• Man hat mich in einem anderem Thread motiviert, für diese neue Betrugsmasche einen separaten Post zu machen.


    Ich habe mich bislang für komplett immun gegen Betrugsversuche gehalten. Nun bin ich doch reingefallen. Die Betrugsmasche lief über die Deutsche Bahn. Nicht gerade ein zu erwartender Angriffsvektor. Dumm von mir war's natürlich dennoch.


    Ich war definitiv zu gutgläubig - aber der Aufwand, den diese Dame betrieben hat, war immens. Die Frau stellte sich als Berliner Politikwissenschafts-Studentin vor, sie schien auch sehr gebildet und über aktuelle politische Ereignisse wie die Wahl in Brandenburg wohlinformiert. Wir wechselten auf Telegram und tauschten gestern Abend zahllose Audionachrichten aus und hatten heute sogar drei Videochats. Alles passte zusammen, und mir schien der Aufwand für einen Scam irgendwann auch mal viel zu gross. Sie hatte keinerlei Angst, ihr Gesicht und ihre Umgebung zu zeigen.


    Ich bin mir noch nicht sicher, ob sie einen echten Namen angegeben hat (oder ob auch noch ein Identitätsbetrug vorliegt). Es gibt allerdings tatsächlich ein Insta-Profil mit ihrem vollen Namen (drei Vornamen, wovon der eine auch Teil des MSD-Usernamens war) und eine gleichnamige Person an einer Berliner Uni bei der Studierendenvertretung. Ich könnte natürlich versuchen, sie über die Uni zu kontaktieren und sie so wissen zu lassen, dass es mir ernst ist, die Kohle von ihr selbst zurück zu bekommen - aber das ist wohl riskant wegen ner Verleumdungs-Gegenklage und ich müsste wohl - wenn schon - den sauberen Weg über eine Anzeige gehen. Ihre Profilbilder schlugen in der Reverse-Image-Suche nicht an und stimmten mit der Person überein, die ich im Videochat sah. Verdächtig ist allenfalls, dass unter ihrem Namen (sie behauptete, demnächst ihren Master zu machen) keinerlei Publikationen oder Assistenztätigkeiten zu ergoogeln waren und auch kein sinnvolles Linkedin-Profil sichtbar war (nur ein sehr leeres).


    Zurück zu heute Morgen.


    Vereinbart war ein Date mit mir (ca. 7 Bahnstunden weit weg) vor ihrem Semesterbeginn nächste Woche. Sie wolle in meiner Gegend ohnehin noch Freunde besuchen, ob ich ihr denn beim Ticket und Hotel ein wenig finanziell helfen könne, sonst wolle sie nichts. Natürlich läuten da alle Alarmglocken betreffend "Vorschussbetrug" - aber sie machte das sehr perfid: Sie gab vor, DB-Tickets für die Anreise zu kaufen.


    Auf den offenbar nicht manipulierten Screenshots der DB-Spartickets, die sie gebucht hatte, stand zwar "nicht stornierbar", aber jetzt kommt's: tatsächlich sagen die AGB der Bahn, dass alle - auch nicht stornierbare - Online-Tickets innert 3 Stunden nach Kauf stornierbar sind, was ich leider nicht wusste. Scheibenkleister, voll reingetappt.


    Ich zahlte demnach via Paypal 200 Euro als Kostenbeitrag, wobei sie mich vorher sogar per Videocall sehr süss gebeten hatte, ihr den ganzen Betrag von 294 Euro zu bezahlen, da sie doch eine arme Bafög-Studentin sei. Auch da wieder: Da hätte ich stutzig werden müssen. Aber die nicht stornierbaren Tickets waren echt, da war ich mir sicher.


    Die Paypal-Überweisung klappte. Ich war aber dennoch skeptisch und schaute unter der DB-Buchungsnummer und dem Nachnamen auf der DB-Website nach - die Tickets waren tatsächlich kurz nach dem Kauf storniert worden.


    Ich fragte sie umgehend per Videocall, weshalb die Tickets storniert seien. Sie behauptete, nichts storniert zu haben, sie schaue das an und melde sich wieder... blockierte mich nach diesem Anruf aber natürlich umgehend (in Telegram und auf MSD) und löschte den ganzen Chatverlauf. Ich konnte gerade noch Screenshots des ganzen Chats machen, diese wären also als Beweismittel für eine Anzeige durchaus vorhanden. Nur, ob sich der ganze Aufwand lohnt?


