Wenn man es richtig anstellt ist man geschützt.
Aber auch nur weil die Dame vermutlich einer Beschäftigung nachgeht. Viel Spaß bei einer Sozialleistungsempfängering oder einer Dame die keiner offiziellen Arbeit nachgeht, da nützt auch ein Titel mit Gerichtsvollzieher nichts. Ich würde sagen, Glückt gehabt.