Ist das aktive Suchen nach einem SB in internetportalen eigentlich legal? Ist das was etwas, das das Finanzamt interessieren könnte. Insbesondere wenn man auf diversen Portalen sich auch über das Finanzielle austauscht? Oder verstößt man gegen das Prostitutionsgesetz? Hier ev ein Jurist unter uns?![]()
Legal?
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Ich bin kein Jurist, denke aber das sollte eher das Problem der Plattform Betreiber sein sofern Minderjährige im Spiel sind oder, sogar in gewissen Situationen Girls unter 21. Als User ist das, zumindest wenn die Girls alt genug sind, unproblematisch. Mag durchaus sein, dass das FA Interesse hat. Deshalb macht es auch Sinn nie bei den Portalen über Geld zu sprechen. Die Chats sind ja meist ungesichert. Telegram oder Threema sind da deutlich besser.
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Das Finanzamt interessiert sich überwiegend für Einnahmen, also eher das Problem der SB. Die Sd bekommen höchstens Probleme wenn sie die ausgaben für ihr SB von der Steuer absetzen wollen

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Ist das aktive Suchen nach einem SB in internetportalen eigentlich legal?
Sofern nach volljährigen Babes gesucht wird: Ja.
Ist das was etwas, das das Finanzamt interessieren könnte. Insbesondere wenn man auf diversen Portalen sich auch über das Finanzielle austauscht?
Allenfalls dann, wenn das Finanzamt den Eindruck gewinnt, der Sugardaddy möchte a) das als Betriebsausgaben irgendwie geltend machen (z.B. Fake-Arbeitsvertrag) oder b) auf diese Weise Schwarzgeld loswerden.
Oder verstößt man gegen das Prostitutionsgesetz?
Nein.
Man kann eine solche Beziehung so ausgestalten, dass es keine Prostitution im Sinne ProstSchG ist. Dann ohnehin nicht.
Wenn es doch Prostitution ist, dann ist die einzige Regelung, gegen die man als Kunde verstoßen kann, die Kondompflicht. Gegen die kann man jedoch nicht verstoßen, solange man nach einen SB sucht, das wäre allenfalls der Versuch.
Und da gilt § 13 OWiG:
Zitat(2) Der Versuch kann nur geahndet werden, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
Das ist allerdings im gesamten ProstSchG nicht der Fall.
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Ich bin kein Jurist, denke aber das sollte eher das Problem der Plattform Betreiber sein sofern Minderjährige im Spiel sind oder, sogar in gewissen Situationen Girls unter 21. Als User ist das, zumindest wenn die Girls alt genug sind, unproblematisch. Mag durchaus sein, dass das FA Interesse hat. Deshalb macht es auch Sinn nie bei den Portalen über Geld zu sprechen. Die Chats sind ja meist ungesichert. Telegram oder Threema sind da deutlich besser.
Wieso 21? Dachte man muss 18 sein?
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Wieso 21? Dachte man muss 18 sein?
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,
1.die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder
2.sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.(2) Der Versuch ist strafbar.
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Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,
1.die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder
2.sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.(2) Der Versuch ist strafbar.
So ist es.
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Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,
1.die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder
2.sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.(2) Der Versuch ist strafbar.
Gut das mit den 21 Jahren ist in unserem Fall nicht zutreffend da sie nicht der Prost. nachgehen, und von uns wenn überhaupt eine Aufwandsentschädigung erhalten

Fand das damals sehr witzig wie das geändert wurde, du darfst mit 18 alles mögliche an Mist machen aber für Geld bumsen nicht, das nennt man Deutschen Humor glaube ich

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Ok thx, meinte nur wenn ein Mädchen wen trifft über Tinder.
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Ok thx, meinte nur wenn ein Mädchen wen trifft über Tinder.
Dann treffen sich zwei (hoffentlich) Erwachsene, mehr muss niemand wissen.
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Gut das mit den 21 Jahren ist in unserem Fall nicht zutreffend da sie nicht der Prost. nachgehen, und von uns wenn überhaupt eine Aufwandsentschädigung erhalten

2.sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.
Wir hatten die Diskussion schon, kommt auf Ausbeutung an, aber SB nehmen doch recht oft sexuelle Handlungen vor...
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Ich denke, dass ganze mit dem Paragrafen zielt auf Zuhälter
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Ich denke, dass ganze mit dem Paragrafen zielt auf Zuhälter
Ich denke auch da sind wir nicht wirklich die Zielgruppe ich würde mir um viel im Leben Gedanken machen aber das ich wegen Msd im Knast lande nicht wirklich
und du könntest ja jeden dann der ne 18-19 Jährigen in der Bar einen Drink spendiert und dann in die Kiste mit ihr geht dann haftbar machen. -
Also ist ja schon irgendwo eine Grauzone
Muss ich mir da denn sorgen machen, wenn ich nicht Bar bezahle oder sowas?
Dann treffen sich zwei (hoffentlich) Erwachsene, mehr muss niemand wissen.
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Also ist ja schon irgendwo eine Grauzone
Muss ich mir da denn sorgen machen, wenn ich nicht Bar bezahle oder sowas?
Bargeld lacht eh, interessiert weder die Ehefrau, noch das Finanzamt.
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Und wenn du den Sex nicht entgeltest, darf sie auch 16 sein.
Statt msd-Party, Jura-Workshop für Sugardaddys und Sugarbabes. Wäre doch mal ne Idee.
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Ich denke auch Ihr solltet alles auf jedenfalls die Finger von lassen, ist extrem Illegal und ihr kommt alle in Teufels Küche, ich kann nur an euch appellieren lasst bitte alle die Finger von MSD usw. ihr werdet eures Lebens nicht mehr froh.

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Teufels Küche klingt schon mal gut. Der Himmel, All-Inclusive-Urlaub auf Gottes Kosten,
Millionen Jahre als körperloses Geistwesen herumwabbern. Welch Alptraum.😉
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Das Wort "veranlassen" im Gesetzestext hat eine eigenständige Bedeutung. Man kann niemanden mehr veranlassen, der bereits entschlossen ist, und das reine Eröffnen einer Gelegenheit ist auch keine Veranlassung. Bei bestehendem MSD-Account und wenn man nicht gerade eine sich zierende junge Frau überredet, sollte es da keinen Ärger geben.
Und wie schon gesagt wurde, die Vorschrift zielt eigentlich sowieso auf Luden und nicht auf Freier oder gar Sugardaddys (wobei ja der Gesetzgeber selbst mittlerweile an anderer Stelle gemerkt hat, dass das Sexualstrafrecht über das Ziel hinaus geschossen ist).
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Übrigens ist die Abgrenzung zwischen Prostitution und Sugar-Dating die sonstige Aktivität. Bei der Prostitution geht es rein um die sexuelle Handlung. Sugar-Dating ist ja in der Regel auch mit Freizeitaktivitäten wie Essen gehen oder eine Ausstellung besuchen verbunden und hat damit nichts mehr mit Prostitution zu tun.