totaler Blödsinn was hier geschrieben wird, inkl. das was Admin hier schreibt, weil es gibt keine Hobbyprostitution:
Vielen Dank für deine juristische Einordnung, auch wenn Wikipedia als Quelle nicht immer der Weisheit letzter Schluss sein muss....
Was das allerdings mit meiner persönlichen Meinung zu tun hat , die zudem auch keinesfalls der Rechtslage widerspricht, und warum meine Meinung "totaler Blödsinn" sein soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht magst du das noch erklären. Trotz Jurastudium (das natürlich kein Wikipedia-Studium ersetzen kann 😉) bilde ich mich gern stetig weiter, zumal mein Schwerpunkt nicht im ProstSchG liegt. Ansonsten bitte ich dich, den Befriff "totaler Blödsinn" zu überdenken.