Geld für Kennenlerntreffen

  • Ich würde bei dem Thema nicht die Auswirkungen der jeweiligen Region außer Acht lassen. In meiner würde ich jedem Mädchen raten, dafür eine Zahlung zu vereinbaren, weil hier wenige Männer das Geld haben und wenn doch, dann eher kein Sugarbabe suchen würden.

    In anderen Regionen mag man da als SB nicht so schnell ins Klo greifen, wenn man sich so mit einem Mann trifft.

  • Brandenburg ist relativ. Aber wenn man als SB beispielsweise in Luckau wohnt und zeitlich gebunden (berufstätig), dürften die Perspektiven grundsätzlich düster sein.


    Wenn ich mal so direkt sein darf. Wenn sich das XL im Nickname auf die Konfektionsgröße bezieht, sinken die Chancen noch weiter.


    Da wäre es sinnvoll das WE in Berlin zu verbringen. Wenn einem als SB dieser Aufwand zu hoch ist, könnte ich das verstehen.



  • Ja Vorsicht bei Geschenken beim ersten Treffen. Auch wenn es da eine rührselige Geschichte gibt und sie sich Geld leihen will.
    Bin da schon 2x drauf reingefallen. Nachher steht Aussage gegen Aussage. Geschenk oder Kredit.

    Wenn ich heute Geld verleihe, dann nur mit einem Kreditvertrag. Hatte danach keine Probleme mehr mein Geld mit einem Mahnverfahren durchzusetzen.

    Normale SG sind zufrieden mit einem Essen. Hatte auch schon mal mein erstes Treffen in einer Therme. Habe dann den Eintrifft übernommen. Auch ein schöner Urlaub reicht aus, wenn man die Reisekosten übernimmt. Sind ja noch jung und für die ist das was Besonders.

  • Hatte danach keine Probleme mehr mein Geld mit einem Mahnverfahren durchzusetzen.


    Glück gehabt, wenn die Dame gar keine finanziellen Mittel hat und z.B. Sozialleistungen / BaFöG etc. bezieht oder nur von Bargeld Spenden lebt. Dann bringt weder ein Titel, noch die Vollstreckung des Titel bzw. ein Antrag auf Kontopfändung Erfolg.


    Am besten der Dame gar kein Geld leihen, wenn man diese nicht schon über einen ausreichend langen Zeitraum kennt.

  • Glück gehabt, wenn die Dame gar keine finanziellen Mittel hat und z.B. Sozialleistungen / BaFöG etc. bezieht oder nur von Bargeld Spenden lebt. Dann bringt weder ein Titel, noch die Vollstreckung des Titel bzw. ein Antrag auf Kontopfändung Erfolg.


    Am besten der Dame gar kein Geld leihen, wenn man diese nicht schon über einen ausreichend langen Zeitraum kennt.

    der Titel ist doch ewig vollstreckbar. Irgendwann bekommt man sein Geld schon…

  • Das kommt auf die Höhe der Überschuldung und die Quote an, die dann vereinbart wird. Der Quotenvereinbarung müssen nicht alle Gläubiger zustimmen, es reicht ein Prozentsatz von, meines Wissens 75%. Der Prozentsatz ist bezogen auf die Gesamtforderungshöhe, d.h. unter Umständen kann die Quotenzustimmung eines einzigen Gläubigers entscheiden. Wenn dann bei dem Mädel so wirklich überhaupt gar nichts zu holen ist, kann das schon mal auch eine Quote von 10 oder 20 % sein, die sie dann mit monatlichen Zahlung von 10,20,30 Eur bedient und wenn sie das dann die drei Jahre komplett durchzieht ist sie fertig und der Rest der Forderungen verfällt.

  • Also mit dem Mahnverfahren am Besten warten, bis sie mit der Schule/Ausbildung fertig ist und Geld verdient? Dann müsste sie ja quasi den Job kündigen und H4 beziehen, damit sie aus der Nummer raus kommt… Denn ich sag mal 1000 Euro Schulden wären in 3 Jahren ja rund 30 Euro pro Monat und dann hätte sie ja 100% zurück gezahlt. Von Zinsen mal abgesehen in dieser Beispielrechnung

  • Die 30 Euro laufen dann nicht explizit auf deine Forderung, sondern können schlechtesten Falls für die Gesamttilgung hergenommen werden. Du kannst auch nicht zu lange warten mit dem Mahnverfahren, denn auch da müssen unter Umständen Fristen gewahrt bleiben. Wenn das SB vor Gericht angibt, dass sie ohne Vermögen und Einkommen ist aber zum Beispiel 50 TEUR überschuldet ist, dann wird es vielleicht darauf rauslaufen, dass sie gesamt für drei Jahre monatlich einen Hunni bezahlt. Der wird dann an alle Gläubiger aufgeteilt - kannst ja mal rechnen, was dann für deine 1000 noch übrig bleibt.