    Ich konnte den Scam nur aufdecken, weil mir einfiel, dass ich mit der Auftragsnummer und dem (offenbar echten) Namen den Status der Tickets einsehen kann. Leider aber zu spät, die 200 Euro waren weg. Eine technisch wenig affine Person würde kaum drauf kommen, das zu checken, und würde erwartungsfroh am Bahnhof stehen - und natürlich niemanden antreffen.


    Die Userin habe ich natürlich sofort bei MSD, Gmail, Telegram, bei der DB und Paypal gemeldet. MSD hat die Userin nach etwa 2 Stunden entfernt. Das Geld via Paypal zurück zu bekommen, dürfte unmöglich sein, da es bei solchen Überweisungen keinen Käuferschutz gibt. Zumindest versuche ich ein Chargebackverfahren bei der Kreditkarte, die bei Paypal hinterlegt ist. Wenn ich das ganze mit einer polizeilichen Anzeige untermauere, könnte es gewisse Chancen geben. Vorerst habe ich der Userin über ihre gmail-Adresse mitgeteilt, dass sie bis morgen um 10 Uhr Zeit hat, die Kohle zurückzuzahlen, ohne dass ich weitere Schritte einleite.

  • Das ist ein hervorragender erster bzw. zweiter Post hier.


    Die 3h-Storno-Frist kannte ich nicht und ich bin Vielfahrer.


    Ich würde schauen, ob der Klarname stimmt und ihr gegenüber dann die Rückzahlung erbitten. Damit habe ich schon mehrfach gute Erfahrungen gemacht - wenn klar ist, dass man die Identität kennt oder man andere Szenarien hat.

  • Wegen welchem konkretem Tatbestand könnte man denn hier Anzeige erstatten? Vordergründig hat Sie ja vorgegeben Freund zu besuchen..

    Es ist halt eben echt mies, wenn Sie mit der Masche auf Dauer durch kommen.

    Betrug - erschleichen von Geld. letztlich kommt es darauf nicht an. Kaum ein SB wird prüfen, ob so ein Argument realistisch ist, wenn sie weiß, dass Mann ihre Identität kennt.

  • Wegen welchem konkretem Tatbestand könnte man denn hier Anzeige erstatten? Vordergründig hat Sie ja vorgegeben Freund zu besuchen..

    Es ist halt eben echt mies, wenn Sie mit der Masche auf Dauer durch kommen.


    Das mit dem Stornieren von Spar-Tickets ist mir auch nur mal durch Zufall beim Buchen aufgefallen, soll wohl so ne Art schutz sein falls man ne Buchung versehentlich falsch getätigt hat. Aber ja, so gesehen bietet das Betrügern natürlich einen Spielraum und damit Angriffsfläche.


    Da habe ich eben auch drüber nachgedacht unter welchem Tatbestand man in so einem Fall überhaupt eine Anzeige laufen lassen kann. Denn ob nun gewollt oder durch Zufall hat sie ja der Sache ein Schlupfloch gelassen und es wurde ja der "armen Studentin" freiwillig "ausgeholfen". Auch wenn alles was da gelaufen ist nach Betrug schreit kommt man leider nicht weit wenn sie juristisch nicht greifbar ist.

    Die Anzeige dürfte womöglich nur helfen um über die Kreditkarte den Fall abzuwickeln aber rechtlich belangt wird die Dame wohl nicht.


    Sie hat in der Tat einiges an Aufwand betrieben um der Story Substanz zu verleihen. Sie dürfte wohl auch nach Bildern einer Frau ausschau gehalten haben die ihr ähnlich sieht (für die glaubhaften Videochats). Schreit geradezu danach das sie die Geschichte noch öfter verwenden wird damit sich der Aufwand für sie lohnt. Insofern wäre vielleicht eine Anzeige oder die Kontaktaufnahme mit der Dame aus dem Studierendenverzeichnis hilfreich da man evtl mit ihrer Identität die Taten begeht.

  • Da habe ich eben auch drüber nachgedacht unter welchem Tatbestand man in so einem Fall überhaupt eine Anzeige laufen lassen kann. Denn ob nun gewollt oder durch Zufall hat sie ja der Sache ein Schlupfloch gelassen und es wurde ja der "armen Studentin" freiwillig "ausgeholfen".

    Betrug § 263 BGB? Aber ich bin kein Jurist.


    "... (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ..."

  • Ich kann dir eine andere Geschichte erzählen, die in ähnlicher Weise zeigt, wie unberechenbar solche Situationen verlaufen können. Ein Sugarbabe, mit dem ich in Kontakt stand, hatte erhebliche Mietschulden, und ihr drohte die Kündigung der Wohnung. Die Angelegenheit war absolut real; ich hatte selbst Kontakt zur Hausverwaltung aufgenommen und schließlich die ausstehenden Beträge direkt auf das Konto der Hausverwaltung überwiesen – nicht auf ihr persönliches Konto.


