• Kurzes Update: Der Rückschein ist bislang nie zurück gekommen. Ich gehe davon aus, dass das Einschreiben nie zugestellt / abgeholt wurde. Dank eines Hinweises wissen wir aber, dass die Scammerin wieder aktiv ist (danke)!


    Wenn sie jemand ein wenig ärgern will, bevor sie womöglich wieder blockiert wird, nur zu: "elli16", 27, Berlin. Im Prinzip müssten sie ein paar von uns hier "zurückscammen" - z.B. Zahlung ihrer DB-Tickets zusichern und sie irgendwie so lange hinhalten, bis sie diese nicht mehr stornieren kann :)


    Also, auf, Leute!


    Ich werde parallel meinen Freund in BW bitten, den Brief nochmals auszudrucken und in diesmal in D aufzugeben, unauffällig und ohne Absender.

  • Bei der förmlichem Zustellung wird nur (teils und unter anderem) unter Zuhilfenahme der Post zugestellt und damit eine öffentliche Urkunde geschaffen.

    Privat kann man keine Zustellung veranlassen, so dass zb viele Vermieter, Arbeitgeber.... Kündigungen, Abmahnungen förmlich durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

    Der kann persönlich oder unter Zuhilfenahme durch die Post zustellen. Rechtlich gesehen beides gleich.

    Einschreiben hat nix mit ZPO Zustellung zu tun.

    Doch, das geht über den zuständigen Gerichtsvollzieher. Den muss man ausfindig machen, ihn um die Zustelllung bitten und dann die Kosten bezahlen. Inzwischen sind die meisten GV Freiberufler und nehmen solche Aufträge an. Haben wir schon bei einer Kündigungen (allerdings über Anwalt) gemacht, wo im Streit angedroht wurde die Kündigung erst gar nicht anzunehmen und dem Postboten vor die Füße zu werfen :)

    Es gab ne Urkunde mit Bestätigung der persönlichen Übergabe vom GV. Wurde später vor Gericht akzeptiert. Ob es da nen Paragrafen zu gibt glaube ich nicht, weil sowas vor einem Prozess abläuft und die ZPO da noch nicht gilt. Ist imho die Zweckentfremdung des GV als Postbote und damit ladungsfähiger Zeuge. :)


    Bei einer Geldforderung würde ich einfach einen Mahnbescheid veranlassen. Falls nicht darauf reagiert wird, entsteht mehr oder weniger automatsich ein Titel. FAlls es einen Einspruch gibt, muss man ja nicht klagen, sondern kann, wenn man will.

  • Sehr attraktives Profil. Da sie vorgibt häufiger mal in meiner Stadt zu sein, hab ich mal 5 Credits investiert 😉


    Hatte sie denn damals tatsächlich die Tickets gekauft ohne die Garantie zu haben, dass du überhaupt Geld schickst?


    Wahrscheinlich sitzt sie mit Stoppuhr am Rechner, alles vorbereitet, um dann im Zweifel 1sek vor Ablauf zu stornieren und mit +/- 0 aus der Sache rauszugehen. Würde ihr nicht wehtun, aber nervig wäre es wahrscheinlich schon.

  • Zitat

    Würde ihr nicht wehtun, aber nervig wäre es wahrscheinlich schon.

    Genau. Drum jetzt schon DANKE! Erinnert mich beinahe schon an die Videos, wo indische Scammer stundenlang von Youtubern aus den USA beschäftigt werden :)


    Und — sie braucht ja gar keine Garantie, denn sie wird die Tickets ja ohnehin wieder stornieren. Daher geht es hier tatsächlich vor allem darum, ihr Zeitverluste und Ärger zu verursachen.

