Geldübergabe

  • Immerhin, die Selbstsicherheit des Auftritts bei dem Thema, wenn man nicht mal den Unterschied zwischen Schwarzgeld und Falschgeld kennt, nötigt mir Respekt ab.

    Da drauf habe ich eigentlich gewartet, immer nett wenn jemand doch soviel Ahnung hat und das auch noch groß in die Welt heraus posaunt. Ich hatte die § zum Thema Falschgeld deshalb gepostet, damit man sehen kann das bei Falschgeld ein Gericht entscheidet. Es gilt die Unschuldsvermutung !

    Beim Thema Schwarzgeld sieht es da ganz anders aus, bei anfangs Verdacht hat das FA viel mehr Möglichkeiten wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die brauchen für ne Hausdurchsuchung nen Richterlichen Beschluss, FA Nein. Ich habe 10 Jahre mit dem FA Stiftstr. Ffm vor Gericht gelegen, trotz eines Urteiles vom Bundesfinanzgerichtshof, dass meine Geschäfte in den 90 von der Umsatzsteuer befreit sind. Ein Überfleißiger Beamter hat das anders gesehen und die mir in knapp 8 Jahren zurück Erstatte Mehrwertsteuer einfach mal wieder eingefordert. Ging um einen schönen Batzen Geld und am ende um meine exiztens im tollen Deutschland. Und wer ich sags mal ganz salopp, wer Schwarzgeld besitzt hatte vorher eine Strafbare Handlung begangen. Und wer dem Statt sein Geld vorenthält kriegt richtig Ärger ohne die Rechte die jedem Verbrecher sonst eingeräumt werden.

    Aber alles gut, jeder macht sein Ding und gut ist es .

  • Da drauf habe ich eigentlich gewartet, immer nett wenn jemand doch soviel Ahnung hat und das auch noch groß in die Welt heraus posaunt. Ich hatte die § zum Thema Falschgeld deshalb gepostet, damit man sehen kann das bei Falschgeld ein Gericht entscheidet. Es gilt die Unschuldsvermutung !

    Beim Thema Schwarzgeld sieht es da ganz anders aus, bei anfangs Verdacht hat das FA viel mehr Möglichkeiten wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die brauchen für ne Hausdurchsuchung nen Richterlichen Beschluss, FA Nein. Ich habe 10 Jahre mit dem FA Stiftstr. Ffm vor Gericht gelegen, trotz eines Urteiles vom Bundesfinanzgerichtshof, dass meine Geschäfte in den 90 von der Umsatzsteuer befreit sind. Ein Überfleißiger Beamter hat das anders gesehen und die mir in knapp 8 Jahren zurück Erstatte Mehrwertsteuer einfach mal wieder eingefordert. Ging um einen schönen Batzen Geld und am ende um meine exiztens im tollen Deutschland. Und wer ich sags mal ganz salopp, wer Schwarzgeld besitzt hatte vorher eine Strafbare Handlung begangen. Und wer dem Statt sein Geld vorenthält kriegt richtig Ärger ohne die Rechte die jedem Verbrecher sonst eingeräumt werden.

    Aber alles gut, jeder macht sein Ding und gut ist es .

    Auch die Steuerfahndung benötigt einen Gerichtsbeschluss für eine Hausdurchsuchung. Grundgesetz und so. :)

  • Auch die Steuerfahndung benötigt einen Gerichtsbeschluss für eine Hausdurchsuchung. Grundgesetz und so. :)

    Und den kriegen die ruck zuck.


    Ich möchte eher die Staatsanwaltschaft am Hacken haben als die Steuerfahndung, denn die sind sehr gründlich und penibel und können so ganz ruck zuck alle! Konten dicht machen. Solange man nicht Eigentümer der Warburg Bank ist oder in Hessen Banker, sind die Fahnder der Steuerfahndung die effektivsten Beamten und mit weitreichenden Vollmachten.


