https://www.t-online.de/region…erden-leiter-zurueck.html
Schlimm genug das sich mittlerweile so viele Prostituierte auf MSD rumtreiben aber jetzt auch noch minderjährige
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Schlimm genug das sich mittlerweile so viele Prostituierte auf MSD rumtreiben aber jetzt auch noch minderjährige
Wenn einem eine 14-Jährige gegenüber steht, sollte man sich aber doch zumindest mal selber die Frage stellen, ob die Person wirklich schon volljährig ist. So weit könnte mein Hirn nicht in die Hose rutschen, dass ich dann alle Zweifel vergessen würde.
Ja Denke theoretisch auch das man es merken müsste, obwohl ich schon 14 Jährige gesehen habe die wie 20 aussahen wenn sie zurecht gemacht sind, aber ich würde mir im Zweifelsfall wenn ich mir unsicher bin irgendeinen Ausweis zeigen lassen und wenn sie das. nicht will Finger weg!
Er wusste es ja offenbar.
Er hat es billigend in Kauf genommen. So jedenfalls steht es in dem Artikel. Das ist etwas anderes.
90 Tagessätze Geldstrafe ist nach meiner Ansicht ein moderates Urteil.
Vor der Polykrise, auf dem Zenit der me too Bewegung, wäre das Urteil wahrscheinlich wesentlich härter ausgefallen.
Genauso erschreckend finde ich, dass die 14-jährige offenbar sogar einen Zuhälter gehabt haben soll... Da wäre mal interessant zu erfahren, wie das Verfahren ausgegangen ist. Schrecklich sowas.
Ich frage mich nur was eigentlich das geschützte Rechtsgut ist?
- Ladendiebstahl ist strafbar, weil das Eigentum des Händlers geschützt werden soll.
- Bei Beleidigung ist die Ehre das Rechtsgut.
Und in diesem Fall? Die ungestörte sexuelle Entwicklung der 14jährigen wohl kaum. Die hat bei allem mitgemacht und das wohl sehr souverän. Möglichkeiten zum Ausstieg oder die Polizei zu informieren hatte sie genug.
Das Rechtsgut kann nur die Moral sein. Eine 14jährige darf so etwas nicht tun.
Insofern regt mich das nicht sonderlich auf.
Das Rechtsgut kann nur die Moral sein. Eine 14jährige darf so etwas nicht tun.
Die 14jährige ist nicht mündig, um so eine Entscheidung selbständig zu treffen.
Da wünscht man sich fast, Kater/Thomas hätte eine 14-jährige Tochter, die einem Loverboy aufgesessen ist und diesem bei der Begleichung angeblicher Schulden behilflich ist.
Da wünscht man sich fast, Kater/Thomas hätte eine 14-jährige Tochter, die einem Loverboy aufgesessen ist und diesem bei der Begleichung angeblicher Schulden behilflich ist.
Ich finde es nicht gut, etwaige Doppelidentitäten ohne Einverständnis aufzudecken, magst Du das vielleicht editieren?
Ich finde es nicht gut, etwaige Doppelidentitäten ohne Einverständnis aufzudecken, magst Du das vielleicht editieren?
Nein.
Das Rechtsgut kann nur die Moral sein.
Ich zitiere mal aus dem Fischer, Kommentar zum StGB, 66. Auflage:
Zitat§ 182 schützt die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher (BGH 42, 27, 29, 51, 55 NJW 97, 1590) ...
Das Stichwort ist hier "bezahlte Sextreffen", das ist meines Wissens unter 18 nicht erlaubt.
Hier ist ein guter Artikel mit einer Tabelle bzgl Alter: https://www.rechtsanwalt-sexua…nzen-im-sexualstrafrecht/
Ich finde es nicht gut, etwaige Doppelidentitäten ohne Einverständnis aufzudecken, magst Du das vielleicht editieren?
War das nicht genau der, der sich vehement dagegen wehrte hier ein doppeltes Profil zu haben?😂
Gut das ich die seltsamen Gestalten blockiert habe, ich sehe es nur, weil du es zitierst.
Und der Kasper weiß gar nichts, darum braucht es kein Einverständnis. Behauptet eben was. Wird schon stimmen, wie immer.
Ich zitiere mal aus dem Fischer, Kommentar zum StGB, 66. Auflage:
Zitat
§ 182 schützt die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher (BGH 42, 27, 29, 51, 55 NJW 97, 1590) ...
Nicht falsch verstehen. Es ist klug sich an Gesetze zu halten. Aber „sexuelle Selbstbestimmungen“ ist es exakt nicht. Sie hat eben in diesem Fall keine Selbstbestimmung.
Es erinnert an den alten Paragraph 175, der männlichen jugendlichen homosexuelle Handlungen mit Männer über 18 verbot. Oder, um exakt zu sein, eben diese kriminalisierte.
Ein männlicher Jugendlicher kann die Konsequenzen nicht absehen und um ihn zu schützen waren homosexuelle Handlungen verboten. Auch damals ging es um sexuelle Selbstbestimmung und die psychischen Schäden, die durch homosexuelle Handlungen verursacht werden.
Sie hat eben in diesem Fall keine Selbstbestimmung.
Das ist in unserer Rechtsordnung eigentlich Konsens, dass die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen beschränkt ist. In manchen Fällen bedarf es dann der Zustimmung der Eltern, in diesem Fall geht es gar nicht.
Argumentationslinie: Die Betreffenden können die Folgen ihrer Handlungen noch nicht absehen und daher keine selbstbestimmte Entscheidung treffen.
Ja, es ist dann auch Fremdbestimmung durch den Staat.
Eine 14jährige kann jeden Tag Sex mit jemand anderen haben, Gangbang, Schwanger werden, Hormone zur Blockade der Pubertät nehmen (Transsexualität), homesexuelle Handlungen vornehmen, Sex gegen Entgelt geht nicht.
Für mich ist da ein logischer Bruch. Für andere nicht.
Das Rechtsgut kann nur die Moral sein. Eine 14jährige darf so etwas nicht tun.
Insofern regt mich das nicht sonderlich auf.
Da fällt einem nichts mehr zu ein...
Alles anzeigenIch frage mich nur was eigentlich das geschützte Rechtsgut ist?
- Ladendiebstahl ist strafbar, weil das Eigentum des Händlers geschützt werden soll.
- Bei Beleidigung ist die Ehre das Rechtsgut.
Und in diesem Fall? Die ungestörte sexuelle Entwicklung der 14jährigen wohl kaum. Die hat bei allem mitgemacht und das wohl sehr souverän. Möglichkeiten zum Ausstieg oder die Polizei zu informieren hatte sie genug.
Das Rechtsgut kann nur die Moral sein. Eine 14jährige darf so etwas nicht tun.
Insofern regt mich das nicht sonderlich auf
Ernsthaft? Das menschliche Gehirn wächst bis zum 25.Lebensjahr. Stichwort: Emotionale Abhängigkeit, Trauma, soziale Verwahrlosung, Brainwashing, Loverboys. Recherchier mal.