Betrug und PayPal

  • Nein, PayPal kann dafür jetzt nichts, dass man das darüber abwickeln möchte. Wäre es dort nicht möglich, würde etwas anderes verwendet...


    Aber man kann davon ausgehen, dass in näherungsweise 100% der Fälle, in denen vorab Geld erbeten wird (sei es über PayPal, WesternUnion, Bitcoin ist mir zwar noch nicht untergekommen, wäre aber auch denkbar...) gerade ein Betrugsversuch erfolgt.


    Was einen auch sofort sehr misstrauisch machen sollte: Wenn man nach Wechsel auf ein anderes Kommunikationsmedium (WhatsApp, Telegram...) ohne erkennbaren Grund bei MSD geblockt wird. Grund für die Blockade: Man kann das Profil nicht mehr aufrufen und kommt somit nicht mehr an den Button ran, es zu melden. Und wer macht sich schon die Mühe, die E-Mail-Adresse des Betreibers aus dem Impressum zu suchen...


    Und ja, solche Betrüger erfinden auch Gründe, warum jetzt vorab Geld geschickt werden müsse, und warum das nicht cash während des Dates geht. Klassiker: Geld für die Bahn und Geld fürs tanken.


    Und auch, wenn man wirklich Geld übrig hat: Man gibt solchen Gestalten keinen Cent. Weil nur dann, wenn wirklich nichts zu holen ist, werden die aufhören, uns allen auf die Nerven zu gehen. Wer Geld übrig hat: Welthungerhilfe, Greenpeace, WorlWildliveFund, Seenotrettung, Kriegsgräberfürsorge ... Ihr findet schon was.

  • Weit trauriger finde ich ist, dass viele Männer aktiv nach Bildern gegen Geld fragen. Ich hab eine Überweisung von 170 Euro gesehen für ein paar Bilder.


    Es gibt also Männer, die das Ganze befeuern. Ich glaube deshalb nicht all zu sehr daran, dass vorkasse nicht weiterhin als Betrugsmasche durch geht.


    Es gibt zu viele dumme Männer.

  • Grund für die Blockade: Man kann das Profil nicht mehr aufrufen und kommt somit nicht mehr an den Button ran, es zu melden. Und wer macht sich schon die Mühe, die E-Mail-Adresse des Betreibers aus dem Impressum zu suchen...

    Servus,


    auch wenn Du geblockt wurdest, kannst Du das Profil noch melden: Gehe zu "Blockierungen -> haben Dich blockiert"! Dort ist ein "Diesen User melden" Button...

  • Generell zum Thema: Hatte das auch schon. Wir hatten erst bei MSD, dann über Whatsapp gechattet. Hatte sogar Nudes von ihr bekommen. Sie wollte dann 80 Euro per PayPal für ne Stunde Live Chat. Eigentlich Null mein Ding, aber sie war hübsch und ich horny ;) Hab's also geschickt und sofort war ich überall blockiert. Daraufhin habe ich sie von einem anderen Handy angeschrieben. Sinngemäß "ich kenne Dein MSD Profil, Deine Handynummer, Deine Email, Deinen Realnamen bei PayPal. Du hast mich gerade betrogen. Ich habe kein Problem damit, Dich anzuzeigen wegen lumpiger 80 Euro. Schick mir das Geld zurück oder ich fahre morgen früh auf dem Weg zur Arbeit bei der Polizeiwache vorbei"


    Schwupps war ich entsperrt, sie rief MICH an, hat das Geld zurück geschickt, war sichtlich aufgeregt... Ob ich die Anzeige durchgezogen hätte, weiß ich nicht... Aber bei so vielen Daten hätte das bestimmt Erfolg gehabt...

  • Nein, das Verfahren wäre wegen Geringfügigkeit eingestellt worden oder im Sande verlaufen. Es besteht auch kein öffentliches Interesse an einem derartigen Fall. Die Staatsanwaltschaften haben ganz andere Sorgen..

    Woher weißt Du das? Bist Du bei einer Strafverfolgungsbehörde? Ob die Staatsanwaltschaft die Strafsache verfolgt, wäre mir relativ schnuppe. Aber die Polizei MUSS doch erst mal ermitteln, oder nicht? Durch Akteneinsicht hätte ich dann ihre Identität erfahren, und dann hätte ich eine Zivilklage einreichen können... Sowas MUSS ja verfolgt werden und kann nicht einfach eingestellt werden... Hab ich tatsächlich bei Verkehrsunfällen schon machen müssen... Strafverfahren eingestellt, aber Zivilverfahren vor Gericht gebracht...

