https://www.swr.de/swraktuell/…ozessfrankenthal-100.html
Oha, das sieht mir nach § 250 (2) aus...
ZitatAlles anzeigen§ 250 Schwerer Raub
...
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,