    Einfach ne amtliche Zustellung des Schriftstücke durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen und man hat eine öffentliche Urkunde beim Prozess und die Gegenseite im Normalfall keine Chance (wenn Angaben... richtig waren)

    Mit je nach Art der Zustellung Kosten zwischen 10-20 Euro und somit nur paar Euro teurer als der Kram mit der (unzuverlässigen) Post.

    Handhaben nzwischen viele Banken/ Vermieter/Arbeitgeber/Mieter/Anwaltskanzleien so.

    Und wirkt beim Mieter/Vermieter/Angestellten bei Abmahnung, Kündigung, Aufforderung dann auch oft ohne Prozess😉

  • Du vertrittst also die Auffassung, beispielsweise eine Kündigung, die per Einschreiben versendet wurde, hat vor Gericht bei Bestreiten keinen Bestand?


    Was hälst du dann von


    (BGH) in Deutschland vom 27. September 2017 (Az. VIII ZR 126/16).


    Hier wird festgestellt, dass der Empfänger bei Bestreiten des Zuganges eines Einschreibens beweispflichtig ist.

  • Du verdrehst wie so oft die Aussagen.

    Ich habe nur geschrieben, wie man dem Ärger im Alltag auf einfachste Art und Weise (und fast ohne höhere Kosten) aus dem Weg gehen kann und es viele Unternehmen, Banken und Vermieter daher so handhaben.

    Und glaube mir, oft ist dann noch nicht mal ein Prozess (mit sehr hohem Kosten) erforderlich😉

    Und richtige Rechtsberatung incl Rechtsprechung nicht ohne TG😅

    Ist wie beim Sugardating🤷🏻‍♂️

  • Nach meinem Kenntnisstand beträgt die Gebühr für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher 16 Euro. Für jeden weiteren Zustellversuch fallen zusätzliche Kosten an, ebenso für das Ausstellen einer Zustellungsurkunde. Wenn ich dich richtig verstanden habe, meinzest du, dass die private Zustellung nicht in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist. In welchem Gesetz ist sie dann geregelt?

  • Natürlich kann man alles auch mit Zeugen machen.
    Letztlich wird vor Gericht die Frage sein:
    - was war in dem Einschreiben und
    - hat es der Empfänger überhaupt erhalten

    Warum nicht der Zustellungweg. Dann bekommt man eine Urkunde vom GV und hat das Problem nicht.
    Ausserdem ist es ein Trugschluß, dass man extra mahnen muss. Über den GV Weg kann man auch so nebenbei in einem Telefonat nachfragen, ob der Adressat solvent ist. Die GVs halten sich nicht immer strikt an den Datenschutz :)

    Man kann auch gleich einen Mahnbescheid beantragen, wenn anzunehmen ist, dass auf die Mahnung nicht reagiert wird.


    Man muss auch aufpassen, dass eine Mahnung nicht nach hinten los geht, wenn sie wg der Formulierung als Nötigung/Drohung aufgefasst werden kann. (Wenn Du nicht gleich bezahlst, dann schicke ich ein paar Jungs vorbei. o.ä.)

  • gpt meint:

    "Wenn Sie nach genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für solche spezifischen Dienste suchen, wäre der Blick in die AGB der Deutschen Post der richtige Schritt. Dort finden Sie Details zu den Bedingungen, unter denen Dienste wie das Einschreiben mit Rückschein angeboten werden, einschließlich der Verfahren bei der Zustellung, den Kosten, und was im Fall von Verlust oder Beschädigung der Sendung geschieht.

    Für den rechtlichen Rahmen bezüglich Postdienstleistungen im Allgemeinen können Sie das Postgesetz (PostG) einsehen. Dort werden unter anderem die Lizenzpflicht für Postdienstleister, der Datenschutz und die Universaldienstverpflichtungen thematisiert. Dieses Gesetz ist Teil der regulierenden Grundlage, die sicherstellt, dass Postdienste zuverlässig und nach festgelegten Standards ausgeführt werden."

    Ich sag ja, das ist ein Angebot der Post. Könntest das Schreiben ja auch mit UPS oder Fedex schicken, die haben ja auch solche Dokumentenangebote. Es ist ja niemand gezwungen die Post für den Transport eines Schreibens zu benutzten. Für spätere Rechtswege ist es irrelevant ob ein einfaches Schreiben zugestellt wurde. Auch bei Kündigungen und Fristen ist die rechtswirksame Zustellung oft ein Problem. Man muss sicher sein, dass das Schreiben auch wirklich dem Empfänger erreicht hat und nicht irgendwo im Müll gelandet ist.


    Im Achten Buch der ZPO sind die gerichtlichen Zustellformen geregelt. Und nur die sind Prozessrelevant.


    Wichtige Aspekte der Zustellung nach der ZPO umfassen:

    1. Zustellungsarten:
      • Persönliche Zustellung
      • Zustellung durch Einlegen in den Briefkasten
      • Zustellung an einen Empfangsberechtigten
      • Ersatzzustellung in bestimmten Fällen
    2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher:
      • Diese Art der Zustellung wird verwendet, wenn eine persönliche Zustellung erforderlich ist oder wenn der Empfänger die Annahme verweigert.
    3. Elektronische Zustellung:
      • Die Zustellung kann auch elektronisch erfolgen, wie durch De-Mail oder andere von der Justizverwaltung bestimmte sichere elektronische Kommunikationsmittel.
    4. Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung:
      • Wenn die Zustellung an den Adressaten nicht möglich ist, kann sie unter bestimmten Umständen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
    5. Dokumentation der Zustellung:
      • Der Zustellungsvorgang muss dokumentiert werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies erfolgt in der Regel durch einen Zustellungsnachweis oder eine Empfangsbestätigung.


  • Ich meine nicht die angebotenen Dienste der Post. Was, welches Postunternehmen anbieten muss, steht im Postgesetz.


    Wo steht, dass ein Einschreiben eine rechtsverbindliche Zustellung ist? In den AGB der Post wohl kaum. Oder ist das deiner Meinung nach nicht gesetzlich geregelt?


    Wenn es nicht in der ZPO geregelt ist, wie du meinst, dann muss es anderswo geregelt sein oder es ist mehr oder minder rechtsfreier Raum.


    Ich möchte das schon genau wissen, welches Gesetz, welche Paragraphen.

  • Nochmal. Es ist per se keine rechtsverbindliche Zustellung. Wo nimmst Du denn das her ?
    Das ist irgendwie Allgemeine Meinung, aber juristsch nicht abgesichert.

    weil:
    - nicht sicher ist ob es den Empfänger erreicht hat und
    - Du kaum beweisen kannst, dass in dem Umschlag genau dieses Schreiben war.

    In einem Prozess wird allgemein behauptet: Die Zustelllung dieses Schreibens ist nicht erfolgt und da kannst Du 10x den EInschreibezettel präsentieren. Klar kannst man mit Zeugen es glaubwürdiger machen, aber der endgültige Beweis besteht nur dann, wenn das offenen Schreiben über einen GV an den Empfängber übermittelt wurde und der GV als Zeuge geladen werden kann.


    Deshalb muss Einschreiben/Rückschein auch in keinem Gesetz stehen.