Versteuerung

  • an alle Mädels die hier mitlesen.


    Grundsätzlich gilt: wo kein Kläger da kein Richter. Aber auch als Druckmittel nutzbar!! Also Vorsicht ihr lieben Bunny’s .


    Die folgenden Punkte wurden bisher nicht behandelt und da hier viel von gelebter Realität geredet wird sollten wir auch mal über echte Realität sprechen.

    Kann Bunnie das Geld einfach so erhalten und behalten?


    Bitte rechtlich unbedenkliche Tipps hier einbringen.


    Vorweg. Grundsätzlich gilt: wo kein Kläger da kein Richter. Aber auch als Druckmittel nutzbar!! Also Vorsicht ihr Lieben bunny’s. Ihr müsst versteuern.


    Die von einem(r) anderen User(in) genannten gelebten realen Methoden zuerst.


    Freiberufler: kann in Deutschland nicht jeder machen. Es erfordert die richtige Berufswahl und Ausbildung. Nur ein Kunde ist dann aber auch schwierig.


    Apanagen gibt es als versteuerungsmethode in Deutschland oder besser im realen Leben nicht. Das ist Prinzessinnen vorbehalten um den Stand zu heben.


    Es entspricht wohl der Schenkung mit Schenkungssteuer. Wenn es regelmäßig ist können nachträglich Sozialabgaben und Krankenversicherung anfallen. Also besser 45% aufs Konto legen.


    Selbständig mit einem Kunden ist Scheinselbständigkeit. Auch als gemeldete Professionelle. Also keine gute Idee aber ab dem 2. daddy pro Jahr machbar. Ein Daddy allein darf dabei nicht 85 % Umsatz machen.


    Ab 10 k Schwarz (=unversteuert) insgesamt kann es zu einer hohen Steuer Hinterziehung führen. Wenn es auffliegt, dann wird es richtig heftig. In beide Richtungen wohlgemerkt. Ja, es gab solche Fälle aber zum Glück nur bei den oberen 2%. Also keine große Gefahr für die Meisten.

    Da reichen Kettchen Handtaschen und ne Uhr. Schon sind >6k,- fällig.


    Lösungsansätze:


    Insgesamt unter 8500,- Einnahmen pro Jahr bleiben.

    Als Angestellte Assistentin für ihn arbeiten oder jede Schenkung anmelden und versteuern.

    Der Daddy der dir ab 20k,- einfach so schenkt begeht also immer direkt am Steuerhinterziehung. Du auch denn du musst jede Schenkung anmelden.

    Das ist gelebte Realität von vielen 100 Finanzämtern.


    Resümee. Wenn ihr nur einen armen discount Daddy erwischt der unter 800,- Euro/Monat für euch locker macht, dann seid ihr wenigstens steuerrechtlich relativ sicher.

    ;)

  • Insgesamt unter 8500, Einnahmen pro Jahr bleiben.

    Zur Klarstellung: Meint alle Einnahmen, nicht nur die Einnahmen aus Sugardating.



    Ansonsten: Das Problem mit der Scheinselbständigkeit sehe ich nicht, solange die Stundenzahl weit unter der eines Vollzeitjobs bleibt und eine Einbindung in die Arbeitsorganisation eines Betriebs nicht erfolgt.


    Nicht zuletzt: Eine Sexarbeiterin muss gegenüber dem Finanzamt nicht ihre Kunden offenlegen. Woran wollen die erkennen, dass es nur einer ist?



    Und: Wenn man sich nicht nach ProstSchG anmelden möchte (was ich ja vollumfänglich nachvollziehen könnte...), und man deswegen keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erklären möchte, könnte man immer noch Sonstige Einnahmen nach § 22 Absatz 3 EKSt erklären. (Ich habe es noch nicht ausprobiert, könnte mir aber vorstellen, dass die meisten Finanzverwaltungen da kein Problem daraus machen, solange die Einnahmen überhaupt versteuert werden.)

  • Bis 17.500 Euro im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung. Bei größerem Umsatz wird Mehrwertsteuer fällig.


    Das heißt dann für ein Wochenende: 2000 Euro plus MWSt.😅😅😅😅


    Notwendige Betriebsausgaben (Bett, sexy Wäsche, Kondome) können natürlich steuermindernd angegeben werden.😅😅

  • Liebe Maedels, euer wohlmeinender Sugardaddy wird euch in seinem und eurem Interesse zur Seite stehen und dafür sorgen, dass es keinen steuerlichen Ärger gibt, wenn ihr euch im Rahmen eines langfristigen, sicheren Arrangements bewegt :-)


    Fazit: Alles im grünen Bereich mit einem grosszuegigen und wohlmeinender Sugardaddy. Uebrigens: Da euer Sugardaddy weiss, dass es eine Steuerpflicht gibt, budgetiert er das selbstverständlich in das ein, was er euch gibt. Auch was die Steuervorauszahlung des naechsten Jahres angeht.


    Denn wenn er das nicht einbudgetiert, kann das ärgerlich sein.


    Fazit: Informieren, vorbereiten und alles ist gut :-)

  • Du kennst dich wirklich nicht aus, oder? Der Bezieher muss anmelden. Nicht der der bezahlt. Dem Daddy ist es scheiss egal. Der hat versteuert.