  • In meinem Bundesland macht das der Amtsanwalt. Das ist die Staatsanwaltschaft für geringfügige Delikte.


    Entweder die ermitteln nicht, weil kein Betrug vorliegt, oder die Stellen nahezu nichts ein.


    Anzeigen würde ich besser direkt, schriftlich an die Amtsanwaltschaft/Staatsanwaltschaft schicken. Wozu in einem Polizeirevier versauern. Da kann man schon mal zwei Stunden warten, bis jemand Zeit hat.


    Die Wirkung einer Vorladung und dann ein Zivilverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht ohne. Das tut dich keiner wegen 80 Euro an.

  • Interessant. Die Möglichkeit kannte ich noch gar nicht... Aber wie schicke ich schriftlich Beweise? Screenshots kann man ja leicht manipulieren... Wenn ich mein Handy auf der Wache zeige, sieht der Beamte ja, von welcher Nummer die Nachrichten stammen und sieht, dass ich nur wahre Sachverhalte vortrage...

  • Wenn dir die Amtsanwaltschaft/Staatsanwaltschaft nicht glaubt, werden sie es dich wissen lassen.


    In der Regel bekommt das Gegenüber erst mal eine Vorladung zur Polizei. Die wenigsten wissen, dass sie nicht hingehen müssen. Meistens reden sich Menschen bei einem Polizeiverhör um Kopf und Kragen.


    Jeder Strafverteidiger wird dir raten, nicht bei der Polizei auszusagen. Mit gutem Grund.


    Doch fast alle meinen, sie könnten das mal eben zwischen Friseur und Einkaufen bei der Polizei klären. Wer 80 Euro im Internet abzocken will mag verschlagen sein, aber ist bestimmt nicht schlau. Sonst ginge es um ganz andere Summen.

  • Um das Gegenüber vorladen zu können, muss aber erst mal die Adresse ermittelt werden... Anhand von PayPal und Handynummer sicher leicht möglich für die Polizei... Aber nach meiner schriftlichen Eingabe direkt vorladen ohne Adressermittlung geht halt auch nicht...


    Naja, ich hab das Geld ja am selben Abend zurück bekommen... Meine Ankündigung, zur Polizei zu gehen, hatte genug Wirkung...

  • Es muss unterschieden werden. Liegt ein Strafantrag vor oder nicht.


    Öffentliches Interesse bedeutet, der Staat verfolgt von sich aus. Bei beispielsweise Beleidigung, besteht in der Regel kein öffentliches Interesse. Hier muss der Geschädigte (nur er kann das), Strafantrag stellen. Hat er das getan, mahlen die Mühlen der Justiz. Tut er das nicht, wird es tatsächlich wegen mangelndem öffentlichen Interesses eingestellt.


    Wird hingegen Strafantrag gestellt, sieht es anders aus:


    Wenn ein Ermittlungsansatz da ist, also die Identität der Person ermittelt werden kann, wird auch verfolgt.


    Was als Strafe dabei herauskommt, ist etwas anderes. Entweder wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, 153a StPO.

    Die Staatsanwaltschaft bietet dem Beschuldigten an, er möge den Betrag x bezahlen. Dann kommt es zu keinem Verfahren und derjenige ist nicht vorbestraft. Das sind in der Regel einige hundert Euro. Das Gericht muss dem zustimmen.


    Vielleicht meint Marc das.


    Eine Einstellung nach 170 StPO ist nur möglich, wenn es keine Beweise gibt oder keine Straftat vorliegt.


    Einfach so, wird, nach einem Strafantrag, nichts eingestellt. Nicht mal ein Ladendiebstahl.


    Kommt es zu einem Verfahren, wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt oder bei Jugendlichen die Verpflichtung zur Gemeinnütziger Arbeit.


    StPO = Strafprozessordnung

  • ok, Danke vielmals für Deine ausführliche Antwort!


    Was mir mal passiert ist: Im Studentenwohnheim Mitte/Ende der 90er hat mir mein damaliger Mitbewohner an seinem letzten Tag aus dem Nichts heraus auf die Fresse gehauen. Hab ihn angezeigt wegen Körperverletzung. Ein paar Wochen später bekam ich ein Schreiben, das Verfahren wurde aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Hab ich damals nicht verstanden, heute eigentlich auch nicht, hatte damals als Student aber kein Geld, um mir einen Anwalt zu nehmen, um Akteneinsicht zu verlangen...


    Langer Rede kurzer Sinn: Trotz Strafantrag und trotz ermittelter Person wurde eingestellt...