    Nur kurze Zeit später teilte sie mir mit, dass sie jemand anderen kennengelernt habe. Sie wolle sich nicht mehr in der Öffentlichkeit mit mir zeigen, gemeinsame Reisen stünden ebenfalls nicht mehr zur Debatte. Stattdessen bot sie mir an, das überwiesene Geld bei ihr zu Hause gegen sexuelle Dienstleistungen einzutauschen. Diese Abmachung war jedoch zu keinem Zeitpunkt getroffen worden. Auf WhatsApp schrieb sie mir dann unverblümt, sie würde mir das Geld in einem Jahr zurückzahlen.


    Ich machte ihr unmissverständlich klar, dass ich ihren Namen, ihre Adresse und sogar ihren Mietvertrag in meinen Unterlagen hatte. Doch das schien sie keineswegs zu beeindrucken. Ihre Reaktion war kühl und abweisend: Ich solle froh sein, wenn ich überhaupt etwas von meinem Geld zurückbekomme – und das frühestens in einem Jahr.


    Daraufhin erstattete ich Anzeige und leitete ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Von beiden Vorgängen sendete ich eine Kopie an die Hausverwaltung. Nur kurze Zeit später war das überwiesene Geld wieder auf meinem Konto. Was ich damit verdeutlichen möchte, ist, dass sie fest davon ausging, dass ich früher oder später aufgeben würde – aus mildtätigen Gründen, weil ich nicht an den Erfolg glaubte, oder aus welchen Motiven auch immer.


    Ich gehe davon aus, dass sie dieses Spielchen – oder zumindest eine sehr ähnliche Masche – bereits unzählige Male erfolgreich durchgezogen hat. Vielleicht entdeckst du Parallelen zu deinen eigenen Erlebnissen. Es zeigt sich immer wieder, wie berechnend und skrupellos manche Menschen handeln können, wenn es um Geld und persönliche Vorteile geht.

  • Ich stimme zu und denke auch, dass oft schon ausreicht, den realen Namen zu kennen oder einen Schritt weiter zu eskalieren.

    Ich habe in über 50% der Fälle Vorkasse-Gelder wieder bekommen, wenn ich nett drum gebeten haben oder aber klar gemacht habe, dass ich auch weitere Schritte gehen würde.

  • Betrug § 263 BGB hört sich genau nach dem an, was hier passiert ist - danke, marcin. Zumal man bei der Berliner Polizei auch online eine Anzeige einreichen kann offenbar, werde ich das wohl tun. Ob ich vorher noch bei der Uni anrufe, weiss ich noch nicht. Ich werde zuerst mal fragen, ob ich im "versteckteren Bereich" des Forums mittun kann und schauen, ob es hier auch noch andere Geschädigte gibt.


    Und Kater: Krasse Geschichte. "...wie berechnend und skrupellos manche Menschen handeln können, wenn es um Geld und persönliche Vorteile geht" - genau. Solchen Menschen müsste man möglichst das Handwerk legen - und sei es, dass sie durch Besuch von der Polizei zumindest so eingeschüchtert sind, dass sie damit aufhören. Es geht mir nicht primär um die 200 Euro, die kann ich verschmerzen, sondern um die Skrupellosigkeit.

  • Betrug § 263 BGB hört sich genau nach dem an, was hier passiert ist - danke, marcin. Zumal man bei der Berliner Polizei auch online eine Anzeige einreichen kann offenbar, werde ich das wohl tun. Ob ich vorher noch bei der Uni anrufe, weiss ich noch nicht. Ich werde zuerst mal fragen, ob ich im "versteckteren Bereich" des Forums mittun kann und schauen, ob es hier auch noch andere Geschädigte gibt.


    Und Kater: Krasse Geschichte. "...wie berechnend und skrupellos manche Menschen handeln können, wenn es um Geld und persönliche Vorteile geht" - genau. Solchen Menschen müsste man möglichst das Handwerk legen - und sei es, dass sie durch Besuch von der Polizei zumindest so eingeschüchtert sind, dass sie damit aufhören. Es geht mir nicht primär um die 200 Euro, die kann ich verschmerzen, sondern um die Skrupellosigkeit.

