Samenraub, was tun?

  • Hallo zusammen,


    finde das Thema Sugarbaby daten sehr interessant und toll, dass es dieses Forum gibt. Eventuell wird das in naher Zukunft auch was für mich werden.


    Eine Frage die mich immer wieder wurmt ist, wie ihr mit dem Thema Samenraub umgeht?


    Ich war einige Jahre in Mexiko beruflich unterwegs und das Sugarbaby daten ist dort in der Gesellschaft schon lange sehr verbreitet, auch wenn es nicht immer so genannt wird.


    Was man häufig mitbekommt, sind Geschichten in denen das Sugarbaby eine Schwangerschaft herbeigeführt hat um Unterhaltsleistungen und die finanzielle Spritze des Sugardadys dauerhaft zu erzwingen. Folgende Methoden werden genannt:


    -Pilleneinnahme oder Tage vortäuschen

    -Mit einer Nadel Löcher ins Kondom stechen

    -Mit einer Spritze den Saft aus benutzen Kondomen ziehen und heimlich in die Vagina spritzen

    -Analog, beim Blowjob Reste in der Backe behalten und im Bad in die Spritze ziehen


    Sind euch solche Fälle auch in Deutschland bekannt und wie sichert ihr euch ab?


    Kondome immer einsammeln und verstecken?

  • - Vasektomieren

    - Kondome sollte man immer selber mitbringen, den Sitz prüfen und auch selber einsammeln und entsorgen.

    - GV ohne Kondom... das Thema wurde hier schon reichlich diskutiert

    - Nach dem Blowjob durch umarmen und küssen verhindern, dass sie gleich ins Bad rennt
    dann kann sie auch nichts mehr in der Backe behalten.


    Falls es doch mal geschieht...... Sugardaddy Risiko :)

    Wäre mal ein Geschäftsmodell für eine Versicherung :)

    Das passiert aber auch im normalen Leben, wenn sie glaubt durch ein Kind die Beziehung zu festigen oder ihn halten zu können.

  • Hier sind wir ja auch wieder beim Thema Vertrauen. Wenn man sich schon lange trifft und daher kennt sollte man es einschätzen können ob da eine Gefahr ist.


    Bei ersten Kontakten halt eine Zeitlang vorsichtig sein. Wenn das SB keine Kontaktdaten hat wird es schwierig zu wissen wen man eigentlich auf Unterhalt verklagen soll. Da es sich um keine Straftaten handelt unterliegen Daten im Hotel und Telefonanbieter etc. dem Datenschutz.


    Die Mädels die ich bisher getroffen haben waren eher von der Art her auf Freiheit und Diskretion aus. Da ist das Risiko gering

  • Naja, ich denke, so etwas macht in Deutschland wirtschaftlich gesehen nur sehr wenig Sinn. Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht wirklich großzügig und man hat ein Kind an der Backe...


    Also so lange man nicht hofft, damit einen Aufenthaltsstatus zu kriegen, würde ich mir bei Sugarbabes keine Sorgen machen.


    Eher bei End 30er Studienrätinnen, die beim ersten Date nicht auf Kondome bestehen... (wahrer Fall im Bekanntenkreis, schwere Form des Männermissbrauchs... ;-)

  • Das Risiko wird bei denen, die ein Kondom verwenden, überschaubar sein. Wer es auf eine Schwangerschaft anlegt, wird bei MSD hinreichend Anfragen bekommen von denen, die es ohne wollen, da braucht man keinen Samen aus einem benutzten Präser rausziehen.


    Zusätzlich mag es noch hilfreich sein, nicht so mit den eigenen Vermögenswerten zu protzen.

  • Ich halte das für eine mehr oder minder überflüssige Diskussion. In Deutschland macht sich ein „Kind erschleichen“, keinen Sinn.


    Wenn der Sugardaddy gepflegte 7000 Euro netto verdient, bekommt die Mutter 770 Euro Kindesunterhalt im Monat, (Düsseldorfer Tabelle 2023, für die ersten fünf Lebensjahre).


    Hat sie kein Einkommen, bekommt sie 960 Euro Unterhalt, aber das nur drei Jahre.


    Das sind 1740 Euro im Monat aber nur drei Jahre lang.


    Bürgergeld: Haushaltsvorstand 502 Euro im Monat, Kind bis 5 Jahre 318 Euro, zusammen 820 Euro.

    Die Wohnung für die Mutter und Kind darf warm nicht mehr als 920 Euro Miete kosten, um mit dem Unterhalt durch den Sugardaddy besser zu fahren.

    In Städten macht das keinen Sinn. Insbesondere bei den zur Zeit explodierenden Nebenkosten


    Die ganze Rechnung funktioniert nur drei Jahre lang, danach ist Bürgergeld besser.


    Das rational denkende Sugarbabe lässt sich vom Wunschpartner schwängern, nicht vom Sugardaddy.

  • Das mag die gesetzliche Regelung sein, aber vergiss bitte nicht den, ich sag es mal überspitzt, "Erpressungsfaktor". Viele (Ehe)Männer werden nicht wollen, dass so etwas public wird um nicht zusätzlich ne Scheidung am Hals zu haben, und zahlen lieber etwas mehr oder machen nen aussergerichtlichen Vergleich. Denke mal darauf spekulieren diese SB's . Vielleicht in dem sie auch gleich mehreren SD's das Ei ins Nest legen.

  • Kommt der Kinderunterhalt nicht on top dazu? Zumindest falls sie einen Halbzeitjob hat und kein BG bezieht, wäre doch Unterhalt+Kindergeld.


    Es gibt ausländische Mütter, die es schaffen ein Kind nur durch Kindergeld zu finanzieren. Der Unterhalt wäre dann für die ein Nettoeinkommen oder?


    Auch könnte sie spekulieren, dass ein reicher Sugardady mehr für das Kind zahlt, als gesetzlich vorgeschrieben und eine Hoffnung wäre eventuell, dass der Sugardady seine Frau dann verlässt und zum Sugarbabe mit Kind zieht und dann ein dauerhaftes Luxusleben finanziert.

  • Schrieb ich doch. Wenn sie zuvor nicht arbeitete, 960 Unterhalt für die Frau und noch mal 770

    on top für das Kind (7000 Euro Nettoeinkommen, Kind unter 5 Jahre).


    Mehr ist nicht. Punkt. Natürlich ist die Düsseldorfer Tabelle für das Gericht nicht bindend, aber es wird nur unter besonderen Umständen nach oben oder unten abgewichen.


    In der Realität wirst du dich in das SB verlieben und gerne mit ihr Kinder haben. Auf dem Spielplatz werden die anderen Muttis dich für den netten Opi halten. So what.


    Vielleicht ist dein SB auch ein Psycho. Betäubt und tötet dich und frisst dich auf. Stück für Stück aus der Gefriertruhe.


    Es ist alles möglich, nur eben nicht lebensnah.

  • Das macht in USA Sinn (siehe Boris Becker), aber nicht in Deutschland.

    In der damaligen Einkommensklasse von Herrn Becker hätte das auch in Deutschland Sinn ergeben, aber bei einem "normalverdienenden Sugardaddy" eher weniger.


    Wobei: Unterhalt war zumindest in der Vergangenheit stressfreier als ALG2. Die Regelungen fürs Bürgergeld kenne ich noch nicht.


    Und bei mehreren Kindern (aus Redundanzgründen vielleicht auch von Unterschiedlichen Vätern) sieht die Rechnung dann auch noch mal anders aus.