Sugardating-Webseiten und -Apps: Wunschliste

  • Wenn sie aussieht, wie 20, reif ist wie 20, sich als 20 vorstellt, machst du dich auch nicht strafbar. Selbst wenn sie 17 ist.

    Das stimmt im Zusammenhang mit Sugar-Dating einfach nicht:

    'Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'


    Dann kann man natürlich sagen: wen kümmert das schon? Aber die Staatsanwaltschaft hat einfach die Pflicht, jeden Verstoß gegen das Strafrecht zu verfolgen.

  • Aber es ist Vorsatz notwendig. Du musst wissen, dass sie unter 18 ist oder ein verständiger Dritter muss den Umständen nach, davon ausgehen, dass sie unter 18 ist.


    Ich weiß, dass ist für Nicht-Juristen schwer verständlich. Aber, wenn sie aussieht wie 20, der Typ am Nachbartisch sie auch für 20 halten würde und sie selbst behauptet 20 zu sein, ist es nicht strafbar. Es gibt keine Pflicht zur Auswriskontrolle.

  • Das stimmt im Zusammenhang mit Sugar-Dating einfach nicht:

    'Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'


    Dann kann man natürlich sagen: wen kümmert das schon? Aber die Staatsanwaltschaft hat einfach die Pflicht, jeden Verstoß gegen das Strafrecht zu verfolgen.

    Und das ist nicht nur in Deutschland so und ich finde das auch gut so.

    Klar kann ein Mädel mit 17 der Meinung sein sie weiss was sie will und tut, aber ist das auch wirklich so ?

  • Aber es ist Vorsatz notwendig. Du musst wissen, dass sie unter 18 ist oder ein verständiger Dritter muss den Umständen nach, davon ausgehen, dass sie unter 18 ist.


    Ich weiß, dass ist für Nicht-Juristen schwer verständlich. Aber, wenn sie aussieht wie 20, der Typ am Nachbartisch sie auch für 20 halten würde und sie selbst behauptet 20 zu sein, ist es nicht strafbar. Es gibt keine Pflicht zur Auswriskontrolle.

    Kater du schweifst ab, wir reden hier über SB/SD Online.

    Da hat das anbietende Unternehmen eine Pflicht gegenüber der sogenannten ehrlichen Gesellschaft.

    So wird es der Staatsanwalt auslegen!

    :*

  • Der Pflicht kommt er ja nach. Die ältere Schwester, die der jüngeren Schwester einen Account verschafft, ist jenseits der Pflicht des Betreibers.

    Yep, aber wenn es zu einem Treffen kommt ?

    Also ich möchte sowas nicht und da ist der Ärger doch auch schon so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Es ging ja auch darum wer wird einer solchen Seite seinen Ausweis zur Verfügung stellen.

  • Aber es ist Vorsatz notwendig. Du musst wissen, dass sie unter 18 ist oder ein verständiger Dritter muss den Umständen nach, davon ausgehen, dass sie unter 18 ist.


    Ich weiß, dass ist für Nicht-Juristen schwer verständlich. Aber, wenn sie aussieht wie 20, der Typ am Nachbartisch sie auch für 20 halten würde und sie selbst behauptet 20 zu sein, ist es nicht strafbar. Es gibt keine Pflicht zur Auswriskontrolle.

    Ich bin Jurist (okay, zwar in den Niederlanden, also sollte ich eigentlich nicht über die Situation in Deutschland sprechen). Man braucht hier überhaupt keine 'Vorsatz' bezüglich des Alters. Transaktionssex mit einer Person unter 18 Jahren ist einfach unter allen Umständen illegal. Die einzige Ausnahme ist, wenn man beweisen kann, dass man nach ihrem Ausweis gefragt hat und sie einen gefälschten Ausweis gezeigt hat oder so. Das ist natürlich ziemlich schwer zu beweisen.


    Ich glaube, dass es in Deutschland ähnlich ist (ich habe vor einiger Zeit darüber gelesen), aber wenn du meinst...

  • Als Betreiber würde ich mir nie vorwerfen lassen wollen, dass ich da nicht das mir Mögliche getan hätte, diese Fälle so gut es geht zu verhindern.


    Tatsächlich auch aus Überzeugung.

