Alles anzeigenEs gibt keine Mindeststrafe. Es ist Geldstrafe möglich. Die Höchststrafe ist 5 Jahre.
Auch notwendig ist Vorsatz. Wenn sie 17 ist, aussieht wie 23 und auch behauptet 23 zu sein, liegt kein Vorsatz vor.
Bedingter Vorsatz besteht, wenn der Täter es für möglich hält, aber die Konsequenzen billigend in Kauf nimmt. Das ist schwer beweisbar.
Das Gesetzt ist der Paragraph 182 Absatz 2 Strafgesetzbuch.
Laut statistischen Bundesamt wurden wegen 182 Absatz 1 und 2 (genauere Aufgliederung gibt wohl nicht) im Jahre 2020, 52 erwachsene Männer verurteilt.
https://www.destatis.de/DE/The…df?__blob=publicationFile
Seite 30.
Es ist ein Randphänomen vor Gericht.
Ja, du hast absolut recht. Ich weiß leider nicht mehr, wo und wann ich das mit den 3 Jahren gelesen hatte,