  • Doch, das geht über den zuständigen Gerichtsvollzieher. Den muss man ausfindig machen, ihn um die Zustelllung bitten und dann die Kosten bezahlen. Inzwischen sind die meisten GV Freiberufler und nehmen solche Aufträge an. Haben wir schon bei einer Kündigungen (allerdings über Anwalt) gemacht, wo im Streit angedroht wurde die Kündigung erst gar nicht anzunehmen und dem Postboten vor die Füße zu werfen :)

    Es gab ne Urkunde mit Bestätigung der persönlichen Übergabe vom GV. Wurde später vor Gericht akzeptiert. Ob es da nen Paragrafen zu gibt glaube ich nicht, weil sowas vor einem Prozess abläuft und die ZPO da noch nicht gilt.

    Gerichtsvollzieher in D sind alles Beamte und gehören mit festem Bezirk zu einem Amtsgericht.

    Zustellungen über Gerichtsvollzieher sind in ZPO geregelt mit Formvorschriften BGB.

    Wie im separaten Thema erörtert wurde😉

  • Gerichtsvollzieher sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, keine Beamte. Freiberufler war falsch, sry.
    Ihre Tätigkeit wird durch die Gerichtsvollzieherverordnung (GVO) und die Kosten über das Gerchtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) geregelt. Ab ~166 ZPO ff sind die möglichen Zustellwege beschrieben. Private Beauftragung ist aber möglich, natürlich im Zuge eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien.

  • Sehr attraktives Profil. Da sie vorgibt häufiger mal in meiner Stadt zu sein, hab ich mal 5 Credits investiert 😉


    Hatte sie denn damals tatsächlich die Tickets gekauft ohne die Garantie zu haben, dass du überhaupt Geld schickst?


    Wahrscheinlich sitzt sie mit Stoppuhr am Rechner, alles vorbereitet, um dann im Zweifel 1sek vor Ablauf zu stornieren und mit +/- 0 aus der Sache rauszugehen. Würde ihr nicht wehtun, aber nervig wäre es wahrscheinlich schon.

    Profil "leider" schon wieder gelöscht

  • Rest stimmt, aber Gerichtsvollzieher sind alles Beamte; ist Grundvoraussetzung. Im mittleren oder inzwischen teils gehobenen Dienst; zB BaWü.

    Ich bin mir nicht sicher ob das in Hessen noch so ist, sollte zumindest mal geändert werden hatte ich mitbekommen

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Ich betrachte es als Spiel mit ungewissem Ausgang. Und Victoria soll merken, dass man mit Betrug nicht einfach so davon kommt.

    Ich halte das auch für wichtig, Punkt 1 lernen sie was für die Zukunft, das man eben nicht mit allem davon kommt und Punkt 2 sind die Mädels oft unter einander vernetzt und da kann das andere abschrecken es genauso zu probieren.

    Ich muss sie leider ändern, den ein Mitleser hier meinte und ich zitiere ihn :

    "alle anderen sind unwürdig" ich denke so viel Selbsterkenntnis ist das wert 8):saint:

  • Das Einschreiben kam heute zurück mit dem Vermerk "Lagerfrist abgelaufen". Das in DE aufgegebene identische Schreiben per normaler Briefpost ist unterwegs, ausserdem erhält sie noch ein PDF per E-Mail.

    Mal eine Frage: was bezweckst du mit dem Einschreiben/Brief?


    Selbst wenn Du eine Zustellungsnachricht bekommst, hast du nur den Nachweis, dass irgendein Brief zugestellt worden ist. Da könnte auch die Speisekarte vom Italiener um die Ecke drin gewesen sein.

    Für mich als Anwalt ist diese Art der Zustellung ein Nullum.

  • Kann ich nicht bestätigen. Ich habe schon diverse Zivilprozesse geführt. Der Richter hat bei Vorlage des Einschreibenbeleges immer die Zustellung als bewiesen angesehen. Es hätte natürlich auch ein leerer Umschlag sein können.


    Letztens ging es um Zustellung durch Boten. Die eine Partei hat bestritten das Schreiben erhalten zu haben, die Richterin hat aber der Aussage des Boten geglaubt.