    Würde man transparent machen, dass die personenbezogenen Daten nie das Portal erreichen, könnte ich mir vorstellen, dass das klappt. Allerdings komme ich aus der IT und bin für derartige Details empfänglich. Ob die 20-jährige das auch ist, muss ich derzeit leider noch bezweifeln.

  • Ob die 20-jährige das auch ist, muss ich derzeit leider noch bezweifeln.

    Das wird nicht nur für die 20-jährige gelten, sondern für Damen und sicher auch Herren jeden Alters. Eine Altersverifikation ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wird sie für eine gewisse Seriosität des Betreibers einer Plattform sprechen, andererseits werden die meisten Interessenten einen großen Bogen darum machen.


  • Ich bin Jurist (okay, zwar in den Niederlanden, also sollte ich eigentlich nicht über die Situation in Deutschland sprechen). Man braucht hier überhaupt keine 'Vorsatz' bezüglich des Alters. Transaktionssex mit einer Person unter 18 Jahren ist einfach unter allen Umständen illegal. Die einzige Ausnahme ist, wenn man beweisen kann, dass man nach ihrem Ausweis gefragt hat und sie einen gefälschten Ausweis gezeigt hat oder so. Das ist natürlich ziemlich schwer zu beweisen.


    Ich glaube, dass es in Deutschland ähnlich ist (ich habe vor einiger Zeit darüber gelesen), aber wenn du meinst...

    Müssen wir jetzt so eine Moralgeleitete Diskussion aufmachen? Es ist nicht, was nicht sein darf?


    Strafgesetzbuch (StGB) § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln.

    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.


    182 StGB sieht fahrlässiges Handeln nicht vor.


    Juristisch ganz einfach.

  • Das Alter ist eine unveränderliche Tatsache, und deshalb überhaupt keine Handlung, auf die man eine Absicht haben kann. Ich wäre mir deiner Aussage nicht so sicher, bis ein Gericht darüber gesprochen hat.


    Und gehen wir einfach davon aus, dass ein Vorsatz bezüglich des Alters erforderlich ist. Bedingter Vorsatz reicht also auch aus. Meiner Meinung nach kann es sehr schwierig sein, den Unterschied zwischen einer 17-jährigen und einer 20-jährigen Frau zu erkennen. Dann kann der Staatsanwalt ganz leicht behaupten, du hättest es besser wissen müssen.


    Ich spüre etwas Gift in deinen Antworten, also lasse ich es dabei. :)

  • Das Gift stammt aus der moralgeleiteten Unwissenheit. Diese Diskussion führe ich nicht zum ersten mal. Glaube was du glauben möchtest.

    Ich bin gar nicht unwissend, ich habe eine juristische Ausbildung (an der Universität). Du anscheinend auch, aber ich bezweifle, dass du ein Spezialist für Strafrecht bist (und das Studium des Strafrechts an der Universität muss schon ein paar Jahrzehnte her sein) -- daher finde ich es ganz lustig, dass du mich einfach als Laien abtust. Man sollte nicht mit voller Gewissheit über etwas sprechen, wenn man kein Experte auf diesem Gebiet ist, und sich dann herablassend gegenüber anderen verhalten, die deine Meinung nicht teilen.


    Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Selbst wenn in Bezug auf das Alter Vorsatz erforderlich ist, dann ist dies:

    Wenn sie aussieht, wie 20, reif ist wie 20, sich als 20 vorstellt, machst du dich auch nicht strafbar. Selbst wenn sie 17 ist.

    immer noch eine sehr gefährliche Aussage, denn es muss nicht unbedingt ein signifikanter Unterschied zwischen einem 17-Jährigen und einem 20-Jährigen bestehen (und die Wahrnehmung von Alter und Verhalten ist letztlich eine Frage der persönlichen Interpretation). Ich würde das nicht als Rechtsberatung verstehen.

  • Noch mal. Im deutschen Recht ist Vorsatz erforderlich. Was du anführst ist kausales Recht. Das deutsche Strafrecht ist final.


    Das Entscheidende ist das zielgerichtete Wollen. Es spielt keine Rolle, was der Staatsanwalt darin sieht, sondern der Vorsatz oder das billigende in Kauf nehmen ein Gesetzt zu brechen, ist entscheidend.