    Mal rein theoretisch, vielleicht hat die Person auch auf einen Deepfake zurückgegriffen, um vorzugeben, die besagte Studentin zu sein? Aufwand natürlich, aber wenn das eine Mache ist, die mehrfach zur Anwendung kommt, könnte sich das lohnen. Den Ärger bekämen dann Ahnungslose. EIne vielleicht wilde Spekulation, aber auch ein interessantes Gedankenspiel. Über welches Gerät fand denn der Videochat von ihrer Seite statt?

  • Danke für deinen Input, Damien. Es war vermutlich ein iPhone, wie am Ladegerät kurz zu erkennen war (ihr Akku war plötzlich leer). Chat via Telegram. Mein Gefühl ist, dass sie einfach genau weiss, wie gut sie Männer um den Finger wickeln kann, und die Masche macht, solange sie kann, da es früher schon mehrfach geklappt hat. DeepFake wäre hochinteressant, aber für mich eher undenkbar hier.


    Vielleicht kommt ja dann ein grosses "AAAAH, DIE...", wenn ich sie in den "tieferliegenden" Foren oute. Sie hat mir sogar ein genaues Geburtsdatum genannt, als ich sie nach dem Jahrgang fragte und es Smalltalk über Sternzeichen gab. Mal schauen, ob das dereinst eine Rolle spielen könnte.


    Habe übrigens gerade einen Freund gebeten, ihr über seinen Telegram-Account die Nachricht von mir zukommen zu lassen, dass sie bis morgen 10 Uhr das Geld via Paypal zurück überweisen möge, bevor ich weitere Schritte erwägen würde. Sie hat's jedenfalls gemäss den Häkchen gelesen. On verra.

  • Am Rechner wäre es u.U. leichter realisiebar. Insofern denke ich auch, dass sie es einfach ist. Hab aber auch allenfalls gefährliches Halbwissen zu dem Thema. Es ist nur erstaunlich, was an einem Rechner - fürs iPhone weiß ich das nicht - inzwischen alles möglich ist in Sachen Deepfake.

  • dumm gelaufen.

    Ging mir mal ähnlich.

    Am besten unter Lehrgeld verbuchen.


    Anzeige kannst du dir sparen. Wird nach 4 Wochen eingestellt.

    Kann mir nicht vorstellen, dass sie so dumm ist, echte Daten zu verwenden. Das Paypal Account wird gehackt sein.


    mit chargeback der Kreditkarte wäre ich vorsichtig, sonst verlierst du den Paypal Account. Ob es das Wert ist?

  • Eine Strafanzeige wegen Betrugs könnte im Fall von „Kaffeestrauch“ tatsächlich scheitern.


    Betrug setzt Vorsatz voraus, also die Absicht, jemanden zu täuschen, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.


    „Kaffeestrauch“ müsste daher schlüssige Indizien dafür vorlegen, dass das Sugarbabe von Anfang an die Absicht hatte, lediglich das Geld zu kassieren und das Ticket gar nicht zu erwerben. Das Problem dabei: Sie könnte jederzeit behaupten, sie sei beispielsweise krank geworden und hätte die Reise deshalb nicht antreten können. In einem solchen Fall wäre der Betrugsvorwurf schwer zu beweisen.


    Ein gerichtliches Mahnverfahren hingegen kann nur vom Antragsteller oder durch richterliche Entscheidung gestoppt werden. Es ist daher wahrscheinlich die erfolgversprechendere Vorgehensweise. Dabei ist wichtig zu beachten, dass Strafanzeige und Mahnverfahren einander nicht ausschließen; beide Wege können parallel beschritten werden.


    Ein Mahnverfahren kann man zudem selbst einleiten, ohne die Beauftragung eines Anwalts.


    https://www.mahngerichte.de/


    Die notwendigen Daten, wie die aktuelle Anschrift der Person, können über das Einwohnermeldeamt beschafft werden. In vielen Städten, wie beispielsweise Berlin, gibt es dafür eine Online-Auskunft, die den Vorgang vereinfacht.


    Hier für den Bund (habe ich selbst noch nicht ausprobiert)


    https://verwaltung.bund.de/lei…e/leistung/99115004001001


    Hier Berlin (funktioniert😋)


    https://olmera.verwalt-berlin.…ewesen/webclient/app/emra


    Dieser Ansatz bietet eine pragmatische und direkte Möglichkeit, offene Forderungen geltend zu machen, ohne auf die unsichere und oft langwierige strafrechtliche Verfolgung angewiesen zu sein.

  • Mal rein theoretisch, vielleicht hat die Person auch auf einen Deepfake zurückgegriffen, um vorzugeben, die besagte Studentin zu sein? Aufwand natürlich, aber wenn das eine Mache ist, die mehrfach zur Anwendung kommt, könnte sich das lohnen. Den Ärger bekämen dann Ahnungslose. EIne vielleicht wilde Spekulation, aber auch ein interessantes Gedankenspiel. Über welches Gerät fand denn der Videochat von ihrer Seite statt?