    Erfahrung. 😀

  • Das ist die Allgemeine Rechtsauffassung für Laien, sorry wenn ich das so schreibe.

    Gefahr in Verzug, glaub mir die Steuerfahndung kommt zuerst und der Beschluss 2 Wochen später.

    Aha, dann läuft es bei meinen Mandanten immer anders. Aber was sind schon ein paar hundert Fälle. Bei Gefahr im Verzug kommt auch kein Beschluss nachträglich. Entweder es gibt ihn oder nicht, den Durchsuchungsbeschluss. Eine Durchsuchung kann aber mündlich von einem Richter angeordnet worden sein. Dann zeigen die auch keinen Beschluss. Hat dann aber mit Gefahr im Verzug nichts zu tun.

  • Aha, dann läuft es bei meinen Mandanten immer anders. Aber was sind schon ein paar hundert Fälle. Bei Gefahr im Verzug kommt auch kein Beschluss nachträglich. Entweder es gibt ihn oder nicht, den Durchsuchungsbeschluss. Eine Durchsuchung kann aber mündlich von einem Richter angeordnet worden sein. Dann zeigen die auch keinen Beschluss. Hat dann aber mit Gefahr im Verzug nichts zu tun.

    Oha, bei paar hundert Steuerfahndungsfällen, bist du Steuerberater der Mafia oder so ?

    :*

  • Lies einfach aufmerksam meinen Text. Dann kommst Du drauf. Einfaches Danke, jetzt habe ich was gelernt, hätte gelangt.

    Okis, ich sage Danke. Und was ich hier beschrieben oder besser gesagt habe, habe ich selbst erlebt , war in den frühen 90". An der Sache waren 2 Steuerfachanwälte dran. Prozess nach knapp 10 Jahren gewonnen, aber wenn das FA einen Pfändungsüberweisung Beschluss verschickt, bist du in Deutschland erst einmal Tot, also Wirtschaftlich.

    Und wie erwähnt trotz einem Grundsatz Urteil vom Bundesfinanz Gerichtshof.

    Wollte eigentlich nur Mitteilen, in Deutschland bringst du einen um, bis das Gericht dich Verurteilt bist du Unschuldig. Wenn da FA glaubt du schuldest im Geld, musst du Nachweisen das dies nicht so ist.

  • Wenn man alles angibt und anrechnen lässt , ein Gewerbe angemeldet hat und das jobcenter sowie Finanzamt davon weiß und man einen Steuerberater hat , man also Gläsern ist und alles ordnungsgemäß angibt . Stellt es kein Problem dar. Man muss halt ehrlich sein.


    Ich seh das auch nicht als job oder Dienstleistung aber der Staat will das so und somit verhalte ich mich absolut korrekt und gut is.

  • Genau da liegt das Problem für den Betroffenen: schuldet man anderen Geld, brauchen die regelmäßig nen Titel (bspw. ein Urteil), um eine Kontopfändung durchführen zu können. Dem geht dann ein gerichtliches Verfahren voraus. Beim FA kommt - vereinfacht gesagt - erst die Kontopfändung (die können nämlich ihre eigen „Titel“ erlassen) und dann das Verfahren. Allerdings fällt der Ärger mit dem FA auch nicht vom Himmel, sondern kündigt sich an. Da heißt es, vorher aktiv zu werden.

  • Das Thema ist ja ziemlich ausgeartet.


    Auch wenn ich manche Schilderung hier schon für eine Räuberpistole halte (oder für laienmäßige Missverständnisse oder Opfer völlig unfähiger Berater), so kann ich aus meiner Erfahrung auch sagen, dass Steuerstrafverfahren (und Verdachtsprüfungen) zu den unangenehmeren Dingen gehören, die man so erleben kann - und zwar auch für Menschen, die einigermaßen aufrichtig ihre Steuern zahlen.


    Es gibt natürlich solche und solche Leute, wie überall, aber insgesamt kann man schon sagen, das Finanzamt ist ein Arschloch.