    Anyway. Lassen wir es einfach. Es ist zu weit weg vom eigentlichen Thema.


    Dass sich Mandanten im Verhördruck zu selbstbelastenden Aussagen hinreißen lassen, ist ein anderes Thema.

  • Wer genießt nicht eine Abhandlung über juristische Sachverhalte am Abend?


    Nun. Ich oute mich: Ich tue es nicht.


    Die juristischen Gegebenheiten sind für mich Mittel zum Zweck. Ich möchte mich nicht strafbar machen und daher halte ich mich an die Gesetze. Wenn ich mir unsicher bin, lasse ich mich beraten.


    In diesem Falle steht das für mich aber nicht zur Diskussion. Als Betreiber einer solchen Plattform gelten im Zweifel andere Maßstäbe. Als Privatperson ist es mir wichtig und entspricht meinem Wertekanon, dass Minderjährige von einer solchen Plattform ausgeschlossen sein sollten.


    Das kann man jetzt doof finden oder kleinkariert, moraltrunken oder wie auch immer.


    Wir alle haben eigene Werte und tragen für uns Verantwortung. Jeder möge so handeln, wie er es für sich als richtig empfindet.


    In diesem Fall jedoch sehe ich keinen Weg, der an einer wie auch immer gearteten Altersprüfung vorbei geht.

  • Diese Diskussion um die Altersverifikation ist müßig.

    Letztlich ist es alternativlos, die bei einem neuen Portal einzuführen.

    Dazu noch ein paar Gedanken:


    1. Andere Beispiele
    Sowohl im Joyclub als auch im Sado Maso Chat sind relativ aufwändige Altersverifikationen notwendig (zumindest, wenn es um Explizites geht). Und die beiden Portale laufen super. Und ja, da sind auch jede Menge Frauen angemeldet.

    2. Wer gewinnt, wer verliert (Mutmaßung)?

    - Das ernsthaft interessierte SB ist ebenso genervt von der schlechten Qualität bei MSD. Zwar ist ihr die Verifikation nicht angenehm aber wenn sie dadurch einen entspannteren Suchprozess hat, wird sie es machen.
    - Die "Ich will mal gucken" - Fraktion wird abgeschreckt. Das ist aber auch nicht schlimm. Das sind Zeitfresser, die überwiegend eh nie ein Date machen.
    - Die wirklichen Scammerinnen und Betrügerinnen werden abgeschreckt. Und das ist gut so. Die wollen wir ja raus haben.

    - Die Minderjährige kommt gar nicht mehr rein. Gut so.


    Wichtig ist, die Verifikation gut zu erklären, die Wichtigkeit herauszustellen und vor allem aufzuzeigen, dass auch die Frau davon eklatante Vorteile hat.

    Ich habe keine Bedenken, dass ein Portal mit Verifikation leer bleibt. Wer ein ernsthaftes Eigeninteresse hat, wird da auch rein wollen.

  • Das ist jetzt aber auch harter Tobak, du kannst doch nicht wirklich die User der Portale die du genannt hast mit deiner schüchternen Studentin vergleichen, wer solche Portale nutzt dessen Schmerzgrenze ist soweit unten da tut gar nichts mehr weh ^^


    Ich glaube auch nicht das es für Sammlerinnen schwer ist sich mit gefaket oder gestohlenen Ausweisen mehrmal anzumelden, im Gegensatz da die user in trügerischer Sicherheit sind, ist das noch verlockender.

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Das stimmt im Zusammenhang mit Sugar-Dating einfach nicht:

    'Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'


    Dann kann man natürlich sagen: wen kümmert das schon? Aber die Staatsanwaltschaft hat einfach die Pflicht, jeden Verstoß gegen das Strafrecht zu verfolgen.

    ja zum Glück gibt es beim Sd kein Entgelt, denn sonst wäre es ja Prostitution, hier gibt es Mentorin usw!

    Problem gelöst.

    Ich muss auch sagen, ich sehe da kein Problem, ich bin seit über einem Jahrzehnt auf der Plattform und habe nichbt einmal Kontakt zu einer minderjährigen gehabt.


    Und die Fälle die wir hier im Forum hatten bei denen hat es sich offensichtlich um eine plumpe Falle gehandelt

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint: