Sexueller Missbrauch über Sugardating Plattformen

  • Ja, du hast absolut recht. Ich weiß leider nicht mehr, wo und wann ich das mit den 3 Jahren gelesen hatte,

  • Ich verstehe durchaus deinen Punkt, denke aber, die Zukunft wird das nicht zeigen. Ohne eine gesetzliche Vorgabe werden die Betreiber der Seite niemals einen Alterscheck einführen.
    Ein Punkt allerdings: Für SDL ist die Seite völlig uninteressant. Ich hatte mal eine sehr intensive nächtliche Unterhaltung mit einer, die sich recht schnell als professionelle geoutet hat. Und die meinte, und das ist für mich nachvollziehbar, dass MSD ihr viiiieeeel zu anstrengend sei. Bevor da ein brauchbares Date und damit Geld ins Haus kommt, hat die viel einfacher auf klassischem Weg, z.B. in einem Haus ihr Geld verdient.

    Da hast du nur teilweise recht, viele Profis nutzen die Plattform Parallel weil es ja einige Spezialisten gibt die wirklich 800 und mehr für 2-3 Stunden zahlen lohnt sich das als Hobby nebenbei schon, auch das weiß ich aus Kontakten die ich über Msd hatte. Das es nicht der Brot und Butter Bereich ist da gebe ich dir recht!

    Doch die Zukunft wird es in dem Fall zeigen ob wegen des Hypes sich irgendein Politikfuzzi oder eine weibliche Fuzzi Fraktion bildet die hier einen deutschen Sonderweg durchdrücken wollen da es momentan noch gegen EU Recht verstößt wenn solche Auflagen gemacht werden, so hieß es zumindest in einem der Artikel ich weiß aber nicht mehr wo. Und wer soll es sonst zeigen außer die Zukunft, aktuell ist es so, Msd hat auch kein Interesse dran auch im Hinblick weil sie wissen das es für den Umsatz und! die User nicht gut ist. Aber irgendwann kann der Druck von unseren Politik-Idioten auch zu groß werden wenn sich noch andere scheinheilige wie die Springer Presse drauf stürzen.

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Bedingter Vorsatz besteht, wenn der Täter es für möglich hält, aber die Konsequenzen billigend in Kauf nimmt. Das ist schwer beweisbar.

    Eher Tatbestandsirrtum...

    Zitat

    § 16 Irrtum über Tatumstände

    (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
    (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

    Ein Umstand, den man ggf. nicht kennt, ist das Alter des Babes.


    Es ist ein Randphänomen vor Gericht.

    Das dürfte auch an § 182 (6) liegen:

    Zitat

    (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

    Da könnte so mancher Richter der Ansicht sein, wenn die Betreffende sich auf einer solchen Seite anmeldet und eindeutige Angebote macht, könnte vielleicht das Unrecht der Tat nicht ganz so hoch sein. Ein guter Anwalt mag da sehr gezielt darauf hinweisen und ggf. die Einstellung gegen Spende an eine gemeinnützige Organisation anregen.


    Aber: Ich würde mich darauf nicht verlassen.

  • Wer es dann ganz genau wissen möchte😋


    https://www.juraforum.de/lexikon/bedingter-vorsatz


    Wenn der Täter aufgrund der Jugendlichkeit annimmt, sie könnte unter 18 sein, es aber nicht weiß und meint, eigentlich sollte sie schon über 18 sein, wenn sie unter 18 ist, auch egal.

    Dann wäre es bedingter Vorsatz.


    Bei 182 (2) reicht der bedingte Vorsatz - Verurteilung


    Tatbestandsirrtum: Der Täter geht absolut sicher davon aus, sie ist über 18 und wird hinterher damit konfrontiert, sie war unter 18. Hier Freispruch.


    Wenn sich der Täter nicht durch Aussagen selbst belastet, ist bedingter Vorsatz kaum beweisbar. Aber die Erfahrung zeigt, so mancher erzählt frei über seine Gedanken und Gefühlswelt, auch bei den Ermittlungsbehörden.

