SB als Angestellte ?

  • Ich glaube wir hatten das Thema schon mal, finde es aber nicht mehr, wer schon mal sein SB angestellt hat, bitte ne pm an mich.

    Denke!

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Sehe ich als sehr kritisch an. Zum einen Sonderstellung im Büro (das bleibt niemandem verborgen) und zum anderen rechtlich denn bei Problemen (arbeit oder privat) kann hier leicht auch strafrechtlich ein Abhänigkeitsverhältnis und somit sexuelles Ausnutzen konstruiert werden. Wenn man zudem nicht 100% wirtschaftlich selbstständig ist( sondern Dienstvertrag oder Berufung) ist das ein Grund zur fristlosen Ablösung.

  • Aus 2 Ländern des ehemaligen Östereich Ungarns kenne ich diese Konstellation. Das bedeutet aber nicht, dass sie steuerlich bei einer Prüfung auch in AT durchgeht....

    Heute könnte man eventuell über Social Media Marketing oder Betreuung der Scoial Media Accounts nachdenken.... Dazu hatte ich Anfragen einiger Mädels...

  • Aus 2 Ländern des ehemaligen Östereich Ungarns kenne ich diese Konstellation. Das bedeutet aber nicht, dass sie steuerlich bei einer Prüfung auch in AT durchgeht....

    Heute könnte man eventuell über Social Media Marketing oder Betreuung der Scoial Media Accounts nachdenken.... Dazu hatte ich Anfragen einiger Mädels...

    Ja ich denke auch das wäre ein gute Möglichkeit, denn da sind die grenzen noch recht verschwommen.

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Sehe ich als sehr kritisch an. Zum einen Sonderstellung im Büro (das bleibt niemandem verborgen) und zum anderen rechtlich denn bei Problemen (arbeit oder privat) kann hier leicht auch strafrechtlich ein Abhänigkeitsverhältnis und somit sexuelles Ausnutzen konstruiert werden. Wenn man zudem nicht 100% wirtschaftlich selbstständig ist( sondern Dienstvertrag oder Berufung) ist das ein Grund zur fristlosen Ablösung.

    Ja grundsätzlich sehe ich es auch kritisch, denke aber der Ansatz GT ist nicht schlecht, umgeht auch diese Büro Hürde gerade in einer kleinen Firma wenn der wenigen wenn es eh nur um online Sachen geht nur im "Homeoffice" arbeitet.

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Naja ich sehe da ein ganz anderes Problem es handelt sich um Sozialversicherung und Steuerbetrug. Das kann erstens teuer werden und wenn es Ärger mit dem sb gibt. Kleiner Tipp. Betrogene Ehefrauen und ex. Sind die besten tippgeber bei dem Finanzamt. Keine Angst arbeite nicht dort I^^

  • Naja ich sehe da ein ganz anderes Problem es handelt sich um Sozialversicherung und Steuerbetrug. Das kann erstens teuer werden und wenn es Ärger mit dem sb gibt. Kleiner Tipp. Betrogene Ehefrauen und ex. Sind die besten tippgeber bei dem Finanzamt. Keine Angst arbeite nicht dort I^^

    Na wenn sie dann wirklich z.b den social Mediaccount betreut oder mal ein paar Fotos hochlädt ist es sehr schwierig da, zumindest bei einem Minijob oder ne kleineren Halbtagsstelle was anzuzeigen, wir reden ja von mir, da bekommen die Sb keine 10000 euro im Monat, meistens würden sie mit Kellnern mehr Geld verdienen;)


    Und es gibt keine Ehefrau und die letzte richtige Ex ist schon 15 Jahre her.


    Aber es ist ein schwieriges Thema denke ich, in einer großen Firma und wo es um ein größeres Einkommen geht wohl auch nicht wirklich ne gute Idee.:/

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Vor einigen Jahren - noch vor meiner Forenzeit - gab es das Thema bereits. Ich bin mir sicher, dass es in dem ein oder anderen Thread auch später noch mal zur Sprache kam.


    Während einer gut und harmonisch laufenden Sugardating-Beziehung mag ein solches Konstrukt vielleicht funktionieren. Aber uns ist doch allen klar, dass eine SD-/SB-Verbindung nicht von Dauer ist. Spätestens dann, wenn erste zwischenmenschliche Probleme auftauchen und ein Ende möglicherweise bereits absehbar ist, wirkt sich das auch negativ auf ein Beschäftigungsverhältnis aus. Analog gilt das auch für die Überlassung einer Wohnung.


    Eine strikte Trennung von SB und Mitarbeiterin/Mieterin halte ich für das entspanntere Vorgehen. Ich muss mir nicht sehenden Auges selber Probleme schaffen.

  • Vor einigen Jahren - noch vor meiner Forenzeit - gab es das Thema bereits. Ich bin mir sicher, dass es in dem ein oder anderen Thread auch später noch mal zur Sprache kam.


    Während einer gut und harmonisch laufenden Sugardating-Beziehung mag ein solches Konstrukt vielleicht funktionieren. Aber uns ist doch allen klar, dass eine SD-/SB-Verbindung nicht von Dauer ist. Spätestens dann, wenn erste zwischenmenschliche Probleme auftauchen und ein Ende möglicherweise bereits absehbar ist, wirkt sich das auch negativ auf ein Beschäftigungsverhältnis aus. Analog gilt das auch für die Überlassung einer Wohnung.


    Eine strikte Trennung von SB und Mitarbeiterin/Mieterin halte ich für das entspanntere Vorgehen. Ich muss mir nicht sehenden Auges selber Probleme schaffen.

