Wenn sie aussieht, wie 20, reif ist wie 20, sich als 20 vorstellt, machst du dich auch nicht strafbar. Selbst wenn sie 17 ist.
Das stimmt im Zusammenhang mit Sugar-Dating einfach nicht:
'Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'
Dann kann man natürlich sagen: wen kümmert das schon? Aber die Staatsanwaltschaft hat einfach die Pflicht, jeden Verstoß gegen das Strafrecht zu verfolgen.