  • Die Diskussion ist absurd. Einfach die Finger von U18 lassen. Jeder kommt hier mit seinem juristischen Halbwissen. Wenn eine 16jährige daheim von ihrem Daddy erzählt und die Eltern zur Polizei gehen, verspreche ich jedem hier langwierige, nervenaufreibende und kostenintensive Monate. Dann besteht ein Anfangsverdacht und dann geht es los. Hausdurchsuchung, Mobiltelefone werden beschlagnahmt, evtl. taucht die Polizei auch in der Firma auf. Dann wünsche ich viel Spaß im sozialen Umfeld ("Kinderficker") und dabei jmd zu überzeugen, dass man sich doch beim Alter vertan hat etc. Sobald man festgestellt hat, sie ist U18 Finger weg, so einfach ist das.

  • Doch Kater, es ist Halbwissen. Und bei der Korrektur würde Dir ein strenger Korrektur sogar noch „grober Unfug“ daneben schreiben. Ob es das schon deshalb ist, wenn man für sein Wissen Links aus dem Inet bemühen muss, lass ich mal offen. Irgendwo muss das (angeeignete) Wissen ja herkommen. Aber dann nur Passagen daraus zu kopieren, liefert halt - gerade in der Juristerei - schräge Ergebnisse. Aber geschenkt…


    Halbwissen ist deshalb, weil man Eventualvorsatz nicht in den Mund nehmen sollte, ohne daneben auch die Figur der „bewussten Fahrlässigkeit“ zu erwähnen. Ist in etwas so, als tippt man beim Lotto 5 Zahlen und hofft auf sechs Richtige. Wenn dann für die vom Juraforum übernommene „Definition“ vom Eventualvorsatz noch das Wort „wissen“ bemüht wird, wird’s juristisch schräg. Denn der Eventualvorsatz (strafbar) und die bewusste Fahrlässigkeit (straffrei) sind auf der Wissensebene identisch und unterscheiden sich nur subjektiv auf der Wollensebene. Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit gehört aufgrund der Konsequenzen hinsichtlich der Verfolgbarkeit zu einem der meist diskutierten Dinge des deutschen Strafrechts. Welche Auffassung die StA in so einem Fall vertreten würde, dürfte kein all zu großes Geheimnis sein.

  • Ich weiß nicht, warum es immer so abdriften

    muss.


    Das ist doch jetzt nur noch „Wichtig machen“. Links deshalb, weil ich nicht alles selbst tippen will.


    Du kannst jetzt noch „Schuldunfähigkeit“ in das Spiel bringen oder Tatort (in der BRD?) oder vieles andere.


    Und nein, es gibt eine klare Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz (Eventualvorsatz) und bewusster Fahrlässigkeit


    Hier ein Link😉

    https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2008/BGH/Abgrenzung-bedingter-Vorsatz-bewusste-Fahrlaessigkeit-Anforderungen-an-das-Urteil#:~:text=Bedingter%20Vorsatz%20und%20bewusste%20Fahrl%C3%A4ssigkeit,des%20sch%C3%A

    4dlichen%20Erfolgs%20in%20der


    Super diskutiert wird das auch nicht, der BGH hat da durchaus Klarheit geschaffen.


    Die Staatsanwaltschaft muss wenn es zu der Frage „bedingter Vorsatz“ oder „bewusste Fahrlässigkeit“ den „bedingten Vorsatz“ belegen.


    Grundsätzlich gilt. Wen sich das SB als minderjährig herausstellt. Mund halten, nichts sagen, vom Anwalt beraten lassen (so einer mit Halbwissen😉) und dann Aussagen bzw. eine Erklärung abgeben.


    Ich bin raus. Das wird schon wieder eine völlig sinnlose Diskussion.

