Ehefrau bei Absicht zum Fremdgehen ertappt. Was tun ?

  • Danke fürs Update.


    Der Scheidungsantrag ist beim Anwalt sicher gut gespeichert, sodass dann später vielleicht nur das Datum geändert werden muss. Ich drücke ihm natürlich die Daumen, dass es funktioniert. Den Vertrauensverlust komplett abzuschütteln, dürfte allerdings schwer werden. Vielleicht sitzen sie aber auch in vielen Jahren glücklich auf der Veranda und lachen beide herzhaft bei der Erinnerung an diese alte Story.

  • Ob dein Kumpel, das in einigen Monaten noch lustig findet, hängt davon ab, ob es einen Ehevertrag gibt.


    Gibt es keinen, wird der „Zugewinn“ geteilt.


    Beim Beginn der Ehe waren seine Immobilien 1Million Euro wert, jetzt 2 Millionen. Sie bekommt 500.000 Euro. Das hat nichts mit Unterhalt zu tun.


    Da kann man nur hoffen er hat genügend liquide Mittel, sonst ist das Haus, aus dem sie auszog, weg.

    Äh, nicht weg, es gehört dann jemand anderen.😉

  • In meinen Augen ist er damit nicht wieder Alpha. Einfach nur dumm.


    Irgendwann wird er sich fragen, warum er das nicht doch durchgezogen hat.


    Das Vertrauen ist weg.

    Ein Alpha wäre zu dem Typen gegangen und hätte ihm gesagt, dass der seine Frau heute nicht vögeln wird und nach Hause gehen kann.


    Naja, es gibt auch schlechte Filme. 😂

  • Ach seid doch mal ein bisschen lebensnaher. Er ist in einer Ehe, dass man da einen Weg sucht um diese zu retten ist nicht verwerflich und wenn die Geschichte stimmt, dann hat er sie in ihre Schranken verwiesen. Seine Familie samt hab und gut kann er auch in ein paar Jahren verlieren. Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass ein Schuss vor den bug, die grauen Zellen bei einer Frau angeregt hat.

  • Liest sich sooo schön, wie eine gebundene Jahresausgabe der Bildzeitung, so Salomonisch, so Happyendisch.....

    Meine persönliche Meinung ist:

    er ist ein Mensch der gerne seine Machtpsoition ausspielt. Was aber nicht zu einem Gewinn in der Sache führen wird. Vielleicht liege ich falsch, dass wird sich aber erst in ca. einem Jahr darstellen, wenn Sie den Schreck überstanden hatt und dann den Boddymaßindexschreck abwerfen wird....wie geschrieben, meine Meinung ( ich nehme noch Wetten an!) ;-DD

    ....Bleib mal bitte dran, dass ist ja Stoff für einen Blockbuster !!!!! Bin schon ganz aufgeregt, wie die nächsten Teile werden. .......WOW was für ein Event!!!8)

    goodfellow : !!!==>>>> Danke noch mal, für die ausführliche Schilderung<<<<====!!! oooohhhh was für ein Stoff

  • Das stimmt so nicht.

    War das Haus vor der Ehe bereits im Besitz eines Partners, fällt die Immobilie nicht in den Zugewinnausgleich.

    Nein. Da liegst du falsch. Wenn die Immobilie im Alleinbesitz an Wert gewinnt, wird dieser Wertzuwachs geteilt. Und ein Wertzuwachs ist fast immer.


    Da hat schon

    mancher dumm ausgesehen. Wenn das Häuschen, dass er in die Ehe mitbrachte nun einen vielfachen Wert hat. Wenn du es nicht glaubst, einfach mal googeln.

  • Eben ...

    Die Immobilie selber nicht, die Wertsteigerung aber schon ...


    Das ist bei dem ererbten Haus auch sehr gut beschrieben ...

    "Der Wert des Hauses am Tag der Erbschaft wird dem Anfangsvermögen des erbenden Ehegatten zugerechnet und daher beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Jede tatsächliche Wertsteigerung jedoch fließt in den Zugewinn und wird zum Ende der Ehe aufgeteilt."