    Naja, andererseits erfahren die Ahnungslosen so, dass ihre Identität genutzt wird und deren Schaden ist ja sicher größer.

    Ich würde Ihr eine Mail schicken mit einer förmlichen Rückzahlungsaufforderung mit Frist. Um zu signalisieren, dass ich es erst meine, würde ich Ihre Postadresse als Empfänger angeben. Die Informationen dafür hat kaffeestrauch ja, falls Du nicht weißt, wie es geht, frag mich.

  • So wie es schon gesagt wurde wäre durch eine Anzeige womöglich der weitere Identitätsbetrug beendet und vielleicht dient sie als Grundlage dafür über Paypal eine Schadlosstellung zu erreichen. Jedoch dann wahrscheinlich mit den von anderen beschriebenen Nachteilen.


    Das mit dem Betrug ist rein dem Gesetzestext nach zwar zutreffend, jedoch ist es in der Realität in vielen Strafsachen so dass der Vorfurf zwar berechtigt ist, sich leider wie im aktuellen Fall oder den Fußballkarten bei Sd7 zugetragen hat, der Schaden entstanden ist, aber juristisch die Betrüger dennoch nicht greifbar sind. Dass die Staatsanwaltschaft daher den Vorgang, falls es überhaupt bis dahin kommt, ergebnislos einstellt.

    Klar, vielleicht steckt eine größere Betrugsmasche dahinter und es könnte Konsequenzen für die Beteiligten haben, ich fürchte jedoch die Gerechtigkeit wird leider nicht siegen in dem Fall.


    Da die Anzeige online gestellt werden kann würde ich sie wohl stellen, aber wahrscheinlich mehr um für mich zu wissen das ich was versucht habe, so wie Kaffeestrauch u.a. hier die Threads erstellte.

  • Danke für all eure Antworten.


    Zitat

    „Kaffeestrauch“ müsste daher schlüssige Indizien dafür vorlegen, dass das Sugarbabe von Anfang an die Absicht hatte, lediglich das Geld zu kassieren und das Ticket gar nicht zu erwerben. Das Problem dabei: Sie könnte jederzeit behaupten, sie sei beispielsweise krank geworden und hätte die Reise deshalb nicht antreten können. In einem solchen Fall wäre der Betrugsvorwurf schwer zu beweisen.


    Zumal ich den Chatverlauf mit Screenshots habe, die entsprechende Timestamps beinhalten, dürfte das zu beweisen sein (ausser ein Gericht fände, dass Screenshots einfach zu manipulieren seien). Das Ticket war 5 Minuten annulliert worden, nachdem sie das Geld hatte.


    Zitat

    Der Hinweis mit dem Mahnverfahren ist sehr wertvoll, da ich Schweizer bin und mit den lokalen Gegebenheiten in DE bislang wenig vertraut. Hier kommt wohl allerdings noch ein Problem dazu:


    Hier Berlin (funktioniert😋)

    https://olmera.verwalt-berlin.…ewesen/webclient/app/emra

    ... funktioniert bei mir a) nicht (Umleitung und dann Fehlermeldung) und b) müsste ich wohl einen DE-Personalausweis vorzeigen können. Kater, würdest du mir kurz aushelfen? Wenn ja, sende ich dir die Angaben, die ich habe, als PN.


    Zitat

    Dass die Staatsanwaltschaft daher den Vorgang, falls es überhaupt bis dahin kommt, ergebnislos einstellt.


    Damit reche ich selbstverständlich auch. Zuerst muss ich aber mal rausfinden, ob ich wirklich ihren realen Namen habe. Ein Anruf bei der Studierendenschaft ihrer Uni dürfte allenfalls helfen, das mache ich demnächst. "Das Mitglied XY des Referates X ist vermutlich Opfer eines Identitätsbetrugs, jemand zockt unter ihrem Namen Leute auf Datingplattformen ab, könnten Sie sie bitten, mich anzurufen?" - Falls es tatsächlich die betroffene Dame ist, rechne ich mit einer schnellen Überweisung.


    Die Zahlungsfrist von heute 10 Uhr hat sie ungenutzt verstreichen lassen.


    Zitat
    Da die Anzeige online gestellt werden kann würde ich sie wohl stellen, aber wahrscheinlich mehr um für mich zu wissen das ich was versucht habe, so wie Kaffeestrauch u.a. hier die Threads erstellte.



    Genau.