  • Warum kannst du nicht einfach mal zugeben, dass du nicht vollkommen bist. Du hast darum gebeten, mit Wissen zu kommen. Jetzt kommt jemand (berufsbedingt) mit Wissen und dann ist es für Dich abdriften. Naja egal… also Du mir und Deine ewige Klugscheißerei und nur selten sinnvollen Beiträge. Möge die unfehlbare Katershow weitergehen…

  • Ich habe nicht darum gebeten etwas als „Halbwissen“, „grober Unfug“ , „ Klugscheißerei“ zu bezeichnen. Vor allem, wenn es nicht stimmt. Wissen ist das eine, Abwerten, um sich selbst wichtig zu machen etwas anderes. Aber um Zweites geht es ja. Darum läuft es immer so aus dem Ruder.😋


    Wenn du deine Angestellten mit


    „Na du halbwissender Klugscheißer, jetzt erzähle ich dir mal was zu deinem groben Unfug“


    oder mit


    „Ich erkläre Ihnen, den Sachverhalt“


    ansprichst, möchte ich wetten du erzielst unterschiedliche Reaktionen.😉

  • Aber ist dir nicht auch aufgefallen, dass sich durch die Flut an Fake Profilen vor etwa 3 Jahren das Verhalten der SB's völlig verändert hat? Das war nicht mehr zugewandt, neugierig, offen sondern hat völlig umgeschlagen in Misstrauen, übertriebene Vorsicht, Wünschen nach Vorkasse. Ich denke, auch die SB's würden sehr davon profitieren, wenn das wieder ein Platz unter gleichgesinnten wird.

    Das trifft es doch sehr gut - die Atmosphäre ist umgeschlagen von Neugier auf Misstrauen. Platz für gleichgesinnte klingt auch gut.

  • Es geht um Fälle, wo die Minderjährigkeit explizit mitgeteilt wird.

    Da sollte der Herr explizit auf Angebote Sex, gegen Geld verzichten.

    - Ob er sie dem Support meldet oder nicht, ist seine Angelegenheit. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.

    - Wenn er sie als reinen Begleitservice (ohne sexuelle Handlungen) engagiert, ist das nicht strafbar.

    - Die Erziehungsberechtigten können aber den Job und den Umgang verbieten.


    Um gleich mal wieder vorzubeugen, da kann man noch viel ergänzen, aber deswegen ist es kein Halbwissen.😉.

  • Könnte der Herr es vielleicht auch einfach sein lassen, ohne darauf zu setzen, egal ob mit Halbwissen oder als Volljurist, solche Grenzen auszutesten? Weiten Teilen der Öffentlichkeit - und das scheint ja Eure Sorge mit Blick auf msd zu sein - wird es übrigens relativ egal sein, ob Mann illegal mit einer 16jährigen Sex gegen Geld hat oder legal mit einer 18jährigen.


    Daher bleibt nur eins: Last uns eine Atmosphäre schaffen auf msd, in der es nicht um Stundendates und Sex gegen Geld geht, sondern um sugardating, was in jedem Fall mehr ist als nur das.

  • Bzgl. sich selbst wichtig machen, muss ich mich hinter Dir nicht verstecken lieber Kater.


    Abwerten wollte ich nicht. Wenn es so rüber gekommen ist, sorry for that.


    Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz mit Nichten so einfach und klar ist, wie es in Deinen Beiträgen den Endruck macht. Aber egal, ich werde mich mit juristischer Klugscheißerei künftig zurückhalten und Dir natürlich einschränkungs- und vorbehaltslos zustimmen. Schon des Friedens Willen.

  • Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz mit Nichten so einfach und klar ist, wie es in Deinen Beiträgen den Endruck macht.

    Dann führe das einfach aus, leg es dar und lass den Rest weg.


    Wieso spielt denn da ein etwaiges Verwandtschaftsverhältnis eine Rolle? #fragtderNichtjurist

    Ich gebe zu - das möchte Michael120 ja gerne hören - keine Ahnung zu haben.

    Sex mit Nichten ist in Deutschland nicht strafbar. Und nein, ich habe die Grenze nicht ausgestet.😉