    Ja das Risiko besteht auf jeden Fall ansonsten glaube ich würde das jeder selbstständige so machen ^^8)

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Kommt darauf an.. denk an die arbeitszeidokumentation. Und minijob ist ja sogar noch gefährlicher. Volle Betriebsausgaben bei dir und steuerfrei bei ihr.. Ich habe da schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen'

    ja gut aber wir reden hier ja nicht von einem DAX unternehmen sondern einer kleinen klitsche und wenn sie mich begleitet und Bilder von Veranstaltungen macht (was sie sowieso tut) , diese dann bearbeitet und hochlädt und das ganze Pflegt, ich denke das würde nur bei einer richtig intensiven Prüfung Probleme machen.

    Ein SB das zusätzlich sogar arbeitet bei einem ist ja das gleiche wie die Sekretärin die sich überwiegend nur vom Chef vögeln läßt.

    Aber ich denke ich werde die Finger von lassen.....

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Naja ich sehe da ein ganz anderes Problem es handelt sich um Sozialversicherung und Steuerbetrug. Das kann erstens teuer werden und wenn es Ärger mit dem sb gibt. Kleiner Tipp. Betrogene Ehefrauen und ex. Sind die besten tippgeber bei dem Finanzamt. Keine Angst arbeite nicht dort I^^

    Wenn ich korrekt angemeldet bin, wird doch beides gezahlt. Und was ich genau assistiere kann dem Finanzamt doch egal sein.

  • dieser Beitrag war in dem alten tread, und ich denke der ist gut vom meetme leider nicht mehr aktiv:



    Da ich mir sowieso mal den Durchblick bei den Minijobs verschaffen wollte, habe ich das ohne StB gemacht und komme zu dem Ergebnis, dass man das schlecht ohne Kontrolle dem StB überlassen kann. Der StB macht es sich evtl. einfach und meldet den Minijobber nicht als kurzfristige, sondern regelmäßge Beschäftigung an, dann wird auf jeden Fall Rente und KV fällig, aber der StB ist immer "fein raus" im Falle einer Prüfung. Bei der abgabenfreien Variante (kurzfristig) müssen insbesondere die Vorbeschäftigung und aktuelle Situation (berufsmäßig) geprüft werden. Welcher StB macht das schon für 24,- €?

    Neben der Variante "max 3 Monate" gibt es noch die Variante "max 70 Tage im Jahr" mit Rahmenvertrag in dem das genau vorab festgelegt wird. Das plane ich für 2021 ein, wenn ich mit dem SB noch im Geschäft bin.

    Bzgl. Steuerhinterziehung halte ich das für schwer greifbar. Es gibt jede Menge Arbeitsverhältnisse in denen nicht oder wenig gearbeitet wird, nach Freistellung oder sonstiges. Aktuell stocken viele Firmen das Kurzarbeitergeld auf, für Leute die zuhause sitzen und nichts tun. Es ist sicher Teil der unternehmerischen Freiheit eine persönl. Assistentin zu beschäftigen und sei es nur zum Kaffeekochen. Einschränkungen gibt es nur unter nahen Verwandten.

    Ich könnte ja auch ein Stipendium vergeben (SB ist Studentin). Da zahlt die Firma ausdrücklich ohne Gegenleistung und niemand kommt auf die Idee, dass dies Steuerhinterziehung wäre. Die Sekretärin, die was mit dem Chef hat, ist auch keine Steuerhinterziehung oder wurde hier schon mal ein Abzug für "teilweise privat veranlasst" bekannt? Stipendium wäre durchaus angebracht, da die Dame in bestimmten Bereichen hochbegabt ist;)

    Evtl. könnte man einen Strick daraus drehen, dass zuerst das private Verhältnis vorlag und daraus ein berufliches wurde...Andererseits kann es kein Ausschlussgrund sein, einen Beschäftigten bereits vor dem Arbeitsverhältnis gekannt zu haben.

    Anzeige durch das SB halte ich für unrealistisch. Dazu müsste Sie sich sich vor aller Welt als SB outen und wäre evtl. auch selbst dran und wegen was auch?

    Die Idee die neues Dessous aus London als Arbeitskleidung zu deklarieren habe ich aber dann doch verworfen!

    Zitat ende


    Aber wie gesagt schwierige Thematik

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Wenn ich korrekt angemeldet bin, wird doch beides gezahlt. Und was ich genau assistiere kann dem Finanzamt doch egal sein.

    glaube mir ist leider nicht so. Scheinarbeitsverhältnisse sind ein großes Problem. Warum ist egal und auch ob alles bezahlt wurde. Ich ärgere mich mit so sachen rum. Leider immer dann wenn die Prüfungen sind. Vorher sagt ja keiner was

  • glaube mir ist leider nicht so. Scheinarbeitsverhältnisse sind ein großes Problem. Warum ist egal und auch ob alles bezahlt wurde. Ich ärgere mich mit so sachen rum. Leider immer dann wenn die Prüfungen sind. Vorher sagt ja keiner was

    Wenn sie nachweisbar tatsächlich im Unternehmen eine Arbeit verrichtet, die dem Wert des gezahlten Einkommens entspricht, dürfte das aus dem Blickwinkel betrachtet unproblematisch sein.

  • Wenn sie nachweisbar tatsächlich im Unternehmen eine Arbeit verrichtet, die dem Wert des gezahlten Einkommens entspricht, dürfte das aus dem Blickwinkel betrachtet unproblematisch sein.

    Dann ja aber ich glaube nicht das dies der ursprüngliche gedanke war. Mir ist es auh egal, ich denke nur man sollte die Risiken kennen, aber hat man da nicht immer welche mit dem Thema sb sd. :)