    Man kann dann natürlich hergehen und das ganze eskalieren lassen. Wenn sie das Darlehen bei dir aufgenommen hat, als sie schon überschuldet war und davon ausgehen konnte, dass sie es nicht zurückzahlen kann, dann könnte man einen Eingehungsbetrug unterstellen und das ist dann bei der Privatinsolvenz raus.

  • Ähm, großer Widerspruch.


    Die Privatinsolvenz wird beim zuständigen Gericht beantragt. Zuvor muss mit den Gläubigern ein Tilgungsplan angeboten werden. Die Tilgung kann auch 0 Euro sein. Das kann der Gläubiger annehmen oder es auch lassen, spielt keine Rolle.


    Alle Gläubiger werden bei der Privatinsolvenz vom Gericht angeschrieben und informiert. Es wird ein Insolvenzverwalter (meist ein Anwalt) bestellt. Dessen Aufgabe ist es, pfändbares Vermögen nach Abzug seiner Kosten unter die Gläubiger zu verteilen,


    Der Selbstbehalt liegt bei Singles ohne Kinder bei 1259,99 Euro pro Monat netto. Alles was der Schuldner mehr an Einkommen hat, pfändet in der Theorie der Insolvenzverwalter. In der Praxis ist es oft schwer, das Einkommen und Vermögen zu beweisen. Außer der Schuldner ist so blöd wie Boris Becker



    Nach einem Jahr soll das Vermögen verteilt sein und der Schuldner kommt in die Wohlverhaltensphase. Das ist im Prinzip nicht viel anders aber die Kontrollen durch den Insolvenzverwalter sind nicht mehr so dicht.


    Nach insgesamt drei Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung. Die Titel der Gläubiger werden wertlos.


    Der Gläubiger bekommt nur Geld, wenn es der Schuldner als Tilgung mit ihm vereinbart oder mehr als 1259,99 Euro netto verdient oder anderweitiges vermögen hat.


    Wer schlau ist geht in Zeiten der Arbeitslosigkeit, Studiums oder Ausbildung in die Privatinsolvenz.


    Eine Privatinsolvenz ist von der Insolvenz von Firmen zu unterscheiden.

  • Das ist doch alles ein wenig verkürzt dargestellt. Hat die Dame von Anfang an gewusst, dass sie nicht zurückzahlen kann/wird? Dann wird es nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

    Sind aber sowieso eher theoretische Spielchen. Wer Betrag x ohne Sicherheiten leiht muss in dem Moment gedanklich schon die Abschreibung vornehmen. Jeder Cent, der zurück kommt, ist mehr als man mit rechnen konnte.


    Und bei niedrigeren Beträgen lohnt sich der ganze Terz nicht. Kostet alles Geld, Zeit und Nerven.

  • der Titel ist doch ewig vollstreckbar. Irgendwann bekommt man sein Geld schon…

    Nur kostet das alles Geld:


    Mahnbescheid: 30 Euro

    Gerichtsvollzieher: 100 - 160 Euro

    Pfändung: 20 Euro


    Problem ist der Gerichtsvollzieher hat nur eine Wirksamkeit von 3 Jahren. D.h. sollte der Schuldner eine eidesstattliche Vermögensauskunft abgeben und somit seine Zahlungsunfähigkeit bescheinigt werden, ist für den Gerichtsvollzieher bei den o.g. Kosten der Fall erledigt. Danach muss man nach drei Jahren wieder selbst aktiv werden und erneut den Gerichtsvollzieher wieder gegen Kosten von ~ 100 Euro und mehr beauftragen.


    Kleine Summen von < 3000 Euro werden somit schnell obsolet. In der Regel ist es lukrativer die Forderung an einer Inkasso zu verkaufen, was viele Unternehmen etc. üblicher Weise machen.

  • Bei mir ist es so, dass ich auch für Essen und Trinken beim 1.Treffen aufkomme. Ich hole die auch ab und bring sie zurück, falls erwünscht. Aber sonst nichts bis was geleistet wurde. Hatte vor kurzem Kontakt mit einem SB, die wollte 500€ nur damit sie mit mir essen geht. Wurde dankend abgelehnt.