    Bitte hör auf hier dein Wunschgebilde als Realität zu verkaufen. Du hast hiermit nachweislich bewiesen keinen Dunst davon zu haben.

  • Du kennst dich wirklich nicht aus, oder? Der Bezieher muss anmelden. Nicht der der bezahlt. Dem Daddy ist es scheiss egal. Der hat versteuert.


    Bitte hör auf hier dein Wunschgebilde als Realität zu verkaufen. Du hast hiermit nachweislich bewiesen keinen Dunst davon zu haben.

    Liebe Maedels, lässt euch von aggressiven Verbalitaeten nicht aus der Ruhe bringen. Ein wohlmeinender Sugardad, der langfristig an eurer Seite ist, regelt mit euch zusammen gewöhnlich euer Steuerthema. Denn er weiss, dass es nicht so fabelhaft ist, wenn er zb. groessere Summen auf euer Konto ueberweisst, und ihr dann zb. gegenüber dem Finanzamt den Zufluss von 60 000, 100 000 und mehr Euro nicht erklären könnt.


    Daher wird er dass Thema der Steuerpflicht mit euch regeln und euch beraten wie was zu versteuern ist.

    Denn ihr seid ihm ja wichtig, und er wird natürlich dafür Sorge tragen, dass es euch gut geht :-)


    Trotzdem sei gesagt: Es gibt auch lieblose, respektlose Menschen, die sich im Sugarbereich tummeln. Bei dieser Art von Mann gilt sehr grosse Vorsicht...

  • admin

    Hat das Thema geschlossen
  • Ich schließe das mal temporär. Vielleicht ist in ein paar Tagen der Ton gesitteter.

    Ok, dann versuchen wir es noch mal...


    Bitte denkt alle daran: Es geht hier nicht um Meinungen (wie man sie z.B. haben kann, wenn es um die angemessene Zuwendung für ein Sugarbabe geht), sondern um Fakten. Der Finanzverwaltung ist es ziemlich egal, was ihr meint.


    Von daher wäre es vielleicht hilfreich, wenn sich nur noch diejenigen äußern, die sich wirklich auskennen. (Was jetzt vielleicht ein Sieg der Hoffnung über die Erfahrung ist...)

  • Wo? Das stimmt nicht. Der Schwenker hat schon versteuert. Der Geld Empfänger ist verantwortlich.

    Gestern das Thema gehabt mit nem SB. Das stimmt was Da_Dampa sagt. Vorrausgesetzt Geld ist aus versteuertem Einkommen und nicht aus Schwarzgeld :D

    Boot Camp Sergeant made us recite it like a prayer. "Si vis pacem, para bellum - If you want peace, prepare for war." Two: Frank Castle is dead. He died with his family.

  • Es ist nicht ganz so einfach.

    Im Erbsschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz findet sich folgendes:



    § 20
    Steuerschuldner


    (1) 1Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte und in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Stiftung oder der Verein. 2In den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und § 7Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ist die Vermögensmasse Erwerber und Steuerschuldner, in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ist Steuerschuldner auch derjenige, der die Vermögensmasse gebildet oder ausgestattet hat.



    § 7
    Schenkungen unter Lebenden


    (1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten

    1. jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird;
    2. was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, daß eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt;
    3. was jemand dadurch erlangt, daß bei Genehmigung einer Schenkung Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig übernommen werden;
    4. die Bereicherung, die ein Ehegatte oder ein Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§ 1415 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erfährt;
    5. was als Abfindung für einen Erbverzicht (§§ 2346und 2352 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gewährt wird;
    6. (weggefallen)
    7. was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt;
    8. 1der Übergang von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden. 2Dem steh


    Der Schenker ist subsidiär steuerpflichtig. Zunächst tritt das Finanzamt an den Beschenkten heran. Ist dieser aber nicht zahlungsfähig, so wird die Steuer beim Schenker eingetrieben.


    Die Freibeträge sind im selben Gesetz geregelt.


    § 16 Freibeträge

    (1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb 1.des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;
    2.der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
    3.der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
    4.der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
    5.der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
    6.(weggefallen)
    7.der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.

  • Das ist in der Theorie schwierig, in der Praxis nicht.

    Ich überweise der Dame 1500 Euro im Monat, dazu Reisen, Essen usw.


    Die 20.000 Euro habe ich nach fast 1,5 Jahren längst überschritten. Sollte das Finanzamt bei ihr anklopfen, ist nicht viel zu holen, weil Reisen und Essen nicht pfändbar sind und sie das Geld ausgibt.


    Wo kein Kläger, da kein Richter und beweisen muss der Staat es auch noch. Aber wenn dir dein Babe Böses will und exakt jede Cola dem Finanzamt meldet, dann genügt das sicherlich.


    In diesem Fall ist wiederum hilfreich die Dame über msd kennen gelernt zu haben. Wenn es keine Geschenke sind, sondern Entgelt für erbrachte Dienstleistungen, dann sind wir wieder bei der Unternehmerin (in welcher Rechtsform auch immer). Oliver Kahn wird das so - glaubhaft - nicht darstellen können.